Allgemeines
Was sind Reisekosten?
Der Begriff Reisekosten ist ein Über- bzw. Sammelbegriff für alle Kosten, die bei einer Dienstreise entstehen. Insgesamt setzen sich die Reisekosten aus vier Teilbereichen zusammen:
- Verpflegungsmehraufwand
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
Rechtlich gesehen spricht man immer dann von einer Dienstreise, wenn Mitarbeiter einer sogenannten “Auswärtstätigkeit” nachgehen. Um aber festzustellen, wann sich Mitarbeiter “auswärts” befinden – dafür braucht es einen Referenzort. Dieser wird im Fachjargon seit 2014 als “erste Tätigkeitsstätte” bezeichnet. Wie der Name nahelegt, handelt es sich dabei um den eigentlichen Arbeitsplatz. Also jenen Ort, an dem die Arbeit in reisefreien Zeiten geleistet bzw. erbracht wird. Auch dafür gibt es eine Definition: Von einer “ersten Tätigkeitsstätte” ist dann die Rede, wenn Mitarbeiter dort mindestens zwei Tage pro Woche oder ein Drittel ihrer Arbeitszeit verbringen.
Übrigens: Bevor im Jahr 2014 die “erste Tätigkeitsstätte” als Reisekostenbegriff eingeführt wurde, sprach man von der “regelmäßigen Arbeitsstätte”. Bei einer “regelmäßigen Arbeitsstätte” war es zwingende Voraussetzung, dass es sich dabei um den eigenen Arbeitgeber handelt. Das führte in vielen Fällen zu Problemen. Die “erste Tätigkeitsstätte” kann dagegen auch die betriebliche Einrichtung eines verbundenen Unternehmens oder eines Dritten (z.B. eines Kunden) sein. Wichtig ist, dass es sich bei der “ersten Tätigkeitsstätte” um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung handelt, der ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet werden kann.
Wer übernimmt die Reisekosten?
Auch wenn in vielen Fällen die Arbeitgeber die Reisekosten ihrer Mitarbeiter erstatten, verpflichtet sind sie nicht dazu. Allerdings haben Arbeitnehmer dann immer noch die Möglichkeit, die Ausgaben ihrer Dienstreisen als Werbungskosten von ihrer Einkommenssteuer abzusetzen. Wenn Unternehmen die Reisekosten ihrer Mitarbeiter erstatten, legen sie dafür in vielen Fällen Reiserichtlinien fest. Der Vorteil einer solchen Reisekostenrichtlinie: Alle Mitarbeiter haben einheitliche und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, um sich bei ihrer Geschäftsreise daran zu orientieren.
Wie stehen Personalmanager und Mitarbeiter zu Reisekosten?
27 %
der Reisenden in Deutschland recherchieren, planen und buchen ihre komplette Reise via Smartphone.
Quelle: Phocuswright Travel Study 2017
43 %
der Geschäftsreisenden benötigen bis zu zwei Stunden für Planung, Buchung und Verwaltung einer Dienstreise.
Quelle: Wirtschaftwoche, Travelperk
58 %
aller Fach- und Führungskräfte empfinden Geschäftsreisen als willkommene Abwechslung in ihrem Arbeitsalltag.
Quelle: Manager Magazin, Deutscher Reiseverband
Typische Reiseanlässe: Intern und extern bedingte Reisen
Eine Dienstreise kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Nicht immer ist damit die Geschäftsreise zu einem Kunden gemeint. Reisekosten können unter anderem bei folgenden Aktivitäten anfallen:
- Besuch von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern
- Fahrt zu einem anderen Firmenstandort
- Teilnahme an Messen und Kongressen, wechselnde Einsatzorte (bspw. bei Bauarbeitern oder Monteuren)
- Unternehmensinterne Meetings, Fortbildungen oder Arbeitsgruppen
In Deutschland beläuft sich der Anteil der Reisen, die nicht unternehmensintern bedingt sind, derzeit auf fast zwei Drittel der Reiseanlässe.
Quelle Kreisdiagramm: VDR-Geschäftsreiseanalyse 2019
Häufig gestellte Fragen zu Reisekosten
Was ist bei Reisekosten eine Abrechnung?
