Definition und Berechnung

Pendlerpauschale

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So setzen Sie berufliche Fahrtkosten von der Steuer ab

Die Pendlerpauschale (auch Fahrtkostenpauschale oder Kilometerpauschale) ist eine Möglichkeit, um Fahrtkosten für Berufspendler zu reduzieren und damit die Steuerlast von Arbeitnehmern zu senken. Doch wie hoch ist die Kilometerpauschale? Wie kann man die Fahrtkosten von der Steuer absetzen? Und wie erfolgt die Berechnung der Kilometerpauschale? Das sind wichtige Fragen, die sich Arbeitnehmer stellen müssen, um ihre Fahrtkosten zu minimieren und die Einkommensteuer zu optimieren.

Definition der Pendlerpauschale: Was ist eine Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Werbungskosten in der jährlichen Steuer geltend zu machen. Sie soll die finanzielle Belastung von Berufspendlern durch die hohen Kosten für den täglichen Arbeitsweg reduzieren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einen Teil der Aufwendungen für den Hin- und Rückweg zur Arbeit in ihrer Steuererklärung angeben, um dadurch die Einkommensteuer zu reduzieren oder eine Steuerrückerstattung zu erhalten.

Gesetzlich ist die Fahrtkostenpauschale in § 9 Abs. 1 bis 4 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dort sind auch die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (erste Tätigkeitsstätte) sowie die Anzahl der Arbeitstage als wichtige Faktoren für die Fahrtkostenabrechnung in der Steuer festgehalten.

Wie viele Arbeitstage dürfen angegeben werden?

Angestellte können bei einer 5-Tage-Woche maximal 230 Arbeitstage im Jahr angeben, an denen Sie zur Arbeit pendeln. Wochenenden und Urlaubstage zählen nicht dazu. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die Pendlerpauschale nur für tatsächlich beruflich bedingte Fahrten zur Arbeit genutzt wird.

Mit der Kilometerpauschale oder auch Entfernungspauschale ist die Pendlerpauschale gemeint

Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu, die eine Arbeitsstätte außerhalb ihrer Wohnstätte haben und diese regelmäßig aufsuchen. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Die regelmäßige Arbeitsstätte ist dabei der Ort, an dem Angestellte ihre berufliche Tätigkeit überwiegend ausüben. Dies kann ein Büro, eine Werkstatt oder ein anderer Arbeitsort sein, an dem sie einem festen Arbeitsmuster folgen.

In Kürze: Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale? 

  • Berufspendler in öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs
  • Autofahrer
  • Motorradfahrer
  • Fahrrad- und E-Bike-Fahrer
  • Mitglieder von Fahrgemeinschaften
  • Fußgänger

Hinweis: Mehrere genutzte Verkehrsmittel müssen Arbeitnehmer in der Steuererklärung separat angeben.

Wann haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale?

  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte: Der Angestellte hat keinen festen Arbeitsort und arbeitet an regelmäßig wechselnden Orten.
  • Fahrgemeinschaften: Sofern kein eigenes Fahrzeug genutzt wird.
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber: Sobald der Arbeitgeber die Fahrtkosten komplett bezahlt oder einen Dienstwagen stellt.
  • Nicht beruflich veranlasste Fahrten: Die Pendlerpauschale gilt nur für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, die beruflich veranlasst sind. Private Fahrten sind ausgenommen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale setzt sich pro Arbeitstag für jeden vollen Kilometer wie folgt zusammen:

  • 0,30 Euro bis zum 20. Kilometer.
  • 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer (bei der Kilometerpauschale bis 2021).
  • 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer (bei der Kilometerpauschale von 2022 bis 2026).

Fahrtkosten von der Steuer absetzen: Gibt es eine Höchstgrenze?

Bei der Pendlerpauschale ist die Höchstgrenze auf einen jährlichen Maximalbetrag von 4.500 Euro pro Jahr festgelegt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer maximal diesen Betrag als Pendlerpauschale geltend machen können, auch wenn die tatsächlichen Kosten für die Fahrt höher sind. Allerdings gilt dieser Höchstbetrag bei der Pauschalversteuerung nur für:

  • Motorrad-, Motorroller- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger.
  • Tage, an denen ein Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nicht mit dem eigenen Pkw fährt.
  • Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Erhalten Angestellte z.B. ein Jahresticket als Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber, müssen sie die Kosten dafür zur Pendlerpauschale dazurechnen.

Hinweis: Fahren Angestellte mit dem eigenen Auto, gibt es für das Finanzamt bei der Pendlerpauschale keine Höchstgrenze.

Wer zahlt die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale wird vom deutschen Staat erstattet und im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Anschließend verringert sich das zu versteuernde Entgelt um den jeweiligen Betrag. Andernfalls erhält der Arbeitnehmer eine Rückerstattung.

