Auslagen richtig erstatten

Auslagenerstattung

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So erstatten Sie die Auslagen Ihrer Mitarbeiter korrekt

Für viele Angestellte und Unternehmen gehören Geschäftsreisen zum Arbeitsalltag dazu. So auch die Ausgaben, die Mitarbeiter häufig erst einmal aus der eigenen Tasche zahlen. Diese Kosten werden von den Arbeitgebern später als Auslagenerstattung zurückgezahlt. Das setzt allerdings eine korrekte steuerliche Erfassung voraus.

Damit keine Komplikationen auftreten, wenn Unternehmen die Auslagenerstattung buchen, ist es wichtig zu wissen, was Auslagen sind und wie sie private Auslagen in der Buchhaltung richtig erfassen.

Auslagenerstattung laut Definition

Bei der Auslagenerstattung (auch Auslagenersatz) erstattet der Arbeitgeber alle Ausgaben, die ein Arbeitnehmer temporär aus seiner privaten Kasse ausgelegt hat. Die Erstattung erfolgt nach der Aufwendung und häufig über eine Spesenabrechnung.

Was sind Auslagen?

Laut § 670 und § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Auslagen Betriebsausgaben, für die Angestellte in Vorleistung treten. Diese Kosten müssen durch einen Dritten zurückgezahlt werden.

§ 3 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Auslagenabrechnung und gibt vor, welche Ausgaben die Auslagen umfassen:

  • Kosten für eine Dienstreise.
  • Ausgaben zum Erfüllen eines Auftrages oder zum Ausführen einer Dienstleistung.
  • Bestellungen oder Einkäufe im Namen der Firma.

Gängige Auslagen, die vom Unternehmen erstattet werden, sind zum Beispiel:

  • Reisekosten (Fahrkarten für Bahnfahrten, Kosten für Mietwagen und Taxi, Flugtickets o.ä.)
  • Parkgebühren
  • Übernachtungskosten
  • Tagegelder und Verpflegungspauschale
  • Eintrittskarten für Kongresse, Messen o.ä.
  • Kosten für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets oder Laptop) sowie für Handyverträge
  • Ausgaben für Geschäftsessen
  • Kosten für Büromaterialien
  • Portokosten für Briefe oder Pakete
  • Ausgaben für vom Arbeitgeber beauftragte Kundengeschenke

Hinweis: Übernachtungskosten und den Verpflegungsmehraufwand verrechnet der Arbeitgeber in der Reisekostenabrechnung häufig über eine Pauschale. Die Höhe dieser Pauschalen ist normalerweise in den Reiserichtlinien eines Unternehmens festgehalten.

Auslagenerstattung: Was ist das?

Wie werden Auslagen versteuert?

Die Auslagenerstattung ist nach § 3 Nr. 50 EstG steuer- und sozialversicherungsfrei. Jedoch sind hierfür folgende Bedingungen erforderlich:

  • Die Ausgaben erfolgen im Namen und zulasten des Betriebs.
  • Ein Eigeninteresse durch den Mitarbeiter ist niedrig oder ausgeschlossen.
  • Die Ausgaben wurden korrekt verrechnet und sind auf dem Beleg, der Quittung oder der Rechnung als einzelne Posten angegeben.
  • Die Zahlung an den Angestellten durch das Unternehmen stellt kein Gehalt dar.
  • Pauschale Auslagen liegen unter dem Höchstsatz von 250 Euro.
  • Sofern die Vorsteuer verrechnet werden soll, muss diese auf den Rechnungen stehen.

Hinweis: Bei Kosten unter 250 Euro genügt ein einfacher Kaufbeleg, um die Aufwendung zurückzuerhalten. Es ist dabei auch keine Angabe der Umsatzsteuer notwendig. Überschreiten die Ausgaben diese Grenze, muss der Arbeitnehmer eine Rechnung vorlegen, falls nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in den Auslagen ein Vorsteuerabzug anfällt.

Was ist der Unterschied zwischen Auslage, Sachbezug und durchlaufenden Geldern?

Bei der Auslagenerstattung fallen immer wieder Begriffe, die zwar einen Auslagenersatz beschreiben, in ihren Grundzügen aber verschieden sind.

Alle Begriffe zur Auslagenerstattung und deren Bedeutung im Überblick:

Auslagen

Beziehen sich auf Dienste oder Produkte, die für ein Unternehmen relevant sind. Die Angestellten übernehmen die Kosten zunächst und bekommen diese nach der tatsächlichen Aufwendung erstattet. Häufiger handelt es sich dabei um einmalige Kosten. Zudem bleiben erworbene Produkte normalerweise im Unternehmensbesitz.

Durchlaufende Gelder

Die durchlaufenden Gelder erhalten Angestellte vom Arbeitgeber, bevor sie ein Produkt oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Sie gehen nicht in Vorkasse. Häufig verwenden Unternehmen diese Zahlart für regelmäßig anfallende Kosten.

Somit liegt der Unterschied zwischen Auslagen und durchlaufenden Geldern im Zeitpunkt der Zahlung vor. Sie erfolgt je nachdem also entweder vor oder nach der Aufwendung.

Hinweis: Arbeitgeber zahlen sowohl die Auslagen als auch die durchlaufenden Gelder zusätzlich zum Lohn. Dieser kann durch die beiden Zahlarten nicht ersetzt werden.

Sachbezug

Nutzt ein Mitarbeiter ein Produkt oder einen Gegenstand sowohl beruflich als auch privat, erhält er vom Unternehmen einen Sachbezug. Im Falle eines Produkts, etwa eines Handys oder eines Laptops, geht dieses in den Privatbesitz über. Der Gegenstand ist bis zu einer Höhe von monatlich 50 Euro steuerfrei.

Ausnahmefall: Pauschale Auslagenerstattung

Arbeitgeber können Ausgaben wie Verpflegungs- oder Übernachtungskosten als Pauschalbeträge zusätzlich zum Gehalt auszahlen. Nach § 3 Nr. 50 EstG ist diese pauschale Erstattung bei der Steuer voll anzugeben.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Mitarbeiter über einen dreimonatigen Zeitraum nachweisen, dass es sich um eine wiederkehrende Zahlung handelt. In diesen Fällen sind die Beträge nach H 3.5 Amtliches Lohnsteuer-Handbuch (LStH) steuerfrei. Die Aufwendungen sind zudem auf eine jährliche Höchstgrenze von 1.000 Euro begrenzt. Überschreiten die regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben der Mitarbeiter diese Grenze, ist eine genaue Auslagenerstattung einer Pauschalzahlung vorzuziehen.

Wie funktioniert die Auslagenerstattung?

Nachdem Angestellte in Vorkasse getreten sind, können sie beim Arbeitgeber die Auslagen in Rechnung stellen. Die folgenden Informationen sind dabei in der Auslagenerstattung anzugeben:

  • Unternehmensname und -anschrift
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Verwendungszweck
  • Höhe der Brutto- und Nettokosten als einzelne Posten
  • Gesamtbetrag
  • Auszahlungskonto
  • Belege, Rechnungen und Quittungen
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Die Herausforderungen der Auslagenerstattung durch Mitarbeiter

Zu den typischen Herausforderungen und Nachteilen bei der Auslagenrückerstattung zählen:

  • Hoher manueller Aufwand, um Belege zu sammeln und diese korrekt abzurechnen. Besonders, da bei den Verantwortlichen in der Regel einige Belege und Rechnungen für die Auslagenerstattung digital, andere in Papierform eingehen.
  • Viel Papierkram, denn wenn Unternehmen Auslagen buchen, benötigen sie die Originalbelege.
  • Fehleranfälliger Prozess, da die Erstattung von Auslagen durch den Arbeitnehmer häufig händisch erfolgt. Bei der Angabe von Datum, Betrag oder Belegnummer schleichen sich schnell Fehler ein.
  • Richtiges Format, wenn Angestellte ihre Auslagenersatz-Rechnungen einscannen. Denn das Finanzamt akzeptiert nur bestimmte Formate.

Was sind die Vorteile, wenn die Auslagenerstattung über eine Software erfolgt?

Viele Herausforderungen der Auslagenerstattung ergeben sich in der manuellen Bearbeitung. Daher setzen zahlreiche Unternehmen inzwischen auf Software-Lösungen, wenn sie ihre Auslagenerstattung buchen.

Das sind die Vorteile einer Erstattung von Auslagen in einer Software: 

  • Schnelle Erfassung der Ausgaben, die das System zudem verknüpft und zuordnet.
  • Geringe Fehleranfälligkeit, da die Software alle Daten aus den eingescannten Belegen extrahiert und bei fehlenden oder offenen Rechnungen einen Hinweis liefert.
  • Mehr Transparenz und Übersicht, denn alle Ausgaben und Belege sind zentral gespeichert und für die gesamte Finanzabteilung einsehbar.
  • Kein Papierkram, da der gesamte Prozess der Auslagenrechnung digital abläuft.
  • Schnellere Erstattung der Auslagen, was Mitarbeitern besonders bei hohen Beträgen entgegenkommt.
  • Mehr Kontrolle, da die Finanzabteilung Etats bereits im Vorfeld festlegt und über das System intern regelt.
  • Weniger Aufwand, da Belege an einem Ort gespeichert, verarbeitet und ans Finanzamt weitergeleitet werden.

Die Auslagen der Mitarbeiter buchen – ein Rechenbeispiel

Ein Angestellter erhält von seinem Arbeitgeber die Aufgabe, an die Kunden seines Unternehmens Weihnachtsgeschenke zu senden. Er zahlt insgesamt 250 Euro für:

  • 10 Kisten Lebkuchen für insgesamt 150 Euro.
  • 10 Weihnachtskarten für insgesamt 15 Euro.
  • Verpackungsmaterial für insgesamt 25 Euro.
  • Versandgebühren von insgesamt 60 Euro.

Bei den Ausgaben handelt es sich um Kundengeschenke, für die eine steuerfreie Auslagenerstattung möglich ist. Bei der Erstattung der Abgaben fallen keine Abgaben für Lohnsteuer oder Sozialversicherung an.

Für die Lebkuchen benötigt das Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung, um die Kosten des Mitarbeitenden zu erstatten. Daher fällt ein Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber an. Die Versandkosten sind umsatzsteuerfrei. Für die Weihnachtskarten kann eine Vorsteuer erhoben werden, da es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt. Ein Kassenzettel reicht jedoch zur Vorlage aus.

Kundengeschenke können jährlich bis zu einem Gesamtwert von je 35 Euro als Betriebsausgaben versteuert werden. In diesem Auslagen-Beispiel wird diese Grenze nicht überschritten, denn der Gesamtwert pro Kunde beträgt 31 Euro.

Gibt es Alternativen zur Auslagenerstattung?

Immer mehr Unternehmen setzen als Alternative zur Auslagenerstattung auf Firmenkreditkarten für ihre Angestellten. Auf diese Weise tritt kein Mitarbeiter mehr in Vorkasse und eine Auslagenabrechnung wird überflüssig. In Kombination mit einer digitalen Lösung, wie einer Software, die die Auslagenbuchhaltung abdeckt, werden die Ausgaben noch übersichtlicher.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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