HR WORKS eignet sich als Personalsoftware branchenunabhängig für Unternehmen mit einer Größe von 20 bis 2000 Mitarbeitenden. Als Steuerkanzlei haben Sie – wie jedes andere Unternehmen auch – die Möglichkeit, Ihren eigenen HR-Bereich digitalisieren. Dazu zählen u.a. die Urlaubsverwaltung, Spesenabrechnungen sowie die Zeiterfassung.
Wenn Ihre Mandanten bei sich HR WORKS einführen, haben diese einen zweifachen Vorteil: Einerseits digitalisieren sie so eigene Personalprozesse. Andererseits können sie Ihnen lohnrelevente Daten via DATEV- und ADDISON-Schnittstellen zur Verfügung stellen. So entsteht ein optimaler Datentransfer zwischen Ihren Mandaten und Ihnen als Steuerberater.
Die perfekte Kombination, um Arbeit, Zeit und Nerven zu sparen: Dank durchdachter Schnittstellen übermitteln Steuerberater und ihre Mandanten lohnrelevante Mitarbeiterdaten aus HR WORKS an Lohnprogramme wie DATEV und ADDISON.
Diese Lösung ist umso praktischer, da Unternehmen so Daten bei der Lohnabrechnung nicht mehr manuell erfassen und übertragen müssen. Denn als HR-Software enthält HR WORKS bereits die Stamm- und Bewegungsdaten von Mitarbeitern – via Schnittstellen übermitteln Betriebe diese schnell und einfach an die entsprechenden Programme, mit denen Steuerberater die Lohnabrechnung für sich und ihre Mandanten durchführen. So profitieren beide Seiten von effizienten Prozessen.
Lohnrelevante Daten per Mail zu versenden ist in den seltensten Fällen wirklich sicher. Dank der Schnittstellenlösungen von HR WORKS erreichen diese Daten schnell und sicher ihr Ziel.
Automatisierte Prozesse verbessern maßgeblich die Kommunikation von Steuerberatern mit ihren Mandanten. Dadurch sparen beide Seiten zeitintensive Abstimmungsschleifen und bekommen dank individueller Zugriffsrechte auf HR WORKS einen transparenten Einblick in die relevanten Daten. Im Ergebnis bleibt Steuerberatern damit mehr Zeit für ihr Kerngeschäft: die Beratung ihrer Mandanten.
Abhängig von Ihrem verwendeten Lohnprogramm profitieren Sie bei HR WORKS von Schnittstellen sowohl zur Loh- als auch zur Finanzbuchhaltung. Denn als Reisekosten-Software enthält HR WORKS zum Beispiel digitale Belege, die Sie an Ihre jeweilige Software zur Finanzbuchhaltung übermitteln.
Insbesondere DATEV-Anwender profitieren von optimaler Unterstützung bei der Einrichtung von Schnittstellen: Über das DATEV-Partner-Onboarding buchen DATEV-Steuerberaterinnen und -Steuerberater einen kostenfreien Support-Termin, falls sie Unterstützung bei der Einrichtung des Lohnimportdatenservice in DATEV benötigen. In diesem Termin wird die Schnittstelle telefonisch und per Fernbetreuung in der Kanzlei eingerichtet. Das stellt sicher, dass Kanzleien ihre Lösung schnell und reibungslos nutzen.
HR WORKS entlastet den HR- wie Finance-Bereich dank digitaler Arbeitsprozesse ganz entscheidend. Das führt zu schlankeren Strukturen und schnelleren Wegen. Für Sie bedeutet das: Deutlich weniger Aufwand für Routineaufgaben und eine übersichtlichere Verwaltung von Stammdaten.
Immer auf der sicheren Seite: Ihre HR-Software erfüllt höchste Anforderungen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit:
Gesetzliche Pauschalen, Änderungen im Reisekostenrecht und aktuelle Währungskurse werden von HR WORKS automatisch aktualisiert und historisiert gespeichert.
