BFH urteilt: Nur noch eine Arbeitsstätte im Reisekostenrecht
16.09.2011
BFH urteilt: Nur noch eine Arbeitsstätte im Reisekostenrecht
1. HRworks erweitert seinen Service
2. Wer arbeitet mit HRworks? Refresco Deutschland GmbH
3. HRworks Kundentreffen in Frankfurt
4. BFH: Nur noch eine Arbeitsstätte im Reisekostenrecht
5. Vorerst keine Körperscanner an Flughäfen in Deutschland
6. Überstunden: Arbeitnehmer muss die Stunden nachweisen
7. Gute Chefs haben gesündere Mitarbeiter
1. HRworks erweitert seinen Service
HRworks-Kunden können ab sofort von einer größeren Bandbreite an Dienstleistungen profitieren:
Schwerpunkt-Trainings
Ab September 2011 bietet HRworks lehrreiche Eintages-Trainings zu ausgewählten Themen an.
Details:
- 20.09.2011 - Arbeitsschritte Buchhaltung
- 11.10.2011 - Fortgeschrittenen-Kurs
- 08.11.2011 - Stammdaten- und Abwesenheitsverwaltung
jeweils von 09 - 17 Uhr in Freiburg
Die Kosten je Training betragen 490 € für den ersten Teilnehmer, für jeden weiteren Mitarbeiter des Unternehmens nur 350 €!
Mehr Informationen zu den Schwerpunkt-Trainings
Starter-Follow-up
Zusätzlich bietet HRworks seinen Neu-Kunden nun ein individuelles Starter Follow-up an.
Sinnvoll ist dieses, wenn nach dem Starter bzw. der Einrichtung weitere Fragen auftauchen, Änderungswünsche an der Konfiguration bestehen oder bestimmte Trainingsinhalte nachgeschult werden sollen.
Das Starter Follow-up ist zum Preis von 1040 € erhältlich.
Mehr Informationen zum Starter-Follow up
Prozessoptimierung Reisekosten
Interessenten profitieren außerdem zukünftig von dem Angebot einer individuellen Beratung zur Prozessoptimierung ihrer Reisekostenabrechnung im Unternehmen.
Ein erfahrener Consultant durchleuchtet dabei den bestehenden Prozess und zeigt Maßnahmen auf, mit denen Zeit und administrative Kosten bei der Reisekostenabrechnung gespart werden können. Diese Analyse enthält:
• Eine Auflistung der zu optimierenden Punkte
• Vorschläge für die Umsetzung
• Eine Gegenüberstellung des aktuellen und des empfohlenen Prozesse
Die Prozessoptimierung wird zum Preis von 520 € angeboten.
Mehr Informationen zur Prozessoptimierung
2. Wer arbeitet mit HRworks? Refresco Deutschland GmbH
Seit zweieinhalb Jahren nutzt die Refresco Deutschland GmbH mit Sitz in Mönchengladbach die Reisekostenabrechnung von HRworks.
Refresco Deutschland gehört zur internationalen Refresco Gruppe deren Kerngeschäft die Herstellung von Private Label Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken sowie das Contract Manufacturing für Handel und Industrie sind.
Mit 21 Produktionsstandorten in ganz Europa ist Refresco einer der führenden Saft- und Getränkehersteller Europas. In Deutschland produziert Refresco an 6 Standorten jährlich über zwei Milliarden Einheiten an CSD (kohlensäurehaltige Getränke), Fruchtsäften, Nektaren, Direktsäfte, Fruchtsaftgetränken, Eistee, stilles Wasser und stille Schorlen.
Frau Susanne Jansen, Personalsachbearbeiterin bei der Refresco Deutschland GmbH hat HRworks überzeugt:
„HRworks bietet uns ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.“
Lesen Sie hier die vollständige Referenz
Lassen auch Sie sich überzeugen und nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf oder schauen Sie sich weitere Referenzen an.
3. HRworks Kundentreffen in Frankfurt
HRworks veranstaltet exklusiv für Kunden ein informatives und genüssliches Treffen in Frankfurt. Nach dem Motto „HRworks-Kunden treffen den richtigen Geschmack“ können die Teilnehmer sich mit anderen Kunden austauschen und Neues über HRworks erfahren.