Informationen auf der Steuererklärung zum Fahrtkosten richtig absetzen

Die folgenden Informationen sind nötig, um die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend zu machen:

  • Adresse der ersten Arbeitsstätte
  • Einfache Entfernung zum Arbeitsort
  • Anzahl der Arbeitstage pro Woche
  • Arbeitstage im Jahr
  • Urlaubs- und Krankentage

Was bedeutet “einfache Entfernung”?

Die einfache Entfernung ist die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, gemessen in Kilometern. Sie darf pro Arbeitstag nur einmalig für den Hin- oder Rückweg berechnet werden. Dabei akzeptiert das Arbeitsamt ausschließlich den kürzesten Weg.

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Sind Belege für die Fahrtkosten in der Steuererklärung erforderlich?

In den meisten Fällen verlangt das Finanzamt keine Belege für die Pendlerpauschale. Es reicht aus, die genannten Angaben in der Steuererklärung anzugeben. Allerdings kann das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung jederzeit Nachweise verlangen.

Daher sollten Angestellte die folgenden Unterlagen trotzdem sorgfältig aufbewahren:

  • Fahrtenbuch
  • Tickets
  • Nachweise über Fahrzeugkosten (z.B. Tankbelege)
  • Bescheinigungen des Arbeitgebers

Hinweis: Sobald Arbeitnehmer jährlich über 15.000 Kilometer für Arbeitswege aufbringen, sind stets Nachweise erforderlich.

Wie tragen Arbeitnehmer die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung ein?

Die Pendlerpauschale wird im Bereich “Werbungskosten” in Elster unter der Anlage N in den Zeilen 31 bis 39 eingetragen. Dies gilt jedoch nur für Angestellte.

Pendlerpauschale Rechner: Wie genau berechnet sich die Entfernung zur Arbeit?

Der zurückgelegte Arbeitsweg wird notiert oder über die Belege ermittelt. Angefangene Kilometer finden in der Rechnung keine Berücksichtigung. Es ist wichtig, eine zuverlässige Methode zur Berechnung der Entfernung zu verwenden, um sicherzustellen, dass die Angaben in der Steuererklärung korrekt sind.

Formel zur Berechnung der Entfernungspauschale

Zahl der Arbeitstage x 0,30 Euro (oder 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer) x Entfernungskilometer für einfache Fahrt = Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale im Beispiel

Ein Angestellter pendelt täglich 21 Kilometer mit dem Auto von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück. Er erhält 0,30 Euro Pendlerpauschale pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer Fahrstrecke. Für einen Kilometer erhält er 0,38 Euro. Die Strecke fährt er im Jahr an 220 Arbeitstagen.

Berechnung der Pendlerpauschale:

220 Arbeitstage x 0,30 Euro Pendlerpauschale x 20 Kilometer einfache Fahrt = 1.320 Euro

220 Arbeitstage x 0,38 Euro Pendlerpauschale x 1 Kilometer einfache Fahrt = 83,60 Euro

Der Angestellte erhält jährlich 1.403,60 Euro Pendlerpauschale.

Die Entfernungspauschale für Bahn und Auto berechnen

Arbeitnehmer berechnen die Fahrtkosten mit dem Auto, indem sie die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ermitteln und mit der aktuellen Kilometerpauschale sowie den Arbeitstagen multiplizieren.

Bei der Anfahrt mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für Tickets, Monatskarten oder Abonnements in der Steuererklärung angegeben. Auch eventuelle Parkgebühren oder andere Kosten, die durch die Pendelfahrt anfallen, können geltend gemacht werden.

Beispiel zur Berechnung der Kilometerpauschale mit Auto und Bahn:

Der Arbeitnehmer pendelt an 220 Tagen im Jahr mit Auto und Bahn zur Arbeit. Die kürzeste Verbindung vom Wohnort zur Arbeitsstätte beträgt 70 Kilometer (maßgebende Entfernung). Die ersten 8 Kilometer fährt er mit dem Auto bis zum Bahnhof und von dort weitere 62 Kilometer mit der Bahn.

Berechnung der Kilometerpauschale mit Bahn

220 Tage x 0,30 Euro Pendlerpauschale x 20 Kilometer einfache Fahrt = 1.320 Euro

220 Tage x 0,38 Euro Pendlerpauschale x 42 Kilometer einfache Fahrt = 3.511,20 Euro

So entsteht eine Gesamtsumme von 4.832,20 Euro, von der 4.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.

Berechnung der Kilometerpauschale mit Auto

220 Tage x 0,30 Euro Pendlerpauschale x 8 Kilometer einfache Fahrt = 528 Euro

Der Arbeitnehmer kann somit beim Finanzamt eine Kilometerpauschale von 5.028 Euro (4.500 Euro + 528 Euro) geltend machen.

Der Arbeitnehmer verfügt zudem über eine Bahncard 100 für 4.339 Euro (Stand: 2023). Da das Ticket günstiger als die Pendlerpauschale ist, gibt er die Pauschale in der Steuererklärung an.

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