Eine Dienstreise kostet Geld: Der Fahrtweg, die Übernachtung, die Verpflegung. Oftmals begleichen Arbeitgeber die Kosten bereits im Vorhinein. Doch in der Regel strecken Mitarbeiter ihr privates Geld vor, um all diese Ausgaben zu tätigen. Damit sie in diesem Fall das verauslagte Geld von ihrem Arbeitgeber wieder zurückerstattet bekommen, müssen die Geschäftsreisenden die Reisekosten abrechnen. Sie müssen also eine Reisekostenabrechnung erstellen.
In der Abrechnung von Reisekosten führt der Mitarbeiter die Beträge aller relevanten Ausgaben an. Die Buchhaltung des Unternehmens kontrolliert diese und genehmigt schließlich die Erstattung der Reisekosten auf das Konto des Mitarbeiters. Innerhalb weniger Tage oder Wochen bekommt der Mitarbeiter sein vorgestrecktes Geld wieder zurückerstattet.
Wie sieht die Abtrechnung von Reisekosten aus?
In vielen Fällen ist die Abrechnung von Reisekosten noch heute äußerst papierlastig. Der Mitarbeiter setzt sich dann nach seiner Dienstreise in einem ruhigen Moment an einen Schreibtisch und breitet alle Belege vor sich aus. Er prüft, welche Ausgaben für die Reisekosten relevant sind (z.B. Parkgebühren) und welche nicht (z.B. Kinotickets). Er rechnet dann entweder alles zusammen oder überlässt das Rechnen der Buchhaltungsabteilung. Die gesammelten Reisekostenbelege schickt er, womöglich per Hauspost, an die Buchhaltung.
Es gibt aber auch die moderne, zeitgemäße Variante: In diesem Szenario fotografiert der Mitarbeiter mit seinem Smartphone direkt die Belege – wenn er will, gleich in dem Moment, in dem er sie erhält. Dazu bedarf es allerdings eines Smartphones und einer Reisekosten-Software, die das Abfotografieren von Belegen erlaubt. Dadurch können Geschäftsreisende ihre Reisekosten wesentlich schneller sortieren. Und auch die Buchhaltung freut sich, wenn die Reisekostenbelege digital übermittelt werden. Natürlich schickt der Mitarbeiter nicht jeden Beleg in Echtzeit an die Buchhaltung, sondern sammelt die Belege in einer digitalen Belegmappe. Erst wenn alle Quittungen und Belege einer Reise in der Belegmappe gesammelt sind, gibt der Mitarbeiter alles für die Buchhaltung frei.
Was muss die Abrechnung von Reisekosten enthalten?
In einer Abrechnung von Reisekosten müssen alle Quittungen, Belege und Rechnungen enthalten sein, die während einer beruflichen Auswärtstätigkeit angefallen sind. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um dienstlich bedingte Ausgaben handelt.
Zudem sind die essentiellen Reiseinformationen wichtig: Name des Reisenden, Abreise- und Zielort, Zwischenaufenthalte, Termin der Reise, Dauer der Reise, Zweck der Reise, Kostenstelle, ev. Angaben zu genutzten Dienstfahrzeugen und gefahrenen Kilometern.
Was sind Werbekosten?
Alle Ausgaben rund um eine Berufstätigkeit sind Werbungskosten. Darunter fallen u.a. die Anschaffung von Fachliteratur oder die Teilnahme an Weiterbildungen. Aber auch ein beruflich notwendiger Zweitwohnsitz ist für die Werbungskosten relevant. Und natürlich fallen zählen auch die Reisekosten unter den allgemeinen Begriff Werbungskosten.
Damit können sie von der Steuer abgesetzt werden. Das geht allerdings nur, wenn nicht bereits der Arbeitgeber für die Reisekosten aufgekommen ist. Für den besonderen Fall, dass der Arbeitgeber nur einen Teil der Reisekosten kompensiert, kann der Arbeitnehmer in der Steuererklärung die überschüssigen Reisekosten absetzen.
Was sind Fahrtkosten?
Zu den Fahrtkosten zählen alle Aufwendungen, die für Fahrten im Rahmen einer Dienstreise entstehen. Darunter die Kosten für An- und Abreise, für Fahrten am Reiseziel sowie für Zwischenheimfahrten bei längeren Auswärtstätigkeiten. Dabei kommt es nicht an, welches Transportmittel für die Dienstreise gewählt wird.
