HR Software: HRworks
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  • Gesetzliche Pauschalen

    Das Reisekostenrecht für die gesetzlichen Verpflegungs-, Übernachtungs,- und Kilometerpauschalen sind für das In- und Ausland bereits im System für Sie hinterlegt. Je nach Dauer und Destination der Reise, schlägt HRworks automatisch die korrekte Pauschale vor. Ändern sich die gesetzlichen Pauschalen, werden diese aktualisiert.

    Verpflegungspauschalen gemäß steuerlichem Reisekostenrecht

  • Steuersätze

    Je nach Belegart wird dem Mitarbeiter automatisch der zugehörige Steuersatz vorgeschlagen. Bei einem Hotelbeleg ist beispielsweise der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7,00%  für die Kosten der Übernachtung und der Volle Mehrwertsteuersatz von 19,00% für das Frühstück bereits hinterlegt. Typische Fehler, um die Sie sich mit HRworks keine Gedanken mehr machen müssen.  

    Steuerliches Reisekostenrecht - Korrekter Mehrwertsteuersatz wird vorgeschlagen

  • Automatische Kürzungen

    Erhalten Mitarbeiter auf Dienstreise eine oder mehrere Mahlzeiten auf Kosten des Unternehmens, ist eine Kürzung der Verpflegungspauschale Pflicht, was jedoch gerne vergessen wird. In HRworks gibt der Mitarbeiter an, ob er im Rahmen seiner Geschäftsreise eine kostenfreie Mahlzeit von seinem Arbeitgeber erhalten hat. Die Software nimmt dementsprechend die korrekte Kürzung der Pauschalen vor. Bei erfassten Verpflegungs- oder Hotelbelegen kann sogar eine automatische Kürzung der Verpflegungspauschale erfolgen.  

    Steuerliches Reisekostenrecht Kürzung der Verpflegungspauschale

So profitieren Sie von HRworks

Mit HRworks sind Sie auf der sicheren Seite. Die Software bildet alle gesetzlichen Regularien ab und hilft Ihnen, sich im Dickicht der komplexen Anforderungen des Gesetzgebers zurechtzufinden. Hinterlegte Pauschalen, automatische Kürzungen und aktuelle Wechselkurse sorgen für korrekte Abrechnungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.    

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