Dass Reisende für Dienstreisen ins EU-Ausland ein EU-Formular benötigen, die sogenannte A1-Bescheinigung, ist bereits seit einigen Jahren gesetzlich geregelt. Doch warum ist dieses A1-Formular notwendig? Jeder Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausübt, muss das A1-Formular vorweisen können. Denn auch wenn EU-Bürger in der Regel keine Arbeitserlaubnis benötigen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten, muss nach der Verordnung (VO) – EG – 883/2004 die Zugehörigkeit der Sozialversicherung des Arbeitnehmers bestimmt und mit der Bescheinigung entsprechend auch nachgewiesen werden.
Hier gilt grundsätzlich das sogenannte Territorialprinzip. Das besagt nämlich, dass ein Arbeitnehmer immer den Sozialversicherungsvorschriften des Mitgliedstaates unterliegt, in welchem er seine Beschäftigung ausübt. Ob der Arbeitnehmer in dem Staat, in dem er dieser Tätigkeit nachgeht, tatsächlich wohnt oder nicht, ist hiervon unabhängig. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in diesem Mitgliedstaat hat oder nicht. Einheitliche EU-Regelungen für eine mögliche Meldepflicht eines begrenzten Aufenthalts gibt es übrigens nicht. Diese unterscheiden sich in den einzelnen EU-Ländern und sollten, wenn möglich, vorher geprüft werden.
Die A1-Entsendebescheinigung bestätigt dem Arbeitnehmer seine sozialversicherungsrechtliche Zugehörigkeit. Doch wofür genau? Mit der Bestätigung, dass für den Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht im Heimatland gilt, wird sichergestellt, dass eine gleichzeitige Anwendung des ausländischen Sozialversicherungsrechts ausgeschlossen ist. Demnach kann auch keine doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen fällig werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass bei einer vorübergehenden Tätigkeit im EU-Ausland weiterhin das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaats gilt.
- Der Nachweis verhindert in der Regel Doppelversicherungen und reduziert das Risiko von Beitragsnachforderungen im Tätigkeitsstaat.
- Die A1-Bescheinigung gilt für Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz, während für andere Staaten andere Verfahren und Nachweise greifen.
- Ein vor Reisebeginn vorliegender, schnell vorlegbarer Nachweis senkt das Risiko von Verzögerungen bei Kontrollen im Ausland.