Grundsätzlich gibt es vier Arten von Verkehrsmitteln:
- Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre)
- Private Verkehrsmittel (Auto, Motorrad)
- Berufliche Verkehrsmittel (Dienstwagen)
- Andere Verkehrsmittel (Taxi, Mietwagen)
Achtung: Mit dem Begriff “Fahrtkosten” werden allgemein alle Kosten bezeichnet, die auf Wegen entstehen, die man für den Arbeitgeber zurücklegt. Dazu zählen auch die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Form von Fahrtkosten haben mit der Reisekostenabrechnung allerdings nichts zu tun.
Was ist die Kilometerpauschale?
In beiden Fällen, beim Fahrtweg zur Arbeit als auch auf Dienstreisen, gilt aktuell eine Kilometerpauschale von 30 Cent (für die Nutzung eines privaten Pkw). Die Pauschale dient der Vereinfachung, um berufliche Fahrten ohne einzelne Belege abzurechnen bzw. von der Steuer abzusetzen. Mit der Kilometerpauschale sind Kosten für Benzin sowie die Abnutzung (etwa von Reifen) bereits abgegolten. Bezahlt der Arbeitgeber die Pauschale nicht, kann der Arbeitnehmer diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Nutzt ein Mitarbeiter statt eines privaten Autos einen Dienstwagen für seine Geschäftsreise, so kommt die Kilometerpauschale nicht zur Geltung. In diesem Fall sammelt der Mitarbeiter Belege für Sprit und Parkplätze und reicht diese.
Was sind Übernachtungskosten?
Wenn Mitarbeiter mehr als einen Tag auf Dienstreisen sind, benötigen Sie einen Übernachtungsort. Zwar kann es sich dabei um ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Zimmer handeln (bspw. in den Räumlichkeiten eines anderen Unternehmensstandorts). Meistens übernachten Geschäftsreisende aber in Pensionen oder Hotels. Die Kosten, die dabei anfallen, werden als Übernachtungskosten bezeichnet und vom Arbeitgeber bezahlt.
Wichtig: Bei den Übernachtungskosten muss man unterscheiden zwischen der eigentlichen Unterbringung – diese fällt tatsächlich unter den Überbegriff “Übernachtungskosten”. Allerdings kommt beim Aufenthalt in einem Hotel ja auch noch die Verpflegung dazu. In der Regel ist bei einer Übernachtung das Frühstück inkludiert. Dieses fällt allerdings unter die Verpflegungskosten. Dazu aber mehr im nächsten Unterpunkt “Verpflegungsmehraufwand”.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand klingt erstmal recht kompliziert, ist er aber gar nicht. Im Grunde geht es um ein einfaches Prinzip: Auf Dienstreisen können sich Mitarbeiter nicht so günstig verpflegen wie zu Hause. Sie können keine preiswerten Vorräte anhäufen, aus denen sich dann leckere Speisen zubereiten lassen, wie etwa Nudeln, Reis oder Kartoffeln. Stattdessen sind Geschäftsreisende darauf angewiesen, Mahlzeiten an den verschiedensten Orten zu konsumieren: das Frühstück im Hotel, das Mittagessen womöglich bei einem Imbiss, das Abendessen im Restaurant.
Der Verpflegungsmehraufwand – auch “Verpflegungspauschale” genannt – schafft hier Abhilfe. Er soll die zusätzlichen Ausgaben, die ein Mitarbeiter bei der Verpflegung auf Reisen hat, kompensieren.
Was sind die Reisenebenkosten?
Neben den Ausgaben für Übernachtungen, Fahrten oder die Verpflegung, können noch weitere Kosten anfallen. Diese kleineren Ausgabenpositionen werden zusammenfassend als Reisenebenkosten bezeichnet. Dazu zählen unter anderem:
- Mautgebühren
- Parkgebühren
- Gepäckgebühren
- Trinkgelder
- Reisegepäckversicherung
- Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Dienstliche Telefonkosten
- Taxifahrten
- Eintrittsgelder für beruflich veranlasste Events
- Folgekosten von Verkehrsunfällen
Die Reisenebenkosten muss ein Mitarbeiter mit Belegen nachweisen, um sie von seinem Arbeitgeber erstattet zu bekommen. Dazu zählen beispielsweise Tankquittungen und Eintrittskarten.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten
Verschiedene Arbeitsorte sind heute gängige Praxis und wer beruflich häufig reist, kann seine Reisekosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer dabei die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrten nach § 3 Nr.13 bzw. Nr. 16 EStG steuerfrei erstatten.
