Noch mehr Steuern sparen – Mahlzeitenzuschüsse mit HRworks
Mit der neuen Funktion und das Einreichen von Mahlzeitenbelegen in HRworks – HR Software belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit bis zu 6,27 Euro zusätzlich pro Arbeitstag, steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mahlzeitenzuschüsse sind eine hervorragende Möglichkeit, um Ihren Mitarbeitern einen Bonus zukommen zu lassen und dabei gleichzeitig Lohnnebenkosten einzusparen.
Ermöglicht wird der Steuerbonus durch die Bewertung von Essensmarken mit dem amtlichen Sachbezugswert von derzeit 3,17 Euro. Nach dem BMF-Schreiben vom 24. Februar 2016 kann dieser auch bei papierlosen Mahlzeitenzuschüssen gewährt werden.
Mahlzeitenbelege per Web App einreichen – So funktioniert es:
Der Mitarbeiter lässt sich sein Mittagessen im Restaurant, an der Imbissbude oder vom Bäcker schmecken. Danach fotografiert er den Beleg mit seinem Smartphone oder Tablet und reicht diesen über die HRworks Web App ein.
Mit Mahlzeitenzuschüssen über HRworks sparen Sie so nicht nur Steuern und Sozialabgaben. Die Organisation von Partnerbetrieben sowie die Vergabe und Dokumentation von Essensmarken entfällt.
Steuervorteil digitale Essensmarke: Berechnungsgrundlage
Sind alle Voraussetzungen für die Bewertung von Essensmarken als Sachbezug erfüllt, können Sie Ihren Mitarbeitern einen geldwerten Vorteil von bis zu 6,27 € komplett steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Steuerfreie Mahlzeitenzuschüsse können z. B. nur dann gewährt werden, wenn der Mitarbeiter nicht durch Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit abwesend ist.
Reicht ein Mitarbeiter einen Mahlzeitenbeleg über mindestens 9,44 Euro ein, bzw. bezahlt nach Abzug des Zuschusses minimum 3,17 Euro (Sachbezugswert) selbst, können bis zu 6,27 Euro komplett steuerfrei ausbezahlt werden.
Bezahlt der Mitarbeiter weniger als 3,17 Euro selbst, ist der Differenzbetrag pauschal zu versteuern (3,17 Euro minus Eigenanteil = zu versteuernder Betrag).
HRworks berechnet den steuerfreien und pauschal zu versteuernden Erstattungsbetrag automatisch gesetzeskonform und überträgt die Erstattung in die Lohnbuchhaltung. Zudem hat die Software Abwesenheiten der Mitarbeiter im Auge und erlaubt das Einreichen von Mahlzeitenbelegen nur an regulären Arbeitstagen.
Rechenbeispiele für Mahlzeitenzuschüsse finden Sie auf Reisekosten de.
Als HRworks Kunde steht Ihnen die Funktion Mahlzeitenzuschüsse bereits kostenfrei zur Verfügung. Definieren Sie unter Lohn und Gehalt/Mahlzeitenzuschüsse/Zuschussarten zunächst eine Zuschussart mit dem maximalen Erstattungsbetrag für Ihr Unternehmen. Über die Registerkarte Mahlzeitenzuschuss in den Zuordnungen einer Person geben Sie die Zuschussart frei. Danach ist der Mitarbeiter zum Einreichen von Mahlzeitenbelegen berechtigt.