Das Arbeitszeugnis: Die Bewertung eines endenden Arbeitsverhältnisses
Scheidet ein Mitarbeiter aus einem Unternehmen aus, hat er Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses bietet ihm die Möglichkeit, eine Einschätzung seiner Leistungen während des Anstellungszeitraums zu erhalten. Darüber hinaus liefert es seinem künftigen Arbeitgeber eine Übersicht der Tätigkeitsbereiche sowie des professionellen und zwischenmenschlichen Verhaltens im Unternehmen.
Doch ab wann haben Mitarbeiter Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu Leistung und Verhalten stehen? Und was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis?
Qualifiziertes Arbeitszeugnis laut Definition: Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt Auskunft zu einer vergangenen Anstellung eines Arbeitnehmers. Es umfasst die Art, den Inhalt und die Dauer des gesamten Beschäftigungsverhältnisses im Unternehmen. Darüber hinaus enthält es eine Zusammenfassung und Beurteilung der Leistungen und des Auftretens des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden – in der genannten Reihenfolge. Diese Zusammenfassung enthält auch die Soft Skills des Mitarbeiters wie das persönliche Verhalten.
Jeder Arbeitnehmer hat in der Zeit zwischen der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Allerdings muss er die Ausstellung aktiv und selbstständig einfordern.
Ein qualifiziertes Zeugnis wird nach der Erstellung von einem Mitarbeiter mit Personalverantwortung unterschrieben. Das können verschiedene ranghöhere Personen eines Unternehmens sein, wie beispielsweise…
- … der Geschäftsführer, Vorstand oder Inhaber.
- … eine vertretungsberechtigte Person wie der Abteilungsleiter oder ein Prokurist.
Besonders bei HR-Mitarbeitern hat das qualifizierte Arbeitszeugnis in der Bewerbung einen hohen Stellenwert, da es Auskunft über die beruflichen Erfahrungen sowie die Qualifikationen des Bewerbers gibt. Damit steht es im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
In den meisten Punkten liefern sowohl das einfache als auch das qualifizierte Arbeitszeugnis die gleichen Auskünfte über den Arbeitnehmer. Dazu muss es mindestens Angaben zur Art der Beschäftigung enthalten wie:
- Dauer der Beschäftigung
- Einsatzbereich in den Abteilungen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
Anders als beim qualifizierten Arbeitszeugnis enthält das einfache Arbeitszeugnis jedoch keine Auskünfte zum sozialen Verhalten des Arbeitnehmers. Das ist ein deutlicher Unterschied zum Anrecht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Wann hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich immer einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, sofern er in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht. Ab dem Zeitpunkt einer Kündigung kann er diesen Anspruch geltend machen. Allerdings muss der aus dem Unternehmen scheidende Mitarbeiter die Ausstellung des qualifizierten Arbeitszeugnisses aktiv verlangen. Wenn Mitarbeiter ihr Arbeitszeugnis anfordern, muss es der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen.
Sollte der Mitarbeiter kein Zeugnis von seinem Arbeitgeber erhalten, obwohl er fristgerecht nach dieser verlangt hat, macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.
Was ist ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?
Doch auch ohne Kündigung kann der Arbeitnehmer bereits die Ausstellung eines qualifizierenden Zwischenzeugnisses einfordern. Dazu muss er jedoch triftige Gründe vorzuweisen haben. Zu diesen gehören:
- Die Bewerbung um eine Stelle in einem neuen Unternehmen.
- Die Versetzung in eine neue Abteilung innerhalb des aktuellen Unternehmens.
- Eine Veränderung des Aufgabengebietes.
- Ein Wechsel der Betriebsinhaber und somit eine Veränderung der Zuständigkeiten der neuen HR-Abteilung.
- Das Bestehen eines mehrjährigen Arbeitsverhältnisses, während dessen bislang noch kein Arbeitszeugnis gestellt wurde.
Sollte das abschließende Zeugnis anders als die Bewertung im Zwischenzeugnis ausfallen, stellt dies juristisch kein Problem dar. Es besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, nochmals dieselben Formulierungen zu verwenden. Der Inhalt darf jedoch nur dann deutlich von den Formulierungen im Zwischenzeugnis abweichen, wenn der Arbeitgeber stichhaltige Gründe dafür hat. Dazu zählen zum Beispiel ein unangemessenes und dokumentiertes Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, welches nach Erstellung des qualifizierten Zwischenzeugnisses aufkam.
Wie ist der Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses?
Der Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erfolgt immer nach ähnlichen Kriterien und sollte mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
- Ausstellungsdatum beziehungsweise der letzte Arbeitstag
- Einleitung (Informationen zu den persönlichen Daten des Arbeitnehmers: Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, Tätigkeitsbeginn, Titel, Beginn und gegebenenfalls Ende des Arbeitsverhältnisses)
- Berufliche Entwicklung und Tätigkeit im Unternehmen (Rolle und Zuständigkeiten des Arbeitnehmers. Abteilungen, in denen der Mitarbeiter gearbeitet hat sowie der letzte Aufgabenbereich vor dem Ausscheiden. Dabei geht es besonders um die Nennung der Kompetenzen und Verantwortungsbereiche.)
- Leistungsbeurteilung (Arbeitsbereitschaft und -befähigung, spezielle Kenntnisse, Arbeitsweise und -stil, Führungskompetenzen, Ergebnisse und Erfolge, zusammenfassende Gesamtbeurteilung. Dieser Abschnitt beschreibt, inwieweit der Mitarbeiter die Leistungen umsetzen konnte)
- Bewertung des Verhaltens (Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern sowie Kunden und Geschäftspartnern. Sonstige soziale Kompetenzen wie Vertrauenswürdigkeit, Teamfähigkeit oder Kompromissbereitschaft.)
- Schlussformulierung (Trennungsgründe, außerordentliche Anerkennung)
- Danksagung und Ausdruck des Bedauerns
- Positive Zukunftswünsche sowie Botschaften an den Mitarbeiter oder den potenziellen zukünftigen Arbeitgeber.
- Ausstellungsort und -datum sowie die Unterschrift der ausstellenden Person
Waren die Tätigkeiten oder die Leistungen des Arbeitnehmers besonders vielfältig und umfangreich, sollten Sie diese dementsprechend auch sehr ausführlich beschreiben. Ansonsten entsteht der Anschein, der Mitarbeiter hätte trotz zahlreicher Tätigkeiten nicht sonderlich viel geleistet. Alle Punkte können Sie auch in stichpunktartiger Aufzählung nennen, da so auch eine lange Beschreibung der Position übersichtlicher bleibt. Ansonsten werden die Inhalte eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in einem Fließtext wiedergegeben.