Wichtig
Nur die Aufwendungen, die der Reisende auch selbst getragen hat, können abgesetzt werden. Um eine doppelte steuerliche Bevorteilung zu vermeiden, müssen Kosten, die der Arbeitgeber bereits erstattet hat, abgezogen oder aber in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) als steuerfreie Einkünfte ausgewiesen werden.
Wann kann die Abrechnung von Reisekosten erstellt werden?
Der Reisende rechnet selbst die Reisekosten ab. Gegenüber dem Finanzamt bildet sie zudem die Grundlage und den Nachweis dafür, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Umso wichtiger ist es, dass die Abrechnung korrekt und fehlerfrei erstellt wird. Eine Reisekostensoftware ist der einfachste Weg die angefallenen Kosten systematisch zusammenzufassen.
Doch wann wird eine Dienstreise vom Finanzamt anerkannt? Steuerrechtlich findet der Begriff Geschäftsreise keine Verwendung, hier gilt die sogenannte “beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit”.
Auswärtstätigkeit
Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit umfasst Dienstreisen, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeiten. Damit ist gemeint, wenn außerhalb der eigenen privaten Wohnung und der ersten Arbeitsstätte, also dem Arbeitsplatz gearbeitet wird und das Reiseziel außerhalb der Stadtgrenze liegt.
Beispiele sind:
- Besuche beim Kunden und außerhalb der eigenen Stadt
- Berufliche Arbeiten vor Ort (wie z.B. Kundenservice, Auslieferung)
- Teilnahme an berufsbezogenen Messen
- Weg zur Weiterbildung, Lehrgänge, Seminare
- Reise zu einer anderen Niederlassung und dem Firmensitz
Die Abrechnung von Reisekosten beinhaltet somit alle Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit angefallen sind. Danach gehören zu den Auslagen, die steuerlich geltend gemacht werden, die nachfolgenden Kostenarten:
Kostenart |
Beispiel |
Fahrtkosten |
Bahn-, Flug- und Bustickets in voller Höhe als Betriebsausgabe, Pkw und andere Transportmittel anteilig nach gefahrenem Kilometer |
Übernachtungskosten |
Hotelrechnungen in voller Höhe als Betriebsausgabe |
Verpflegungskosten |
Verpflegungspauschalen nach Dauer der Abwesenheit |
Reisenebenkosten |
Parktickets, Eintritte, etc. |
Digitale Belege vereinfachen die Dokumentationspflicht
Das Finanzamt verlangt Aufzeichnungen bzw. Informationen als Nachweis der Reisekosten, wie:
- Datum
- Reisedauer
- Anlass
- Art der Tätigkeit
- Reiseweg
Diese Daten müssen anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden. Üblicherweise kommt hier das Fahrtenbuch für die Erfassung der Fahrtwege und Fahrtkosten zum Einsatz. Ebenso relevant sind: Hotelrechnungen, Tankquittungen oder auch Teilnahmebestätigungen von Veranstaltungen, Messeeintrittskarten und Schriftverkehr wie Besprechungsprotokolle.
Belege sammeln: Dokumentation mit digitaler Belegerkennung
Liegt die Reise ein paar Wochen oder Monate zurück, gestaltet sich das Nachvollziehen der einzelnen Reisekostenausgaben zunehmend schwierig. Insbesondere im Falle einer Betriebsprüfung ist es wichtig, sämtliche Reisekostenabrechnungen parat zu haben. Das geschieht am besten digital.
Mit Hilfe von Software für die Reisekostenabrechnung können heute digitale Belege per Klick erstellt werden. Der Workflow ist einfach und garantiert eine lückenlose Dokumentation.
Whitepaper
Leitfaden: Die Zukunft der Dienstreise
Geschäftsreisen bleiben trotz Remote Work für Unternehmen wichtig: Erfahren Sie daher, welche Möglichkeiten Ihnen digitales Travel Management bietet.