Inhalt und rechtliche Vorgaben

Arbeitsbescheinigung

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Berücksichtigen Sie diese Punkte bei der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsamt

Was ist eine Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt? Die Arbeitsbescheinigung kommt jedes Mal zum Einsatz, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis endet und ehemalige Angestellte Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beantragen. Die Agentur für Arbeit entscheidet dann anhand der Angaben in der Arbeitsbescheinigung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bevor die Agentur für Arbeit die Bescheinigung ausstellt, gilt es jedoch zahlreiche Fragen zu beantworten: Wie bekommt man eine Arbeitsbescheinigung? Wer muss die Arbeitsbescheinigung ausfüllen? Und was gehört in eine Arbeitsbescheinigung? Die Antworten darauf sollten alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Bundesagentur für Arbeit, das die wesentlichen Informationen über ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis zusammenfasst. Sie dient als offizieller Nachweis über ein endendes Arbeitsverhältnis und als Voraussetzung, um Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen zu erhalten und deren Höhe zu bestimmen.

Dazu erhält das Arbeitsamt die Informationen zum vorherigen Arbeitsverhältnis direkt aus dem Dokument, was den Prozess reibungsloser und schneller gestaltet.

Die Arbeitsbescheinigung des Arbeitsamts kann auf 2 Arten ausgefüllt werden:

  1. Elektronische Übermittlung über eine Lohnsoftware.
  2. Postalische Übermittlung über die vom Arbeitsamt bereitgestellte PDF-Vorlage. Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net vereinfacht diesen Prozess.

Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es 2 unterschiedliche Formulare der Arbeitsbescheinigung, die sich je nach beantragter Leistung unterscheiden:

  1. Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II: Der Antrag auf Grundsicherung beziehungsweise Arbeitslosengeld 2 (ALG2) oder Bürgergeld.
  2. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III: Der Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1).

Tipp: Den Vordruck der Arbeitsbescheinigung erhalten Arbeitnehmer und Unternehmen direkt von der Agentur für Arbeit.

Die Arbeitsbescheinigung ist beim Arbeitsamt die Voraussetzung, um Arbeitslosengeld und Sozialleistungen zu erhalten

Was muss in einer Arbeitsbescheinigung stehen?

Die Informationen in der Arbeitsbescheinigung sollten klar und verständlich sein. Dies vermittelt eine genaue Vorstellung über die Art der Tätigkeit und den Verantwortlichkeiten des ehemaligen Arbeitnehmers. Eine präzise Beschreibung der Aufgaben hilft zukünftigen Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen zudem, dessen Eignungen besser einzuschätzen.

Die folgenden Informationen gehören in eine Arbeitsbescheinigung:

  • Betriebsdaten: Firmenname, Anschrift.
  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum und Adresse.
  • Beschäftigungszeitraum: Beginn und Ende der Anstellung.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Zusammenfassung der Aufgaben während der Beschäftigung.
  • Arbeitszeit: Informationen über die wöchentliche Arbeitszeit und gegebenenfalls Arbeitszeitmodelle.
  • Arbeitsverhältnis: Art des Vertrags (befristet oder unbefristet).
  • Arbeitsentgelt und sonstige Leistungen: Höhe des Lohns, Informationen zu Sozialabgaben, sonstigen Vergütungen sowie möglichen Sonderzahlungen zur Kündigung (etwa einer Abfindung).
  • Kündigung: Grund für das Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Wer füllt die Arbeitsbescheinigung aus?

In der Regel füllt der ehemalige Arbeitgeber die Bescheinigung aus. Dieser ist dazu verpflichtet, die relevanten Informationen über den ehemaligen Mitarbeiter wahrheitsgemäß und vollständig darzulegen.

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt. Egal, ob dieser gekündigt hat, der Vertrag ausgelaufen ist oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Dies gilt gleichermaßen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Unabhängig davon, wie lange diese in einem Unternehmen gearbeitet haben.

Dieser Anspruch ist wichtig, da die Bescheinigung des Arbeitgebers nicht nur die berufliche Historie dokumentiert, sondern auch als Grundlage für zukünftige berufliche Entwicklungen dient.

Wie bekommen Angestellte eine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung erhalten Arbeitnehmer auf Anfrage bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Formlos nachzufragen ist ausreichend, wenn Angestellte die Arbeitsbescheinigung anfordern. Sie sollten jedoch darauf achten, alle relevanten Angaben sowie das Anstellungsdatum fehlerfrei anzugeben. Dies hilft dem Arbeitgeber, die benötigten Informationen korrekt zusammenzustellen.

Der Arbeitgeber erhält die Arbeitsbescheinigung als Vorlage bei der Agentur für Arbeit. Im Anschluss übermittelt er diese dann direkt online an das Arbeitsamt, welche dem Arbeitnehmer eine Kopie in Papierform zur Kontrolle übermittelt. Alternativ erfolgt die gesamte Bearbeitung über eine Lohnsoftware.

