Reisemanagement

Sachbezugswerte 2020: Ab Januar neue Sachbezüge für unentgeltliche Mahlzeiten und Unterkünfte

Sachbezüge Mahlzeiten 2020

11. Dezember 2019 · 2 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Die Sachbezugswerte 2020 für unentgeltliche Mahlzeiten und Unterkünfte stehen fest. Diese wurden vom Bundesrat am 08. November 2019 in der “Elften Verordnung zur Änderung der Sozialverischerungsentgeltverordnung” (SvEV) beschlossen”. Danach werden die amtlichen Sachbezüge ab 01. Januar 2020 erhöht.

Neue Sachbezugswerte 2020 für Mahlzeiten

Wie jedes Jahr, werden die Sachbezugswerte 2020 für Frühstück, Mittag- sowie Abendessen an die Verbrauchspreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist von Juni 2018 bis Juni 2019 um 2,8 % maßgeblich gestiegen. Daher erhöht sich der monatliche Wert für Verpflegung bundeseinheitlich von 251 Euro auf 258 Euro. Der Sachbezugswert 2020 für ein Frühstück steigt von 1,77 Euro auf 1,80 Euro.

Für Mittag- und Abendessen wird der Sachbezugswert von 3,30 Euro auf 3,40 Euro pro Mahlzeit angehoben.

Freigrenze geldwerter Vorteil für Verpflegung 2020:

  • Frühstück 1,80 Euro
  • Mittagessen 3,40 Euro
  • Abendessen 3,40 Euro

Monatswert für Unterkunft 2020

Auch der Verbraucherpreisindex für Unterkünfte und Mieten ist von Juni 2018 bis Juni 2019 um 1,8 % gestiegen. Der monatliche Wert für Verpflegung steigt damit bundeseinheitlich von 231 Euro auf 235 Euro und beträgt somit kalendertäglich genau 7,83 Euro.

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Anwendung der Sachbezugswerte 2020 für Mahlzeiten

Als sogenannte Sachbezüge gelten freie sowie vergünstigte Mahlzeiten und Arbeitsessen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Diese werden als geldwerter Vorteil versteuert. Die Sachbezugswerte werden jährlich für Verpflegung und Unterkunft in der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt.

Außerdem sind die Sachbezugswerte 2020 bei erhaltenen Mahlzeiten außerhalb einer Dienstreise oder bei Auswärtstätigkeiten unter acht Stunden anzusetzen. Der Anstieg der Sachbezugswerte 2020 wirkt sich dabei auf die steuerfreie Mahlzeitenzuschüsse aus. Danach kann das Mittagessen 2020 mit einem höheren Betrag von 6,50 Euro subventioniert werden.

Mit HR WORKS müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen, denn die amtlichen Werte (z.B. einer Reisekostenpauschale) werden in Ihrer Reisekosten-Software automatisch aktualisiert, sodass Sie keine manuelle Anpassungen mehr an Ihrer Reisekostenabrechnung vornehmen müssen.

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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