Sind Belege für die Fahrtkosten in der Steuererklärung erforderlich?
In den meisten Fällen verlangt das Finanzamt keine Belege für die Pendlerpauschale. Es reicht aus, die genannten Angaben in der Steuererklärung anzugeben. Allerdings kann das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung jederzeit Nachweise verlangen.
Daher sollten Angestellte die folgenden Unterlagen trotzdem sorgfältig aufbewahren:
- Fahrtenbuch
- Tickets
- Nachweise über Fahrzeugkosten (z.B. Tankbelege)
- Bescheinigungen des Arbeitgebers
Hinweis: Sobald Arbeitnehmer jährlich über 15.000 Kilometer für Arbeitswege aufbringen, sind stets Nachweise erforderlich.
Wie tragen Arbeitnehmer die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung ein?
Die Pendlerpauschale wird im Bereich “Werbungskosten” in Elster unter der Anlage N in den Zeilen 31 bis 39 eingetragen. Dies gilt jedoch nur für Angestellte.
Pendlerpauschale Rechner: Wie genau berechnet sich die Entfernung zur Arbeit?
Der zurückgelegte Arbeitsweg wird notiert oder über die Belege ermittelt. Angefangene Kilometer finden in der Rechnung keine Berücksichtigung. Es ist wichtig, eine zuverlässige Methode zur Berechnung der Entfernung zu verwenden, um sicherzustellen, dass die Angaben in der Steuererklärung korrekt sind.
Zahl der Arbeitstage x 0,30 Euro (oder 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer) x Entfernungskilometer für einfache Fahrt = Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale im Beispiel
Ein Angestellter pendelt täglich 21 Kilometer mit dem Auto von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück. Er erhält 0,30 Euro Pendlerpauschale pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer Fahrstrecke. Für einen Kilometer erhält er 0,38 Euro. Die Strecke fährt er im Jahr an 220 Arbeitstagen.
Berechnung der Pendlerpauschale:
220 Arbeitstage x 0,30 Euro Pendlerpauschale x 20 Kilometer einfache Fahrt = 1.320 Euro
220 Arbeitstage x 0,38 Euro Pendlerpauschale x 1 Kilometer einfache Fahrt = 83,60 Euro
Der Angestellte erhält jährlich 1.403,60 Euro Pendlerpauschale.
Die Entfernungspauschale für Bahn und Auto berechnen
Arbeitnehmer berechnen die Fahrtkosten mit dem Auto, indem sie die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ermitteln und mit der aktuellen Kilometerpauschale sowie den Arbeitstagen multiplizieren.
Bei der Anfahrt mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für Tickets, Monatskarten oder Abonnements in der Steuererklärung angegeben. Auch eventuelle Parkgebühren oder andere Kosten, die durch die Pendelfahrt anfallen, können geltend gemacht werden.
Beispiel zur Berechnung der Kilometerpauschale mit Auto und Bahn:
Der Arbeitnehmer pendelt an 220 Tagen im Jahr mit Auto und Bahn zur Arbeit. Die kürzeste Verbindung vom Wohnort zur Arbeitsstätte beträgt 70 Kilometer (maßgebende Entfernung). Die ersten 8 Kilometer fährt er mit dem Auto bis zum Bahnhof und von dort weitere 62 Kilometer mit der Bahn.
Berechnung der Kilometerpauschale mit Bahn
220 Tage x 0,30 Euro Pendlerpauschale x 20 Kilometer einfache Fahrt = 1.320 Euro
220 Tage x 0,38 Euro Pendlerpauschale x 42 Kilometer einfache Fahrt = 3.511,20 Euro
So entsteht eine Gesamtsumme von 4.832,20 Euro, von der 4.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.
Berechnung der Kilometerpauschale mit Auto
220 Tage x 0,30 Euro Pendlerpauschale x 8 Kilometer einfache Fahrt = 528 Euro
Der Arbeitnehmer kann somit beim Finanzamt eine Kilometerpauschale von 5.028 Euro (4.500 Euro + 528 Euro) geltend machen.
Der Arbeitnehmer verfügt zudem über eine Bahncard 100 für 4.339 Euro (Stand: 2023). Da das Ticket günstiger als die Pendlerpauschale ist, gibt er die Pauschale in der Steuererklärung an.