26.05.2010
HRworks GmbH geht mit neuer Website online

1. HRworks GmbH geht mit neuer Website online
2. Wer arbeitet mit HRworks: COMPIRICUS AG
3. Bewirtungskosten - Betriebsausgaben trotz fehlender Rechnungsangaben
4. Flüssigkeitsverbot in der EU wird aufgehoben
5. Hotelpreise in Europa steigen
6. Das gibt’s, wenn der Koffer weg ist
7. Resturlaub nach Elternzeit
8. Big Brother is watching you: Autos mit IP-Kontrolle
 
 
1. HRworks GmbH geht mit neuer Website online
 
Am 31. Mai 2010 ist es soweit: Die HRworks GmbH geht im Laufe des Tages mit einer neuen Website online!

Schon heute gewähren wir Ihnen exklusiv einen Einblick in die neue Seite unter:
http://www1.hrworks.de

Bitte beachten Sie dabei: Diese URL ist nur eine vorübergehende Adresse. Selbstverständlich werden Sie den neuen Auftritt nach der Live-Schaltung wie gewohnt unter http://www.hrworks.de finden.
Neben dem neuen und ansprechenden Design ist die Seite nun übersichtlicher und vor allem bedienerfreundlicher aufgebaut.

Als Interessent steht Ihnen unsere Ansprechpartnersuche zur Verfügung, mit der Sie ganz einfach über Ihre Postleitzahl Ihren direkten Ansprechpartner ermitteln können.  Egal was Sie von uns benötigen, ob Infomaterial, eine Online-Demo oder einen Präsentationstermin bei Ihnen im Hause, Sie finden auf jeder Seite die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten.
Unser Terminkalender zeigt Ihnen zudem alle wichtigen Termine von HRworks: Online-Demos, Trainings oder Messen-und Veranstaltungen - Sie haben alles im Blick.

Tipp: Schauen Sie sich doch die Fotostory „Tag der Abrechnung“ an oder lassen Sie sich durch eine der Touren führen, die Ihnen die Vorteile von HRworks aus der Sicht eines Buchhalters, Personalers, Vorgesetzten oder Mitarbeiters vermittelt.

Für unsere Kunden haben wir ein gesondertes Kundenportal eingerichtet.
In das Kundenportal gelangen Sie durch einen Klick rechts oben im Kopfbereich der Website auf das gelbe Symbol „Kundenportal“. Hier erhalten Sie nützliche Informationen, wie Angaben zum Support, zu Trainings oder Downloads.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Surfen auf der neuen Seite!

 

2. Wer arbeitet mit HRworks: COMPIRICUS AG
 
Seit April 2009 nutzt die COMPIRICUS AG die Reisekostenabrechnung von HRworks.

Die COMPIRICUS AG ist ein Software-Anbieter und Beratungspartner mit dem Schwerpunkt Finanzen sowie Treasury-, Asset- und Risiko-Management.
Sie bietet auf die individuellen Kundenbedürfnisse angepasste, ganzheitliche Lösungen von der konzeptionellen Beratung über die Software-Einführung und IT-Integration bis hin zur Software-Entwicklung an[…].

Frau Kerstin Langer, kaufmännische Leiterin der COMPIRICUS AG schätzt insbesondere die „Übersichtlichkeit für vielreisende Berater.“

Vollständige Referenz einsehen!

Lassen auch Sie sich überzeugen und nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf oder schauen Sie sich weitere Referenzen an.

3. Bewirtungskosten - Betriebsausgaben trotz fehlender Rechnungsangaben
 
„Bewirtungsaufwendungen können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Der Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendung steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist. FG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2009 - 11 K 1093/07 E“

Quelle: steuermix.de

 

4. Flüssigkeitsverbot in der EU wird aufgehoben
 
„Das häufig in seiner Wirksamkeit kritisierte Verbot, Flüssigkeiten wie Getränke, Medikamente oder Kosmetika mit an Bord von Flugzeugen zu nehmen, wird von der EU-Kommission ab 2013 aufgehoben. Den Flughäfen steht es frei, schon vorher die Beschränkungen außer Kraft zu setzen, wenn sie moderne Geräte zum Durchleuchten der Flüssigkeiten im Einsatz haben.

