Seit dem EuGH-Urteil treibt das Thema Zeiterfassung zahlreiche Unternehmer um. Kein Wunder. Denn die europäischen Richter haben keine konkreten Punkte beschlossen, sondern lediglich rechtliche Anforderungen formuliert, wie ein Zeiterfassungssystem beschaffen sein muss.
Folgende Eigenschaften muss ein entsprechendes System aufweisen: