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Corona-Serie Teil 2: Kann ich noch Dienstreisen unternehmen?

Leere Bahn während Corona

19. März 2020 · 4 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

In Teil 2 klären wir Sie über die aktuellen Reisebestimmungen auf und unter welchen Voraussetzungen Dienstreisen jetzt noch möglich sind. Am Ende des Beitrags finden Sie eine Checkliste Coronavirus für Dienstreisen.

Die Bewegungsfreiheit der Menschen ist durch das Coronavirus derzeit stark eingeschränkt. Für die Reisebranche ein besonders harter Schlag: Fluggesellschaften, Reisebüros, Hotels fahren ihren Betrieb herunter oder stellen ihn vorübergehend ganz ein.

Das hat wiederum Auswirkungen auf die Wirtschaft. Denn geplante Dienstreisen müssen nun in den meisten Fällen verschoben oder ersatzlos gestrichen werden. In der Tat haben bereits etliche Unternehmen, wie Medienberichte und Twitter-Beiträge von Mitarbeitern belegen, sämtliche Dienstreisen untersagt. Was aber, wenn eine Dienstreise unbedingt notwendig ist? Dürfen Mitarbeiter in solch dringenden Fällen dennoch eine Geschäftsreise absolvieren?

Die wichtigsten Fragen zum Coronavirus und Geschäftsreisen

  • Sind Dienstreisen aufgrund des Coronavirus überhaupt noch erlaubt?

Ja, Dienstreisen sind nach wie vor erlaubt. Bisher hat die Bundesregierung kein dezidiertes Verbot in dieser Hinsicht ausgesprochen. Doch aus anderen verhängten Einschränkungen ergibt sich, dass Dienstreisen kaum noch realisierbar sind. Viele Hotels schließen oder schränken ihren Betrieb ein. Flug-, Bus- und Bahnverbindungen werden auf ein Minimum reduziert oder gestrichen. Auch wenn Dienstreisen offiziell noch erlaubt sind – de facto haben die allermeisten Firmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Statt Dienstreisen zum Geschäftspartner oder Kunden, finden nun viele Termine via Video- oder Telefonkonferenz statt.

  • Worauf ist bei einer Dienstreise aktuell zu achten?

Wer in der Corona-Krise auf Dienstreise geht, muss auf einige Dinge achten. Etwa, ob sich der Zielort in einem abgeriegelten Gebiet oder in einer Gefahrenzone befindet. In diesem Fall ist eine Reise unmöglich. Wer ins Ausland reist, muss sich darüber informieren, ob eine Einreise in das Zielland möglich ist. Etliche Länder haben aufgrund der Corona-Krise ihre Grenzen geschlossen. Sollte man mit Personen zu tun haben, die mit dem Coronavirus assoziierte Symptome aufweisen, gilt es Abstand zu wahren. Besteht Verdacht, dass man mit einer Corona-infizierten Person zu tun hatte, unbedingt den Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt verständigen.

  • Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter noch auf Geschäftsreisen schicken?

Theoretisch und rechtlich: Ja. Allerdings muss er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abwägen, wie zumutbar Dienstreisen für Mitarbeiter in der aktuellen Situation noch sind.

  • Darf der Arbeitnehmer eine Dienstreise verweigern?

Trotz Corona-Krise gilt nach wie vor die Arbeitspflicht. Das heißt im Falle von Dienstreisen: Arbeitnehmer dürfen Dienstreisen, die vom Arbeitgeber angeordnet wurden, nicht verweigern. Einfach aus “Angst vor Corona” darf ein Mitarbeiter eine Dienstreise nicht ablehnen. Dies kann im Extremfall sogar zur Kündigung führen. Anders sieht es jedoch aus, wenn für den Zielort eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Eine Geschäftsreise in solche Gebiete muss ein Angestellter nicht antreten.

  • Wohin darf man dienstlich noch reisen?

Bevor man eine Reise antritt, egal ob privat oder dienstlich, sollte man aktuell im Voraus wichtige Informationen einholen. Zum Beispiel, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die entsprechende Gegend ausgesprochen hat. Aktuell gilt eine weltweite Reisewarnung für “nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland”. Dies ist allerdings nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen. Innerhalb von Deutschland sind Reisen, abgesehen von Reisen in Sperrzonen oder Gefahrengebiete, noch möglich. Auch internationale Geschäftsreisen sind machbar, wenn das Zielland seine Grenzen nicht geschlossen hat beziehungsweise Reisende aus Deutschland einreisen lässt. In der Praxis ist dies aber kaum umsetzbar, da viele Fluglinien ihren Betrieb auf ein Minimum heruntergefahren oder den Betrieb ganz eingestellt haben.

  • Sind Dienstreisen noch möglich/erlaubt, wenn eine Ausgangssperre in Deutschland verhängt werden sollte?

Wohl kaum. Theoretisch würde es bei einem solchen Szenario darauf ankommen, welche Ausnahmen bei der Ausgangssperre gelten. Doch die Ausnahmen würden wahrscheinlich nur die notwendigsten Angelegenheiten betreffen: den Gang zum Supermarkt und zur Apotheke, den Hund Gassi führen, anderen Menschen helfen. Sollte allerdings auch der Weg zur Arbeit unter die Ausnahmen fallen, könnten auch Dienstreisen weiter erlaubt sein. Allerdings gilt dies als unwahrscheinlich.

  • Droht Arbeitgebern eine Strafe, wenn sie ihre Mitarbeiter trotz Corona-Krise auf Dienstreisen schicken?

Im Moment sanktionieren Staat und Länder in solchen Fällen nicht. Das kann sich aber bei weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens ändern.

Checkliste Coronavirus für Dienstreisen 

  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachten
  • Über Zielort informieren: Handelt es sich um eine Gefahrenzone?
  • Infos einholen, ob Flug-, Bus- oder Bahnverbindung storniert wurde
  • Rücksprache mit Hotel, ob Übernachtung möglich ist
  • Desinfektionsmittel mitführen und regelmäßig verwenden
  • Mundschutz dabei haben, um sich bzw. seine Mitmenschen zu schützen
  • Mindestabstand zu Geschäftspartnern, Kunden und anderen Personen einhalten
  • Mit ungewaschenen Händen nicht ins eigene Gesicht fassen
  • Belebte Orte und Veranstaltungen meiden
  • Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) 14 Tage in heimische Quarantäne begeben

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