Das Flüssigkeitsverbot war aus Angst vor Terroranschlägen eingeführt worden, trägt nach Ansicht vieler Experten aber kaum dazu bei, die Sicherheit von Flugzeugen und Passagieren zu verbessern. Außerdem haben Journalisten immer wieder bewiesen, wie leicht man das Verbot unterlaufen kann. Das lag unter anderem daran, dass Waren von dem Verbot ausgenommen waren, die Passagiere im Duty-Free-Shop von EU-Flughäfen gekauft hatten.

Diese Regelung will die Kommission bis April 2011 auf Flughäfen in Drittländern ausweiten. Außerdem sollen Passagiere, die aus Drittländern kommen, beim Umsteigen auf EU-Flughäfen nicht noch einmal aufwändig durchsucht werden. Um aber hohe Sicherheitsstandards an den Abflugorten zu gewährleisten, werde die Kommission in Kürze Verhandlungen mit Drittländern aufnehmen und ihre Hilfe anbieten, so eine Sprecherin des Verkehrskommissars Siim Kallas.“

Quelle:  geschaeftsreisekontakt.de


 
5. Hotelpreise in Europa steigen

„Die Hotelbranche erholt sich zusehends von den Folgen der Wirtschaftskrise. Zwar wird in vielen Häusern noch nicht wieder das Niveau von 2008 erreicht, doch die Raten liegen im Mai meist über denen des Vorjahres.

Die Hotelpreise in den europäischen Metropolen kletterten im Mai um fünf Prozent gegenüber denen des Vormonats. Laut Hotelpreis-Index der Meta-Suchmaschine Trivago liegt der Durchschnittswert für eine Hotel-Übernachtung in Europas Großstädten diesen Monat bei 120 Euro für ein Standard-Doppelzimmer. Ganz besonders stark stiegen die Preise in Barcelona (plus 26 Prozent) sowie in Oslo (19 Prozent). In Norwegens Hauptstadt wirft dabei der Ende des Monats stattfindende Eurovision Song Contest seine preislichen Schatten voraus.

Deutschland liegt mit einem Preisplus von ebenfalls fünf Prozent genau im europäischen Durchschnitt. Zu den "Ausreißern" zählen hier Nürnberg mit einem Anstieg von 39 Prozent – aufgrund mehrerer Messen – und Köln mit einem Plus von 16 Prozent.

Steigende Preise meldet auch das Buchungsportal Hotel.de. Danach liegen die Raten in vielen Städten in Deutschland sowie in aller Welt zwar nach wie vor unter Vorkrisen-Niveau, würden jedoch die Werte des Vorjahres zum Teil deutlich überschreiten. Hotel.de spricht mit Blick auf die deutschen Top-Destinationen von einem "Trend der Preis-Stabilisierung", da die Hotelraten sowohl im April als auch im März höher gewesen seien als im Krisenjahr 2009.“

Quelle: biz.travel.fvw.de


 
6. Das gibt’s, wenn der Koffer weg ist
 
 „Laut dem Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck auf gut 1.300 Euro begrenzt. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden. Flugpassagiere können demnach diesen Betrag nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen.

Wie „n-tv.de“ berichtet, war im betreffenden Streitfall ein Spanier von Barcelona nach Porto geflogen, wobei sein aufgegebener Koffer verloren ging. Bei der Fluggesellschaft machte er einen Wert für Koffer samt Inhalt von 2.700 Euro geltend, zusätzlich 500 Euro für immaterielle Schäden.
Die Haftung von Fluggepäck richtet sich nach dem Abkommen von Montreal aus dem Jahr 1999. Sie war demnach zum Zeitpunkt des Fluges je Fluggast begrenzt auf 1.000 sogenannte Sonderziehungsrechte, eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. Das entspricht heute rund 1.170 Euro.

Dabei ist nach dem Wortlaut des Abkommens aber nicht eindeutig, ob dies insgesamt, oder jeweils einzeln für materielle und immaterielle Schäden gilt. Seit Ende vergangenen Jahres gelten 1.131 Sonderziehungsrechte als neue Obergrenze, dies entspricht rund 1.300 Euro.

Wie nun der EuGH entschied, ist dies die Gesamtgrenze für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck. Das Abkommen erlege den Fluggesellschaften "strenge" Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe es die Höhe aber klar begrenzen wollen. Das diene auch einer schnellen Auszahlung.

