Sachbezugswerte und Auslandspauschalen 2021
Zum Jahreswechsel gibt es auch diesmal wieder Anpassungen bei den Sachbezugswerten und Auslandspauschalen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2021 und sind unter anderem für die korrekte Abrechnung von Reisekosten wichtig.
Der deutsche Gesetzgeber passt die Sachbezugswerte regelmäßig an die Preisentwicklung an. Wie in der “Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt, ändern sich die Höhen der Sachbezüge abermals zum 1. Januar 2021. Bei den Verpflegungsmehraufwendungen ändert sich ab Januar nur etwas bei Auslandsreisen, wie an anderer Stelle vom BMF bekanntgegeben.
Was hat sich geändert?
Der monatliche Sachbezugswert für Mahlzeiten beziehungsweise Verpflegungen steigt gegenüber 2020 um 5 Euro. Statt 258 Euro gelten ab 2021 nunmehr 263 Euro pro Monat. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt um 2 Euro von bisher 235 Euro auf 237 Euro pro Monat.
Bei Sachbezügen handelt es sich um geldwerte Einnahmen des Arbeitnehmers. Weil aber Geld nicht direkt ausbezahlt wird, erwächst dem Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil. Im Falle der Sachbezugswerte für die Verpflegung ist das dann relevant, wenn Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter seine Mahlzeit im Betrieb (z.B. in der Firmenkantine) konsumiert, oder in einer Gaststätte während einer Auswärtstätigkeit. Die Sachbezugswerte gelten für arbeitstägliche Mahlzeiten.
Für Dienstreisen hingegen bekommt der Mitarbeiter in aller Regel eine Verpflegungspauschale. Diese muss jedoch im Falle von konsumierten Mahlzeiten gekürzt werden. Und zwar um 20 Prozent für ein Frühstück und um jeweils 40 Prozent für ein Mittag. bzw. Abendessen.
Überblick Sachbezugswerte 2021 im Inland
- Monatswert für Verpflegung: 263 Euro
- Monatswert für Unterkunft und Miete: 237 Euro
Sachbezugswerte Verpflegung 2021
Die 263 Euro für die Verpflegung setzen sich aus folgenden Werten zusammen:
- Frühstück: 1,83 Euro (55 Euro Monat)
- Mittagessen: 3,47 Euro (104 Euro Monat)
- Abendessen: 3,47 Euro (104 Euro Monat)
Wichtig: Als Sachbezugswerte bewertete Mahlzeiten führen unter gewissen Umständen führen dazu, dass auf der Lohnsteuerkarte der Großbuchstabe M ausgegeben wird.
Sachbezugswerte Unterkunft 2021
Die 237 Euro sind pro Kalendertag 7,90 Euro
Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland
Bei den Verpflegungspauschalen im Inland ändert sich 2021 nichts. Es gelten die gleichen Pauschbeträge wie 2020, die da wären:
- Eintägige Dienstreise ab Dauer von 8 Stunden: 14 Euro
- Mehrtägige Dienstreise (An- und Abreisetag): je 14 Euro
- Mehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag): je 28 Euro
Übernachtungspauschale für Dienstreisen im Inland
Auch hier ist die Höhe unverändert auch in 2021 gültig. Weiterhin gelten pro Übernachtung 20 Euro.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Dienstreisen im Ausland
Die Angaben für 2022 finden Sie in unserem Beitrag zur Reisekostenpauschale 2022.
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