Reisemanagement

Verpflegungspauschale 2020: Neue Höhe der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwand 2020

08. November 2019 · 3 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Jetzt ist es fix: Die Inlandspauschalen für die Verpflegung steigen. Dies hat der Bundestag in der Sitzung am 7. November beschlossen. Für Geschäftsreisende ist dies eine gute Nachricht. Denn bei Auswärtstätigkeiten kommen Mitarbeiter in Zukunft günstiger an ihre Verpflegung. Damit Sie im Personalwesen und insbesondere bei den Reisekosten den Überblick behalten, fassen wir das Wichtigste zu der Verpflegungspauschale 2020 für Sie zusammen.

Wer ab 1. Januar 2020 als Arbeitnehmer eine Dienstreise unternimmt, bekommt höhere Beträge von seinem Arbeitgeber erstattet. Denn an diesem Tag tritt das neue “Jahressteuergesetz” in Kraft. Konkret bedeutet das: Arbeitnehmer, die für ihr Unternehmen auf Reisen gehen, können im Inland bald mehr Geld sparen. Schließlich werden durch die Verpflegungspauschale die Ausgaben gesenkt, die für Mitarbeiter auf beruflichen Reisen anfallen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Unternehmen ihren Angestellten den Verpflegungsaufwand für eine dienstliche Abwesenheit nicht erstatten, können Mitarbeiter die Pauschbeträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Doch wie hoch fallen die angepassten Verpflegungsmehraufwendungen nun eigentlich aus?

Hier eine Übersicht der Verpflegungspauschale 2020

  • 14 € jeweils für den An- und Abreisetag
  • 14 € für jeden Aufenthalt, der länger als acht Stunden dauert
  • 28 € Verpflegungspauschale für jeden Aufenthalt, der 24 Stunden übersteigt

Vor der Verpflegungspauschale 2020 beliefen sich die Spesensätze für den An- und Abreisetag auf jeweils 12 €. Für eine auswärtige Tätigkeit, die 24 Stunden übersteigt, gab es bislang 24 €. In der Praxis könnte bei einer Dienstreise im Inland die Reisekostenabrechnung in Zukunft so aussehen:

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Beispiel für Verpflegungsmehraufwand 2020

Herr Andritz von der Disrupt AG muss den Firmensitz in München für vier Tage verlassen. Denn von Montag bis Donnerstag findet in Würzburg eine Schulung für Führungskräfte statt. Er fährt am Montagmorgen mit seinem Auto nach Würzburg, hat dort drei Übernachtungen und fährt am Donnerstagabend wieder zurück nach München.

Für den Anreisetag (Montag) sowie den Abreisetag (Donnerstag) werden je 14 € an Verpflegungspauschale fällig. Den Dienstag und Mittwoch verbringt Herr Andritz ganztätig in Würzburg und erhält für diese Tage je 28 €. In Summe ergibt dies für vier Kalendertage eine individuelle Pauschale von 84 €. Vor der Verpflegungspauschale 2020 hätte der Mitarbeiter lediglich 72 € für seine Dienstreise bekommen.

Kürzungen bei der Verpflegungspauschale 2020 bleiben erhalten

Allerdings bleiben die bisherigen Kürzungen beim Verpflegungsmehraufwand bestehen. Wenn also der Dienstreisende unterwegs von seinem Arbeitgeber oder von einem Dritten eine Mahlzeit bezahlt bekommt, verringert sich die Pauschale. Bei einem Frühstück um 20 Prozent, bei einem Mittag- und Abendessen um je 40 Prozent.

Auch für Berufskraftfahrer gibt es im Jahressteuergesetz 2020 eine Änderung. Diese können pro verbrachter Nacht im LKW nunmehr 8 € steuerlich absetzen.

Schon im August war die Höhe der neuen Pauschalen an die Öffentlichkeit gedrungen. Im “Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020” wurden bereits jene Summen genannt, die nun vom Bundestag verabschiedet wurden. Es gab also vom Entwurf bis zum tatsächlichen Gesetz keine Abänderung der einzelnen Pauschalhöhen.

HRworks passt die Verpflegungspauschale 2020 automatisch an

Als Nutzer von HRworks müssen Sie keine Veränderungen an ihren Einstellungen vornehmen. Wir spielen die neuen Pauschalen in das System, sodass Sie pünktlich ab 01.01.2020 die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter mit den neuen Verpflegungspauschalen abrechnen können.

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