Für Ihre Lohnsteuerbescheinigung

Großbuchstabe M

1 Min. Lesezeit | Zur Lexikon-Übersicht

Der Großbuchstabe M für Ihre Lohnsteuerbescheinigung: Erklärung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung eine vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten gestellte Mahlzeit, die mit dem Sachbezugswert zu bewerten ist (übliche Mahlzeit unter 60 €), so muss auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers und im Lohnkonto der Großbuchstabe M ausgegeben werden ‒ was wichtig für die Lohnabrechnung ist.

Erhält der Arbeitnehmer ausschließlich Mahlzeiten, deren Preis 60 € übersteigen oder die keinen Arbeitslohn darstellen, besteht keine Pflicht, im Lohnkonto den Großbuchstaben „M“ aufzuzeichnen und auf der Lohnsteuerkarte zu bescheinigen.

Großbuchstabe M: Beispiele

Dabei ist die Anzahl der Mahlzeitengestellungen unerheblich. Der Großbuchstabe M muss einmalig bescheinigt werden, egal ob der Arbeitnehmer auf einer Auswärtstätigkeit einer Mahlzeit oder auf 100 Auswärtstätigkeiten 200 Mahlzeiten im Jahr erhalten hat.

Übernommen von reisekosten.de

Ihre gesamte HR in einer Software

Ob digitale Personalakte, Reisekostenabrechnung oder Bewerbermanagement: Mit HRworks haben Sie alle relevanten Infos und Dokumente für Ihr Personalwesen an einem Ort.

Unsere Produktexperten beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten mit HRworks.