Wo und wann:
Frankfurt: 08.11.2011 Uhr, 9-13.30 Uhr, KETAOKITCHEN
Hanauer Landstr. 186, 60314 Frankfurt
Nähere Infos: KETAOKITCHEN, Frankfurt
Inhalte:
Die Kunden erwartet eine Live-Demonstration der neuen Oberfläche von HRworks. Danach werden Themen wie der Kreditkartenimport und andere nützliche Features erörtert. Es besteht zudem die Möglichkeit den HRworks-Mitarbeitern Feedback zu geben. Die restliche Zeit kann zum Erfahrungsaustausch, für Fragen oder zum Networking genutzt werden.
Als besonderes Highlight werden die Teilnehmer kulinarisch verwöhnt und können sich auf einen gemeinsamen und genussreichen Kochkurs freuen.
4. BFH: Nur noch eine Arbeitsstätte im Reisekostenrecht - Die 46-Tage-Regelung entfällt
Wer sich im Unternehmen mit Reisekostenabrechnungen befasst weiß, die Regelungen sind kompliziert. Doch nun hat der Bundesfinanzhof die aktuelle Rechtsprechung umgeworfen und damit endlich das Reisekostenrecht vereinfacht! Wir informieren Sie in diesem Beitrag über die Änderungen, die zugunsten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausfallen:
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann jeder Arbeitnehmer nun nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Arbeitsstellen regelmäßig anfährt.
Bisher wurde jede Arbeitsstätte vom Finanzamt als fester Arbeitsplatz angesehen. Arbeitnehmer durften deshalb für die Fahrten dorthin nur die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen.
Der Bundesfinanzhof hat nun zugunsten von Arbeitnehmern und Unternehmen entschieden:
Handhabung der Reisekosten bei weiteren Arbeitsstätten:
Ab sofort stellen die Fahrten zu weiteren Arbeitsstätten Auswärtstätigkeiten dar und können als Reisekosten abgerechnet werden. Für Arbeitnehmer, bedeutet das konkret, dass Sie Verpflegungsmehraufwendungen bis zu 24,- € geltend machen können und für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer – somit für die Hin- und Rückfahrt zu den Arbeitsstätten – 30 Cent pro Kilometer ansetzen können (zum Urteil Az. VI R 55/10).
Wie die Reisekosten bei keiner regelmäßigen Arbeitsstätte oder bei einer Fahrt in die Firmenzentrale gehandhabt werden, lesen Sie im vollständigen Artikel unseres neuen Weblogs reisekosten.de!
Außerdem finden Sie dort stets aktuelle Informationen rund um die Themen Reisekosten und Reisekostenabrechnung.
5. Vorerst keine Körperscanner an Flughäfen in Deutschland
„An deutschen Flughäfen wird es zunächst keine Körperscanner zur Sicherheitskontrolle geben.
Das entschied Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach der Auswertung einer zehnmonatigen Testphase mit zwei Geräten am Flughafen Hamburg.
Für einen flächendeckenden Einsatz sei es noch zu früh - die Geräte produzierten bislang zu häufig Fehlalarme, die aufwendige Nachkontrollen nötig machten.
Die Scanner werden jetzt jenseits der Öffentlichkeit weiterentwickelt. Wann sie wieder an deutschen Flughäfen getestet und letztlich eingeführt werden, ist offen.
Im Prinzip hält Friedrich aber an dem Ziel fest, die Scanner auch in Deutschland einzuführen. Die Geräte seien grundsätzlich geeignet, die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen zu verbessern, hieß es in einer Mitteilung.
Jedoch sei die Technologie noch nicht soweit ausgereift, dass die Geräte für die Praxis geeignet seien. Bis Ende Juli hatten mehr als 800 000 Passagiere die Scanner am Flughafen Hamburg freiwillig genutzt.
In rund der Hälfte der Fälle (49 Prozent) gab es dabei Fehlalarme, hieß es aus Kreisen des Bundesinnenministeriums. Bei weiteren 15 Prozent handelte es sich um echten Alarm - bei fünf Prozent blieb die Ursache für die Meldung unklar. In 31 Prozent der Gesamtfälle gab das Gerät grünes Licht, weil es nichts Verdächtiges bei dem Passagier gefunden hat.“
Quelle: imagetours.de
6. Überstunden: Arbeitnehmer muss die Stunden nachweisen
„Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann.
