Reisemanagement
Erfahren Sie alles über die Sachbezugswerte 2025 für Unterkunft und Verpflegung

02. Dezember 2024 · 5 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Die neuen Sachbezugswerte für 2025 stehen fest: Für Unternehmen und Mitarbeiter haben diese Werte eine hohe Relevanz, da sie für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben wichtig sind. Die aktualisierten Werte bieten klare Vorgaben und ermöglichen eine präzise Abrechnung im kommenden Jahr.

Die Sachbezugswerte ändern sich auch 2025

Ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Apartment und bezahlte Mahlzeiten sind für Mitarbeiter eine willkommene Annehmlichkeit. Der dahinterstehende Sachbezugswert wird in der Regel jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt und ist an das jeweils aktuelle Verbraucherpreisniveau angepasst. Inzwischen wurden die amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2025 mit dem Referentenentwurf der „15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (bis 2007: Sachbezugsverordnung) bekanntgegeben.

Die neuen Sachbezugswerte 2025

Mit der Aktualisierung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2025 auf Grundlage der sich zum 30. Juni 2024 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Im Verbraucherpreisindex spiegelt sich die prozentuale Veränderung des Preisniveaus für diverse Waren und Dienstleistungen wider.

Der Sachbezugswert für Verpflegung 2025

Wie sieht es also mit den Sachbezugswerten 2025 für die Verpflegung aus? Wie hoch ist der Sachwert für Essen und welche Unterschiede werden zwischen den Mahlzeiten gemacht? Der Sachbezug für freie Verpflegung liegt im Jahr 2025 voraussichtlich bundesweit bei 333 Euro im Monat. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung von 20 Euro. Er gilt sowohl für volljährige Beschäftigte als auch für Jugendliche und Auszubildende. Wenn Familienangehörige ebenfalls freie Verpflegung erhalten, unterscheiden sich die Werte gemäß § 2 Abs. 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung abhängig von ihrem Alter.

Verpflegung 2025 für volljährige Beschäftigte und Azubis, volljährige Familienangehörige

Zeitraum Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung
Monatlich 69,00 Euro 132,00 Euro 132,00 Euro 333,00 Euro
Täglich 2,30 Euro 4,40 Euro 4,40 Euro 11,10 Euro

Sachbezugswerte 2025 für Angehörige zwischen 14 und 18 Jahren

Zeitraum Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung
Monatlich 55,20 Euro 105,60 Euro 105,60 Euro 266,40 Euro
Täglich 1,84 Euro 3,52 Euro 3,52 Euro 8,88 Euro

Sachbezug Kost für Angehörige zwischen 7 und 14 Jahren

Zeitraum Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung
Monatlich 27,60 Euro 52,80 Euro 52,80 Euro 133,20 Euro
Täglich 0,92 Euro 1,76 Euro 1,76 Euro 4,44 Euro

Sachbezug Verpflegung 2025 für Angehörige unter 7 Jahren

Zeitraum Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung
Monatlich 20,70 Euro 39,60 Euro 39,60 Euro 99,90 Euro
Täglich 0,69 Euro 1,32 Euro 1,32 Euro 3,33 Euro
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Sachbezugswert für Wohnung und Unterkunft 2025

Auch für das Wohnen werden die Sachbezugswerte 2025 angehoben. Dabei unterscheidet man, ob es sich um eine freie Unterkunft (z.B. ein möbliertes Apartment), eine Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt (etwa kostenlose Logie im Rahmen der Kinderbetreuung) oder eine Gemeinschaftsunterkunft (beispielsweise ein Lehrlingswohnheim oder eine Kaserne) handelt. Je nach Lage kann der Sachbezugswert für freie Unterkünfte nach § 2 Abs. 3 SvEV auch nach dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden.

