Corona-Serie Teil 3: Alles zur Arbeitgeberbescheinigung Corona
In der Corona-Krise verhängen immer mehr Städte und Länder strenge Ausgangsbeschränkungen. Menschen sollen nur noch aus triftigen Gründen ihr Heim verlassen. Eine dieser Ausnahmen ist der Gang zur Arbeit. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern für die Hin- und Rückfahrt nun ein Formular aushändigen: eine sogenannte “Arbeitgeberbescheinigung Corona”.
Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung?
Eine Arbeitgeberbescheinigung – auch Arbeitgeberbestätigung oder einfach Arbeitsbescheinigung – ist der schriftliche Nachweis über ein existierendes Arbeitsverhältnis. So wie der Personalausweis die Identität einer Person verrät, so gibt die Arbeitgeberbescheinigung Aufschluss darüber, wo und für wen eine Person arbeitet.
Wozu wird eine Arbeitgeberbescheinigung Corona benötigt?
Bisher assoziierten die meisten Menschen das Wort “Arbeitgeberbescheinigung” mit der Familienkasse, dem Arbeitsamt oder der Ausländerbehörde. Aufgrund der Corona-Krise ist ein solches Formular aber auch in anderen Fällen nötig geworden.
- Als “Ausweis” gegenüber der Polizei im Falle einer Ausgangssperre.
- Als Beleg gegenüber Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen. Eltern, die als Schlüsselpersonen gelten, weil sie in systemrelevanten Branchen arbeiten und deswegen ihre Kinder nicht betreuen können, benötigen diese Bescheinigung als Vorlage bei den entsprechenden Betreuungsstätten.
Welche Informationen bzw. Daten gehören in die Arbeitgeberbescheinigung Corona?
In einer Arbeitgeberbescheinigung Corona müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Berufsbezeichnung
- Beginn des Arbeitsverhältnis
- Ende des Arbeitsverhältnis (wenn bekannt)
- Tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeiten
- Firmenname und Firmenadresse
- Ansprechpartner in der Firma (inkl. Telefonnummer)
- Ausstellungsdatum der Bescheinigung
- Unterschrift des Ausstellers
Muster, Formular, Vorlage: Wo finde ich eine Arbeitgeberbescheinigung Corona?
Die Arbeitgeberbescheinigungen können inhaltlich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren und in wichtigen Details voneinander abweichen. Es kann formale Unterschiede zwischen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft geben. Zudem kommt es darauf an, ob es sich um eine Bescheinigung für eine Kinderbetreuungseinrichtung handelt (Schule, Kita) oder einen Ausweis im Falle einer Ausgangssperre, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Viele Städte und Arbeitgeber stellen auf ihren Webseiten bereits Arbeitgeberbescheinigungen für die Corona-Krise zur Verfügung.