Ein Mitarbeiter behauptete, er habe für seinen früheren Arbeitgeber insgesamt 700 Überstunden geleistet und verlangte dafür Lohnnachzahlung von 15 200 EUR. Der Arbeitgeber hingegen bestritt die Überstunden.
Die Sache kam vor Gericht und nahm für den Arbeitnehmer keinen guten Ausgang.
Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz verlangten, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat (LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 20.7.2011 7 Sa 622/10).
Nach Ansicht des Gerichts ist der klagende Arbeitnehmer verpflichtet, Beweise für die angegebenen Überstunden vorzulegen. Insbesondere sei in diesen Fällen der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinerseits Unterlagen vorzulegen, aus denen sich eventuell geleistete Überstunden ergäben.[…]
(vgl. dazu auch BAG Urteil vom 29.5.2005, 5 AZR 319/04)"
Quelle: haufe.de
7. Gute Chefs haben gesündere Mitarbeiter - Führungsqualitäten fördern Umsatz und Arbeitsklima
„Was sich Mitarbeiter von ihren Führungskräften und Vorgesetzten wünschen, ist bekannt: Mehr Unterstützung, mehr Feedback und mehr Lob. Chefs, die ein Herz für Mitarbeiter zeigen, können nicht nur auf stärkeren Einsatz des Personals hoffen, sondern dürfen sich auch über vergleichsweise wenige Fehltage in ihrem Unternehmen oder ihrer Abteilung freuen. Das bestätigt der "Fehlzeiten-Report 2011", der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) in Kooperation mit der Universität Bielefeld und der Beuth Hochschule für Technik Berlin herausgebracht wird.
Danach haben Mitarbeiter, die von ihren Führungskräften gut informiert und damit aktiv eingebunden werden und Anerkennung erfahren, deutlich weniger gesundheitliche Beschwerden als Angestellte, die nicht so respektvoll behandelt werden. Und natürlich identifizieren sich die gut behandelten Mitarbeiter auch stärker mit ihrem Unternehmen. Ein gesundheitsfördernder Führungsstil beeinflusst das Befinden der Mitarbeiter also positiv und hilft außerdem dabei die Fluktuation gering zu halten.
Obwohl Lob und Anerkennung nicht viel mehr als einen guten Willen kosten, sind sie in den Unternehmen nur selten zu finden. So gaben 54,5 Prozent der befragten Mitarbeiter an, Lob von ihrem Vorgesetzten nur selten beziehungsweise nie zu bekommen. 41,5 Prozent sagen, dass ihre Meinung vom Vorgesetzten bei wichtigen Entscheidungen nicht berücksichtigt wird. Die Mitarbeiter selbst sind sich der Auswirkungen offenbar bewusster als ihre Vorgesetzten: 35,5 Prozent sind der Meinung, dass der Einsatz des Vorgesetzten für seine Mitarbeiter auch die gesundheitliche Situation am Arbeitsplatz verbessert.
Doch häufig sind auch die Führungskräfte Opfer der Umstände: Die befragten Leitenden gaben an, selbst unter starkem Druck und hoher Arbeitsdichte zu leiden. Im Durchschnitt waren die Manager der unteren und mittleren Führungsebene 4,8 Tage im Jahr krankgeschrieben. Krank waren sie noch 8,3 Tage mehr, gingen an diesen allerdings trotzdem zur Arbeit.Für die Studie wurden Mitarbeiterbefragungen von 147 Unternehmen mit insgesamt 28.223 Teilnehmern analysiert.[…]“
Quelle: heise.de
Kontakt / Impressum:
HRworks GmbH | Basler Landstraße 8, | 79111 Freiburg | Tel.: 0800-HRworks (0800-479 67 57)
Fax.: 0761-479 54-99 | kontakt@HRworks.de | http://www.HRworks.de/
Geschäftsführer: Dipl.-Inf. (FH) Thomas Holzer | HRB Freiburg: 5406 | Ust-Id: DE 187 235 039
Ihr Ansprechpartner
HRworks Newsletter
Informationen über HRworks, Geschäfts-reisen & Personal
RSS Feed
sekundenaktuell und übersichtlich:
Mit dem RSS-Angebot von HRworks entgeht
Ihnen keine wichtige Meldung mehr.
Quicklinks
Zur Online-Demo anmelden
Online-Demo, um sich einen Eindruck von HRworks zu verschaffen!