Volljährige Beschäftigte: Sachbezugswert für freie Unterkunft

Anzahl der Beherbergten Täglich Monatlich
1 Beschäftigter 9,40 Euro 282,00 Euro
2 Beschäftigte 5,64 Euro 169,20 Euro
3 Beschäftigte 4,70 Euro 141,00 Euro
4 Beschäftigte 3,76 Euro 112,80 Euro

Volljährige Beschäftigte: Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft

Anzahl der Beherbergten Täglich Monatlich
1 Beschäftigter 7,99 Euro 239,70 Euro
2 Beschäftigte 4,23 Euro 126,90 Euro
3 Beschäftigte 3,29 Euro 98,70 Euro
4 Beschäftigte 2,35 Euro 70,50 Euro

Jugendliche und Azubis: Freie Unterkunft

Anzahl der Beherbergten Täglich Monatlich
1 Beschäftigter 7,99 Euro 239,70 Euro
2 Beschäftigte 4,23 Euro 126,90 Euro
3 Beschäftigte 3,29 Euro 98,70 Euro
4 Beschäftigte 2,35 Euro 70,50 Euro

Jugendliche und Azubis: Sachbezug Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft

Anzahl der Beherbergten Täglich Monatlich
1 Beschäftigter 6,58 Euro 197,40 Euro
2 Beschäftigte 2,82 Euro 84,60 Euro
3 Beschäftigte 1,88 Euro 56,40 Euro
4 Beschäftigte 0,94 Euro 28,20 Euro

Gut zu wissen: Wenn der anzusetzende Sachbezugswert der Unterkunft für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum ermittelt wird, werden die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage multipliziert.

Ganz grundsätzlich: Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezüge sind für viele Arbeitgeber ein attraktiver Anreiz, mit dem sie ihre Mitarbeiter entlasten und durch die sie zusätzlich zur regulären Entlohnung Mehrwerte schaffen können. Dabei kann der Sachbezug eine gestellte Unterkunft oder Verpflegung sein, aber auch wiederaufladbare Geschenkkarten, Tankgutscheine oder vergünstigte Mitgliedschaften in Sport- und Wellnessbetrieben erfreuen sich unter Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wachsender Beliebtheit. Bis zu einem Höchstsatz von derzeit 50 Euro sind sie steuerfrei – darüber hinaus fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Um Sachbezüge (bzw. einen Sachwertbezug) handelt es sich immer dann, wenn Arbeitnehmer an ihrer Stelle keine Geldleistung verlangen können.

Beispiele für Sachbezüge

Das BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch zeigt anhand von Beispielen, welche Leistungen nach EStG als Sachbezugswert gelten:

  • Kranken-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherungsschutz, wenn die Arbeitgeber die Versicherungen abschließen und die Beiträge bezahlen.
  • Unfallversicherungsschutz, wenn Unternehmen eine freiwillige Unfallversicherung für Beschäftigte abschließen und die Beiträge nicht pauschal besteuert werden (§ 40b Abs. 3 EStG).
  • Papier-Essensmarken (z.B. Essensgutscheine und Restaurantschecks) und arbeitstägliche Zuschüsse zur Verpflegung.
  • Gutscheine und Geldkarten für Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers, z.B. wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel, Tankgutscheine für einen einzelnen Tankstellenbetreiber oder für eine bestimmte Tankstellenkette, Karten eines Online-Händlers, mit denen sich Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Produktangebot des Händlers kaufen lassen, Kundenkarten von Einkaufszentren oder Stadtgutscheine.

Wie Arbeitnehmer Sachbezugswerte versteuern

Für Mitarbeiter zählen Sachbezugswerte zum beitragspflichtigen Entgelt und sind ab einem Freibetrag von 50 Euro (früher 44 Euro) pro Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig. Überschreiten Sachbezüge diesen Freibetrag, muss der gesamte Betrag versteuert werden. In diesem Fall spricht man von einem geldwerten Vorteil. In der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers tauchen die Sachbezüge unter Nummer 20 auf. Entsprechend müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil nicht extra angeben. Falls Mitarbeiter eine freiwillige Steuererklärung abgeben, werden die Sachbezüge in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen.

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Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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