Recht und Datenschutz · Zeitwirtschaft

Arbeitsgericht urteilt: Einführung von Zeiterfassung schon jetzt Pflicht

Pflicht der Zeiterfassung

09. April 2020 · 2 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein für Arbeitgeber wichtiges Urteil gesprochen: Die Mitgliedstaaten der EU sollen Gesetze verabschieden, die eine systematische Arbeitszeiterfassung erwirken. Im Bundestag war es bisher ruhig dazu. Doch das Arbeitsgericht Emden hat nun eine maßgebende Entscheidung getroffen.

Arbeitgeber sollten nicht länger mit der Einführung eines Zeiterfassungssystems warten. Denn wie ein Richterspruch am Arbeitsgericht Emden zeigt, besteht de facto schon jetzt die Pflicht dazu. Dabei wirkt der dem Urteil zugrundeliegende Fall auf den ersten Blick recht harmlos.

In der Rechtssache 2 Ca 94/19 hatte die Zahlungsklage eines ungelernten Bauhelfers Erfolg. Der Mann bestand darauf, im Zeitraum September bis November 2018 auf zwei Baustellen 195 Arbeitsstunden geleistet zu haben. Sein Arbeitgeber beharrte jedoch, der Bauhelfer habe nur Anspruch auf Vergütung von 183 Arbeitsstunden.

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Das Arbeitsgericht Emden hat nun entschieden, dass der Bauhelfer seiner Darlegungs- und Beweislast in “ausreichendem Maße nachgekommen” sei. Der Arbeitgeber hingegen, der die Arbeitszeiten lediglich in einem Bautagebuch festgehalten hatte, habe laut Gericht gegen Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechte-Charta verstoßen. Darin wird zwar die Arbeitszeiterfassung nicht dezidiert erwähnt. Doch sei laut Arbeitsgericht Emden keine richtlinienkonforme Auslegung oder Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nötig, damit Art 31 Abs. 2 unmittelbar auf die Zeiterfassung angewendet werden könne.

Obwohl also das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch keinen Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf bezüglich der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung vorgelegt hat, ist die Einführung eines “objektiven”, “verlässlichen” und “zugänglichen” Systems, wie es das EuGH-Urteil aus dem Mai 2019 vorsieht, schon jetzt verpflichtend.

Finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Zeiterfassung und erhalten Sie unter anderem Einblicke in die Arbeitszeiterfassung und eine Übersicht der gängigen Zeiterfassungssysteme.

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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