So setzen Sie den Restaurantbeleg korrekt von der Steuer ab
Gemeinsame Geschäftsessen gehören zu vielen Geschäfts- oder Mitarbeiterverhältnissen dazu. Sie stärken nicht nur die Beziehung untereinander, sondern eignen sich auch gut, um die gemeinsame Zusammenarbeit auszuwerten oder vorauszuplanen. Für besonders wichtige Treffen fällt die Wahl des Restaurants dementsprechend gehobener aus. Durch einen Bewirtungsbeleg bleiben Sie trotzdem nicht auf den Kosten sitzen.
Jedoch gilt es zu beachten, den Bewirtungsbeleg richtig auszufüllen, da das Finanzamt diesen nur dann akzeptiert. Auch die Bewirtungsanlässe sowie die teilnehmenden Personen entscheiden über die Höhe der absetzbaren Geschäftsausgaben. Doch das sind nicht die einzigen Punkte, die Sie beim Anfordern eines Bewirtungsbelegs im Restaurant beachten müssen.
Was ist ein Bewirtungsbeleg?
Ein Bewirtungsbeleg ist eine Quittung, welche die Ausgaben während eines Betriebs- oder Geschäftsessens in einem Restaurant dokumentiert. Als Bewirtungsnachweis kann er bei Bedarf als Beleg für Steuererklärungen oder andere Zwecke verwendet werden.
Ist der Bewirtungsbeleg in der Steuererklärung richtig angegeben, erhalten Sie 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zurück. Geregelt ist dies unter § 4 Abs. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Die restlichen 30 Prozent regelt der Gesetzgeber als private Kosten, die der Rechnungszahlende durch den Restaurantbesuch im eigenen Haushalt einspart.