Dabei sind die länderspezifischen Reisekostenregelungen wie Diäten, Kürzungen, Sachbezüge und Kilometersätze im System hinterlegt und werden automatisch berechnet. Auf diese Weise haben Sie stets Zugriff auf die aktuellsten Daten.
Aufgrund der Selbstverwaltung Ihrer Angestellten via Employee Self Service fällt für das HR-Management, für Mitarbeiter in der Buchhaltung sowie für Vorgesetzte deutlich weniger Arbeit an:
Denn mit der eigenständigen Pflege von Stamm- und Bewegungsdaten erfassen Ihre Mitarbeiter alle wichtige Informationen wie Adressen und Reisedaten in HR WORKS selbstständig.
Mehr als Buchhaltung: HR WORKS bietet Ihnen Funktionen zu Lohn und Gehalt, Zeitwirtschaft, Personalverwaltung, Reisekostenabrechnung und Personalentwicklung. Damit ermöglicht Ihnen die Software die Digitalisierung aller HR-Tätigkeiten.
Weitere Lohn- und FiBu-Schnittstellen
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Wir unterstützen Sie gerne bei der digitalen Optimierung Ihres Personalwesens. Ob es um Mitarbeiterverwaltung geht, Reisekostenabrechnung, Zeiterfassung oder alles zusammen: Gemeinsam finden wir heraus, ob HR WORKS zu Ihrem Unternehmen passt.
Häufig gestellte Fragen zu DATEV
Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund werden Ihre Daten nach aktuellen Standards verschlüsselt per TLS (Transport Layer Security) an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt.
Wir empfehlen Ihnen bei Interesse an einer DATEV-Integration frühzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufzunehmen, um den Abrechnungsprozess abzustimmen und an die benötigten Daten zur Einrichtung zu gelangen. Die Schnittstelle Lohnimportdatenservice muss in DATEV durch Ihre Steuerkanzlei über die MyDATEV Mandantenregistrierung bestellt und eingerichtet werden. Sollte Ihre Steuerkanzlei Hilfe bei der Bestellung und Einrichtung benötigen, so kann diese einen kostenfreien Termin beim DATEV-Partner-Onboarding-Team buchen.
Um Personen an DATEV übermitteln zu können, muss zunächst die DATEV-Personalnummer als Pflichtfeld in den Stammdaten Ihrer Mitarbeiter hinterlegt werden. Generell empfehlen wir frühzeitig Kontakt zu Ihrer Steuerberatung aufzunehmen, um sich bezüglich der zu übertragenden Stammdatenattribute abzustimmen.
Nutzen Sie hierfür gerne den DATEV Lohnauswertungsdatenservice. Mehr Informationen zur Einrichtung und Anwendung finden Sie in folgendem Helpcenter-Artikel.
Alternativ können die Gehaltsdokumente Ihren Mitarbeitern per Massenimport zugewiesen werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in folgendem Helpcenter-Artikel.
Die abrechnungsrelevanten Daten werden von HR WORKS zunächst an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt. Sobald die Daten im DATEV Rechenzentrum angekommen sind, hat Ihre Steuerberatung in DATEV LODAS die Möglichkeit, diese Daten abzurufen und für die Weiterverarbeitung zu importieren. Es ist daher stets ein manueller Schritt durch Ihre Steuerberatung für die Datenübernahme notwendig.
Die abrechnungsrelevanten Daten werden von HR WORKS zunächst an das DATEV Rechenzentrum übermittelt. Sobald die Daten im DATEV Rechenzentrum angekommen sind, hat Ihre Steuerberatung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Möglichkeit diese Daten abzurufen und für die Weiterverarbeitung zu importieren. Es ist daher stets ein manueller Schritt durch Ihre Steuerberatung für die Datenübernahme notwendig.
Eine One-Click-Schnittstelle ist derzeit nur für DATEV verfügbar. Über manuelle Exporte ist der Austausch der Daten jedoch auch für andere Systeme möglich. Hierbei unterstützen Sie die Kollegen im Consulting und Support gerne.