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HRworks arbeitet nach dem neuen Reisekostenrecht 2008

Mit Beginn dieses Jahres wurde ein neues Reisekostenrecht 2008 eingeführt. Dies hat viele Änderungen bezüglich der Reisekostenvorschriften mit sich gebracht. Beispielsweise fällt die bisherige Unterteilung in Dienstreise, Einsatz- und Fahrtätigkeit gänzlich weg. Der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ wurde neu definiert, Änderungen bei der Drei-Monats-Regel sowie bei Kürzungen und Sachbezügen eingeführt.

HRworks – Ihr System zur Online-Reisekostenabrechnung - arbeitet nach den neuen Reisekostenvorschriften der in Kraft getretenen Lohnsteuerrichtlinien 2008. Sie brauchen sich damit keine Gedanken zum Thema Reisekostenrecht 2008 mehr zu machen. Ihre administrativen Geschäfts- und Personalprozesse können durch HRworks schnellstmöglich erledigt werden.

Neues Reisekostenrecht 2008: Keine Bürokratie dank HRworks
HRworks hat das Ziel, Bürokratie und Verwaltungsaufwand innerhalb eines Unternehmens bestmöglich zu minimieren. Mühsame Recherchen in Ihrem Unternehmen bei gesetzlichen Änderungen werden vermieden. Durch die automatische Integration des neuen Reisekostenrecht 2008 erleichtert Ihnen HRworks die tägliche Arbeit.

Reisekostenvorschriften ideal durch das System umgesetzt
Verschwenden Sie also nicht Ihre Ressourcen durch das Wälzen von Reisekostenvorschriften, denn HRworks erledigt dies automatisch für Sie. Durch regelmäßige Updates ist das System stets mit tagesaktuellen Informationen versorgt. Dies gilt auch für die Reisekostenvorschriften bezüglich des neuen Reisekostenrecht 2008.

Interessiert? Dann nehmen Sie hier Kontakt mit HRworks auf!

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