Verpflegungsmehraufwand 2020: Bundeskabinett beschließt höhere Verpflegungspauschalen 2020
Die Inlandspauschalen für die Verpflegung steigen. Dies hat der Bundestag in der Sitzung am 7. November beschlossen. Oder mit anderen Worten: Der Verpflegungsmehraufwand 2020 erhöht sich, sodass Speisen und Getränke auf Dienstreisen günstiger werden. Damit Sie im Personalwesen und insbesondere bei den Reisekosten den Überblick behalten, fassen wir das Wichtigste zur Verpflegungspauschale 2020 für Sie zusammen.
Verpflegung 2020: Das gilt für Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand
Wer ab 1. Januar 2020 als Arbeitnehmer eine Dienstreise unternimmt, bekommt höhere Beträge von seinem Arbeitgeber erstattet. Denn an diesem Tag tritt das neue “Jahressteuergesetz” in Kraft. Konkret führt das Jahressteuergesetzes 2020 zu höheren Inlandspauschalen für Auswärtstätigkeiten: Beschäftigte, die länger als 8 Stunden unterwegs sind, bekommen in Zukunft 14 Euro statt 12 Euro. Die gleiche Pauschale gilt für An- und Abreisetage. Geht eine Dienstreise länger als 24 Stunden, steigt der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro.
Auch für Berufskraftfahrer gibt es eine Vereinfachung. Diese können nun pro Kalendertag 8 Euro steuerlich als Verpflegungsmehraufwendung 2020 absetzen, wenn sie die Nacht im Fahrzeug verbracht haben. Bisher mussten LKW-Fahrer ihre tatsächlich entstandenen Kosten einreichen, wobei sie lediglich einen Schätzbetrag von 5 Euro als Werbungskosten geltend machen konnten.
Spesentabelle 2020: Hier eine Übersicht über die Verpflegungspauschale 2020
- 14 € jeweils für den An- und Abreisetag
- 14 € für jeden Aufenthalt, der länger als acht Stunden dauert
- 28 € Verpflegungspauschale für jeden Aufenthalt, der 24 Stunden übersteigt
Wichtiger Hinweis: Wenn Unternehmen ihren Angestellten den Verpflegungsaufwand für eine dienstliche Abwesenheit nicht erstatten, können Mitarbeiter die Pauschbeträge in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Der Verpflegungsmehraufwand 2020: Beispiel mit den neuen Pauschalen
Tritt ein Mitarbeiter eine Geschäftsreise an, um einen Kunden zu besuchen, sieht die Berechnung der neuen Pauschalen zum Beispiel so aus:
- Tag 1: Anreise am Nachmittag (14 Euro)
- Tag 2: 24-stündige Abwesenheit (28 Euro)
- Tag 3: Abreise am Vormittag (14 Euro)
Der Mitarbeiter erhält von seinem Arbeitgeber also insgesamt 56 Euro für die Verpflegung bei beruflichen Reisen im Inland.
Die üblichen Kürzungen beim Verpflegungsmehraufwand bleiben jedoch bestehen. Bekommt daher besagter Mitarbeiter an Tag 2 ein Hotelfrühstück, das der Arbeitgeber bezahlt, erhält er statt den 28 Euro lediglich 22,40 Euro. Also um 20 Prozent bzw. 5,60 Euro weniger.
Ein weiteres Beispiel für den Verpflegungsmehraufwand 2020
Herr Andritz von der Disrupt AG muss den Firmensitz in München für 4 Tage verlassen. Denn von Montag bis Donnerstag findet in Würzburg eine Schulung für Führungskräfte statt. Er fährt am Montagmorgen mit seinem Auto nach Würzburg, hat dort 3 Übernachtungen und fährt am Donnerstagabend wieder zurück nach München.
Für den Anreisetag (Montag) sowie den Abreisetag (Donnerstag) werden je 14 € an Verpflegungspauschale fällig. Den Dienstag und Mittwoch verbringt Herr Andritz ganztägig in Würzburg und erhält für diese Tage je 28 €. In Summe ergibt dies für 4 Kalendertage eine individuelle Pauschale von 84 €. Vor der Verpflegungspauschale 2020 hätte der Mitarbeiter lediglich 72 € für seine Dienstreise bekommen.
Kürzungen bei der Verpflegungspauschale 2020: Das gilt
Die bisherigen Kürzungen beim Verpflegungsmehraufwand bleiben nach wie vor bestehen. Wenn also der Dienstreisende unterwegs von seinem Arbeitgeber oder von einem Dritten eine Mahlzeit bezahlt bekommt, verringert sich die Verpflegungspauschale. Bei einem Frühstück um 20 Prozent, bei einem Mittag- und Abendessen um je 40 Prozent.
Auch für Berufskraftfahrer gibt es im Jahressteuergesetz 2020 eine Änderung. Diese können pro verbrachter Nacht im LKW nunmehr 8 € von der Steuer dank neuem Verpflegungsmehraufwand 2020 absetzen.
Schon im August war die Höhe der neuen Pauschalen an die Öffentlichkeit gedrungen. Im “Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020” wurden bereits jene Summen genannt, die nun vom Bundestag verabschiedet wurden. Es gab also vom Entwurf bis zum tatsächlichen Gesetz keine Abänderung der einzelnen Pauschalhöhen.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand überhaupt?
Der Verpflegungsmehraufwand ist auch als Reisekostenpauschale bekannt. Sinn und Zweck dieser Spesen ist es, Mitarbeitern auf Dienstreisen eine günstige Verpflegung zu ermöglichen. Denn in der Regel ist das Leben unterwegs teurer als zu Hause. Man geht öfter auswärts essen und kann nicht auf Vorrat kochen. Für diesen Mehraufwand bekommt der Arbeitnehmer entweder die oben genannten Pauschalen von seinem Arbeitgeber erstattet. Oder der Arbeitnehmer macht sie nachträglich in der Einkommensteuererklärung geltend.
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