Zudem wies der EuGH darauf hin, dass nach dem Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können. Für ihr Handgepäck sind Fluggäste weitgehend selbst verantwortlich.
Europäische Gerichtshof (Az: C-63/09)“
 
Quelle: dmm.travel  


7. Resturlaub nach Elternzeit
 
„Sie kennen das als Arbeitgeber: Arbeitnehmerin Müller arbeitet in Vollzeit bei Ihnen. Sie hat 30 Tage Jahresurlaubsanspruch als Vollzeitkraft. Im Laufe des Jahres wechselt sie auf eigenen Wunsch hin auf Teilzeit. Sie arbeitet statt 5 nur noch 3 Tage die Woche. Vor dem Wechsel hatte sie noch 10 Tage Resturlaub.

Folge des Wechsels:
Der Resturlaub von 10 Tagen schrumpft zusammen, er wird auf das Teilzeitarbeitsverhältnis angepasst, also im Verhältnis umgerechnet.

Beispiel:
10 Tage Resturlaub waren es bei 5 Tage-Woche.
Jetzt sind es 10 / 5 * 3 bei 3-Tage-Woche.
Ergebnis:
Frau Müllers Resturlaubsanspruch schrumpft mit dem Wechsel von Voll- auf Teilzeit auf 6 Tage herunter.

Genau so wurde auch mit den Ansprüchen beim Resturlaub verfahren, denn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beim Beginn der Elternzeit noch hatte. Zwar wird der nicht genommene Urlaubsanspruch aus der Zeit von vor der Elternzeit auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Nimmt eine vorher als Vollzeitkraftbeschäftigte Arbeitnehmerin aber „nur“ eine Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit auf, schrumpfte auch hier der Resturlaub im Verhältnis Vollzeit- zu Teilzeitarbeitsverhältnis zusammen.

„Das verstößt gegen Europa-Recht“, so die EuGH-Richter (EuGH, Urteil vom 22.4.2010, Az. -486/08) in einem Fall, der Ihnen aus Österreich vorgelegt wurde, wo eine ähnliche Regelung gilt.

Folge:
Wenn jetzt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer klagt, wenn Sie die Urlaubsansprüche zusammenstreichen, können die Gerichte gar nicht anders als sich an diesem Urteil zu orientieren – auch wenn die deutsche Gesetzgebung noch anderes vorsieht. Deshalb:

Rechnen Sie den Resturlaubsanspruch bei Mitarbeitern, die aus der Elternzeit zurückkehren und statt wie früher Vollzeit nun Teilzeit arbeiten, nicht mehr um. Im Streitfall ziehen Sie den Kürzeren.“

Quelle: bwr.media.de 
 

8. “Big Brother is watching you”: Autos mit IP-Adresse
 
„In Deutschland und dann vermutlich bald weltweit soll jedes Automobil eine IP-Adresse zugewiesen bekommen. Damit soll der Verkehrsfluss besser gesteuert werden können. Kritiker befürchten, dass damit vor allem Temposünder ohne Radar, ohne Polizeikontrolle zu jeder Zeit und überall erwischt und zu Kasse gebeten werden können.

Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen, die – wie z. B. das Internet – auf dem Internetprotokoll (IP) basieren. Sie wird Geräten zugewiesen, die an das Netz angebunden sind und macht die Geräte so adressierbar und damit erreichbar. Das gilt dann auch für das Automobil, das eine IP-Adresse zugewiesen bekommt. Die automobile IP-Adresse ist Bestandteil eines Verkehrssteuerungssystems (CVIS), das in der Entwicklung schon weit vorangeschritten ist.

Wenn das Projekt „Cooperative Infrastructure Vehicle Systems“ (CVIS) als erstes umfassendes digitales Verkehrsinformationssystem im großen Stil realisiert wird, könnte es sich zum Problem für viele Autofahrer auswachsen. Denn CVIS hat sich offiziell zwar zum Ziel gesetzt, den Verkehrsfluss besser zu steuern, tatsächlich aber kann es zu Zwecken der Verkehrsüberwachung noch viel besser genutzt werden[…].“

Quelle: dmm.travel


Kontakt / Impressum:
HRworks GmbH | Basler Landstraße 8, | 79111 Freiburg | Tel.: 0800-HRworks (0800-479 67 57)
Fax.: 0761-479 54-99 | kontakt@HRworks.de | http://www.HRworks.de/
Geschäftsführer: Dipl.-Inf. (FH) Thomas Holzer | HRB Freiburg: 5406 | Ust-Id: DE 187 235 039

Melanie Heinemann Fon: 0761-47954-76 Fax: 0761-47954-99 Kontakt

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