Reisemanagement

Verpflegungsmehraufwand 2020: Bundeskabinett beschließt höhere Verpflegungspauschalen

Bundeskabinett beschließt höhere Verpflegungspauschalen

02. August 2019 · 3 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Die Bundesregierung hat diverse Erleichterungen für Steuerzahler beschlossen. Darunter fallen nicht nur klassische Steuersenkungen, sondern auch Möglichkeiten der Absetzbarkeit. Bei letzteren ist unter anderem eine Erhöhung beim Verpflegungsmehraufwand 2020 vorgesehen. Was übertragen bedeutet: Speisen und Getränke werden auf Dienstreisen günstiger.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht höhere Inlandspauschalen für Auswärtstätigkeiten vor. Konkret geht es um diese Beträge: Beschäftigte, die länger als acht Stunden unterwegs sind, bekommen in Zukunft 14 Euro statt 12 Euro. Die gleiche Pauschale gilt für An- und Abreisetage. Geht eine Dienstreise länger als 24 Stunden, steigt der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro.

Auch für Berufskraftfahrer gibt es eine Vereinfachung. Diese können nun pro Kalendertag 8 Euro steuerlich absetzen, wenn sie die Nacht im Fahrzeug verbracht haben. Bisher mussten LKW-Fahrer ihre tatsächlich entstandenen Kosten einreichen, wobei sie lediglich einen Schätzbetrag von 5 Euro als Werbungskosten geltend machen konnten.

Wann Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, steht noch nicht fest. Laut der Tageszeitung “Die Welt” werden die Änderungen jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit pünktlich zum Jahreswechsel 2020 in Kraft treten.

Verpflegungsmehraufwand 2020 neue Pauschalen

Verpflegungsmehraufwand 2020: Ein Beispiel mit den neuen Pauschalen

Tritt ein Mitarbeiter eine Geschäftsreise an, um einen Kunden zu besuchen, könnte die Berechnung der neuen Pauschalen so aussehen.

Tag 1: Anreise am Nachmittag (14 Euro)
Tag 2: 24-stündige Abwesenheit (28 Euro)
Tag 3: Abreise am Vormittag (14 Euro)

Der Mitarbeiter erhält von seinem Arbeitgeber also insgesamt 56 Euro für die Verpflegung bei beruflichen Reisen im Inland.

Die üblichen Kürzungen beim Verpflegungsmehraufwand bleiben bestehen. Diese sind dann nötig, wenn der Mitarbeiter entweder vom Arbeitgeber oder von einem Dritten Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommt. Wenn der Mitarbeiter etwa ein Frühstück erhält, fallen 20 Prozent der Pauschale weg. Bei einem Mittagessen oder Abendessen wird der Betrag um je 40 Prozent gekürzt.

Bekommt besagter Mitarbeiter an Tag 2 ein Hotelfrühstück, das der Arbeitgeber bezahlt, erhält er statt den 28 Euro lediglich 22,40 Euro. Also um 20 Prozent bzw. 5,60 Euro weniger.

Was ist der Verpflegungsmehraufwand überhaupt?

Der Verpflegungsmehraufwand ist auch als Reisekostenpauschale bekannt. Sinn und Zweck dieser Spesen ist es, Mitarbeitern auf Dienstreisen eine günstige Verpflegung zu ermöglichen. Denn in der Regel ist das Leben unterwegs teurer als zuhause. Man geht öfter auswärts essen und kann nicht auf Vorrat kochen. Für diesen Mehraufwand bekommt der Arbeitnehmer entweder die oben genannten Pauschalen von seinem Arbeitgeber erstattet. Oder der Arbeitnehmer macht sie nachträglich in der Einkommensteuererklärung geltend.

HRworks passt die Verpflegungspauschalen 2020 automatisch an

Als Nutzer von HRworks müssen Sie nichts weiter tun. Denn die neuen Pauschalen werden im System automatisch angepasst. Sobald also die neuen Beträge beim Verpflegungsmehraufwand in Kraft treten, sind diese in den Reisekostenabrechnungen integriert. Dadurch ist es noch einfacher, eine Reisekostenpauschale korrekt zu erfassen.

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