Hinweis: Um die Arbeitsbescheinigung fristgerecht zu bearbeiten, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

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Welche rechtlichen Vorgaben bestehen bei der Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung?

Zuständige Sachbearbeitende müssen bei der Ausstellung der Arbeitsbescheinigung einige rechtliche Vorgaben beachten. Die Bescheinigung muss in erster Linie korrekt und wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben werden nach § 404 SGB III mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet. Auch die Datensicherheit spielt eine große Rolle, da mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Die persönlichen Informationen sollten angemessen geschützt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Die Arbeitsbescheinigung ist eine offizielle Urkunde und sollte entsprechend behandelt werden. Es ist nicht nur gesetzliche Anforderung, die Informationen sorgfältig zu bearbeiten, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter.

Sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen?

Die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist für Arbeitgeber Pflicht, sobald Arbeitnehmer dies anfordern. Diese Verpflichtung resultiert aus dem Interesse des Arbeitnehmers, seine berufliche Laufbahn nachzuweisen und möglicherweise Ansprüche wie Arbeitslosengeld geltend zu machen.

Die Arbeitsbescheinigung ist ein Dokument, das Transparenz in der Arbeitswelt fördert. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre berufliche Geschichte zu dokumentieren, und erleichtert es Arbeitgebern, qualifizierte Fachkräfte zu identifizieren. Indem Arbeitgeber diese Verpflichtung ernst nehmen, stärken sie das Vertrauen in Arbeitsbeziehungen.

Hinweis: Seit 1. Januar 2016 müssen Angestellte oder das Arbeitsamt explizit beim Arbeitgeber um das Formular der Arbeitsbescheinigung bitten. Davor mussten Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung unaufgefordert erstellen.

Wann muss der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausstellen?

Im Idealfall erfolgt die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung durch den ehemaligen Arbeitgeber kurz nach Ende des Angestelltenverhältnisses. Es existieren jedoch keine gesetzlichen Vorgaben zur Bearbeitung. Häufig setzt das Arbeitsamt für die Arbeitsbescheinigung eine Frist von 2 bis 4 Wochen.

Je schneller Arbeitnehmer Zugang zum Formular haben, desto reibungsloser lässt sich der nächste Schritt in der beruflichen Laufbahn planen. Arbeitgeber sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass der Ausstellungsprozess gut organisiert ist.

Hinweis: Wechselt der Mitarbeiter direkt in ein neues Angestelltenverhältnis, ist eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber überflüssig.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausfüllt?

Wenn Mitarbeiter auch nach Anfrage keine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten, sollten sie das Unternehmen vorerst höflich daran erinnern. Führt dies zu keiner Lösung, lohnt es sich, das Arbeitsamt und zuständige Gewerkschaften zu kontaktieren oder eine Rechtsberatung wahrzunehmen. Schließlich begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Dokument gar nicht oder bewusst fehlerhaft ausfüllt.

Bekommt man auch ohne eine Arbeitsbescheinigung das Arbeitslosengeld?

Ohne Arbeitsbescheinigung erhalten Arbeitnehmer kein oder nur ein geringes Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit benötigt die Informationen in der Bescheinigung, um zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer die Voraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllt. Daher machen sich Arbeitgeber gegenüber ihrer Angestellten möglicherweise schadenersatzpflichtig, wenn sie die Bescheinigung gar nicht oder verzögert erstellen.

Wenn Mitarbeiter die Arbeitsbescheinigung verlegen, sollten sie umgehend eine Kopie anfordern. Die meisten Arbeitgeber sind dazu bereit, ein Duplikat des Dokuments auszuhändigen.

Arbeitsbescheinigung und Arbeitsbestätigung – Was ist der Unterschied?

Oftmals werden die Begriffe Arbeitsbescheinigung und Arbeitsbestätigung synonym verwendet. Es handelt sich jedoch um Dokumente, die sich in ihrem Umfang deutlich unterscheiden:

  • Arbeitsbestätigung: Eine kurze Bestätigung über eine Anstellung. Enthält in der Regel Angaben über den Zeitraum einer Anstellung und die Position des Mitarbeiters, aber keine umfassenden Informationen über die Tätigkeiten. Wird während eines Angestelltenverhältnisses ausgestellt, etwa um einen Kita-Platz oder einen Kredit zu beantragen.
  • Arbeitsbescheinigung: Enthält ausführliche Angaben über ein Arbeitsverhältnis. Gibt Einblicke in eine Position – die Aufgaben, Arbeitszeit und andere relevante Details. Wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

Wie lange ist die Arbeitsbescheinigung rückwirkend ausstellbar?

Die Arbeitsbescheinigung kann rückwirkend ausgestellt werden. Idealerweise fordern Arbeitnehmer diese sofort an, sobald das bestehende Arbeitsverhältnis endet. Eine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit wird ansonsten rückwirkend für alle beendeten Jobs der letzten 12 Monate erstellt.

Arbeitsbescheinigung kurzgefasst

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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