Reisemanagement

Reisekostenpauschalen und Sachbezugswerte 2022: Was bleibt und was sich ändert

Im Überblick: Reisekostenpauschalen und Sachbezugswerte 2022

17. Dezember 2021 · 3 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Was ändert sich bei den Sachbezugswerten und Reisekostenpauschalen 2022? Denn obwohl pandemiebedingt Geschäftsreisende von zahlreichen Einschränkungen betroffen sind, so bleiben Dienstreisen nach wie vor wichtig. Darum haben wir für Sie einen Überblick über die anstehenden Änderungen zusammengefasst.

Warum ändern sich Reisekostenpauschalen und Sachbezüge zum Jahreswechsel?

Der Gesetzgeber koppelt die Beträge an aktuelle Preisentwicklungen. Um diese für 2022 festzusetzen, hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Verbraucherpreisindex des Zeitraums Juni 2020 bis Juni 2021 orientiert.

Wie auch von 2020 auf 2021 werden in diesem Jahr nicht die Reisekostenpauschalen 2021, sehr wohl aber die Sachbezugswerte angepasst. Da Güter grundsätzlich teurer geworden sind, steigen sie leicht an. Reisekosten werden nicht erhöht, weil bedingt durch Corona wesentlich weniger Geschäftsreisen stattgefunden haben. Daher gibt es keine aktuellen Vergleichswerte – somit werden die Werte von vor der Pandemie herangezogen.

Was ändert sich bei Reisekostenpauschalen 2022?

Die Reisekostenpauschalen für die Reisekostenabrechnung werden zum 1.01.2022 nicht neu festgesetzt. Das liegt daran, dass es im Jahr 2021 pandemiebedingt vergleichsweise wenige Geschäftsreisen gab und sich dieses Jahr nicht dazu eignet, tatsächlich geänderte Bedarfe zu analysieren.

Was ändert sich bei Sachbezugswerten 2022?

Der Monatswert für Verpflegung wird auf 270 € erhöht. Das sind ganze 7 € mehr als 2021 – und 12 € mehr als 2020. Für ein Frühstück wird mit Mehrkosten von 1,87 € gerechnet, für ein Mittag- oder Abendessen sind jeweils 3,57 € kalkuliert.

Für die Miete einer Unterkunft werden 241 € veranschlagt. Pro Kalendertag sind das 8,03 €. Auch diese Kosten sind also im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen – um 4 € pro Monat beziehungsweise 14 Cent pro Kalendertag.

Ebenfalls die Sachbezugsfreigrenze für Gutscheine und Geldkarten ist von 44 € auf 50 € angehoben worden. Zudem sind die Kriterien für diese Sachbezüge verschärft worden. So sind Gutscheine und Geldkarten künftig ausschließlich für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zugelassen.

Sachbezugswerte und Reisekostenpauschalen 2022 im Überblick 

Übersicht Sachbezüge 2022 im Inland (auch: Freibetrag geldwerter Vorteil für Verpflegung):

  • Monatswert für Verpflegung: 270
  • Monatswert für Unterkunft oder Mieten: 241

Sachbezugswerte Verpflegung 2022

Die 270 für die Verpflegung setzen sich wie folgt zusammen:

  • Frühstück: 1,87 , das entspricht 56 € pro Monat
  • Mittagessen: 3,57 , das entspricht 107 € pro Monat
  • Abendessen: 3,57 , das entspricht 107 € pro Monat

Pro Tag werden also 9 Mehrkosten veranschlagt, pro Monat summieren sie sich auf 270 €.

Wichtig: Unter gewissen Umständen führen als Sachbezugswerte bewertete Mahlzeiten dazu, dass auf der Lohnsteuerkarte der Großbuchstabe M ausgegeben wird.

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Sachbezugswerte 2022 für Unterkunft und Miete

Pro Kalendertag werden 8,03 festgesetzt, das sind 241 monatlich. 

Sachbezüge 2022 für Gutscheine und Geldkarten

Die Sachbezugsfreigrenze ist von 44 € auf 50 € angehoben worden.

Reisekostenpauschale 2022 für Dienstreisen im Inland

Bei der Verpflegungs- und Übernachtungspauschale hat sich im Gegensatz zu 2021 keine Änderung ergeben. Die Werte liegen weiterhin bei:

  • Mehr als 8 Stunden: 14 €
  • Ab 24 Stunden: 28 €
  • An- und Abreisetag: 14 € pro Tag

Reisekostenpauschale 2022 für Dienstreisen im Ausland

Die Beträge der Verpflegungs- und Übernachtungspauschale werden ab dem 1.01.2022  nicht neu festgesetzt. Somit gelten weiterhin die zum 1.01.2021 veröffentlichten Werte des Bundesfinanzministeriums im „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021″.

Reisekostenpauschalen und Sachbezugswerte auf einen Blick

Über die Reisekostenpauschalen übernimmt ein Arbeitgeber in der Regel die Mehrkosten einer Dienstreise. Diese setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen wie zum Beispiel die Kosten für Transport und Übernachtungen zusammen. Sachbezugswerte hingegen sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn anbieten, beispielsweise ein Diensthandy. Sachbezugswerte bringen oft steuerliche Vorteile für beide Seiten mit sich, da sie sich als Betriebskosten abrechnen lassen.

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Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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