Darum ist das Bundesurlaubsgesetz wichtig
Für den Mitarbeiter ist es die schönste Zeit des Jahres, der verdiente Urlaub! Bei der Planung des Jahresurlaubs kommen allerdings schnell Fragen auf. Wie viel Anspruch auf Erholungsurlaub hat man eigentlich? Gelten denn für alle die gleichen Regeln? Und an welche Vorgaben muss sich der Arbeitgeber halten beziehungsweise gibt es Ausnahmen? Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Urlaubsanspruch beantwortet im Folgenden das Bundesurlaubsgesetz.
Gesetzliche Grundlage: Was regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Danach gewährt es auch jedem einen Mindestanspruch an Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz gilt dabei für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und die so genannten arbeitnehmerähnlichen Personen. Hierunter sind selbstständige Unternehmer gemeint, die in ihren Entscheidungen nicht durch einen Arbeitgeber weisungsgebunden sind.
Bezahlter Urlaub: Was versteht das Bundesurlaubsgesetz unter Urlaubsentgelt?
Kein finanzieller Nachteil! Im Grunde genommen muss der Mitarbeiter laut Bundesurlaubsgesetz während des Urlaubs nicht auf sein Gehalt oder auf seinen Lohn verzichten. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die arbeitsfreien Zeiten des Mitarbeiters finanziell abzusichern. Das regelt bereits § 1 im Bundesurlaubsgesetz. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss diesem während des Urlaubs das Arbeitsentgelt, oder auch das so genannte Urlaubsentgelt, weiter bezahlen. Doch was ist, wenn ein Mitarbeiter sich für eine weitaus längere Zeit freistellen lassen möchte?
Fakt ist, dass aktuell immer mehr Beschäftigte einen beispielsweise längeren Auslandsaufenthalt realisieren wollen und dafür auch auf einen Teil ihres Gehalts verzichten würden. Für solch einen Fall ist das Sabbatical, als vertraglich vereinbarte Form des sogenannten Sonderurlaubs möglich. Unbezahlter Urlaub ist zudem unter gewissen Umständen ebenfalls möglich.
Urlaubsanspruch und Mindesturlaub: Wie viele Urlaubstage hat der Mitarbeiter?
Aktuell muss der Arbeitgeber mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub gewähren. Das entspricht vier Wochen im Jahr. Darüber hinaus heißt es in § 3 Bundesurlaubsgesetz:
- Sonn- oder gesetzliche Feiertage zählen nicht als Werktag
- Der Sonnabend wird jedoch mitgerechnet
- 24 Tage beziehen sich laut Bundesurlaubsgesetz auf eine Sechs-Tage-Woche
- Bei einer Fünf-Tage-Woche liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch demnach bei 20 Tage
- Das entspricht ebenfalls vier Wochen im Jahr
- Der Arbeitgeber kann arbeits- oder tarifvertraglich auch über den im Bundesurlaubsgesetz festgelegten Mindesturlaub hinaus mehr Urlaub gewähren
- In Deutschland sind 30 Tage Urlaub in zahlreichen Unternehmen üblich
Anzahl an Urlaubstagen: Welchen Urlaubsanspruch gibt es bei Teilzeit?
Nach Bundesurlaubsgesetz gilt grundsätzlich: Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Mitarbeiter in Vollzeit. Der Urlaubsanspruch berechnet sich nämlich anhand der geleisteten Arbeitstage, nicht jedoch der Arbeitsstunden. Daraus folgt, dass jemand, der jeden Werktag trotz verkürzter Anzahl an Arbeitsstunden pro Tag arbeitet, auch den gleichen Urlaubsanspruch hat, wie jemand in Vollzeit. Entscheidend ist also, an wie vielen Tagen in der Woche gearbeitet wird. Damit reduziert sich für Mitarbeiter der Urlaubsanspruch in Teilzeit auch erst dann, wenn dieser nicht an jedem Werktag arbeitet. In diesem Fall wird der Urlaub auf die Arbeitstage umgerechnet.
Berechnung für den Mitarbeiter
Bundesurlaubsgesetz: Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Als Berechnungsgrundlage für den Anspruch dient die folgende Formel:
Urlaubsanspruch in Tagen =
Vereinbarte Urlaubstage : Anzahl der Werktage der Firma x Arbeitstage des Mitarbeiters in Teilzeit
Berechnungshinweis nach Bundesurlaubsgesetz: Sofern sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, so sind diese nach § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz auf volle Urlaubstage aufzurunden. Hiervon kann insbesondere in Tarifverträgen abgewichen werden.
Rechenbeispiel:
In einem Unternehmen gilt folgende Regelung:
- Vereinbart ist eine Fünf-Tage-Woche
- Zusätzlich wurden im Arbeitsvertrag 28 Tage Jahresurlaub festgelegt
- Ein Arbeitnehmer der in Teilzeit beschäftigt ist, arbeitet an drei Arbeitstagen in der Woche
- In der Berechnung ergibt sich: 28 : 5 x 3 = 16,8
- In diesem Fall ist aufzurunden und der Mitarbeiter bekommt volle 17 Tage bezahlten Erholungsurlaub
Arbeitnehmer Kündigung: Mit Bundesurlaubsgesetz anteiligen Urlaub berechnen!
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer keinen vollen Urlaubsanspruch hat. So unterliegt ein Beschäftigter, der sein Arbeitsverhältnis gerade erst begonnen hat beispielsweise der so genannten Wartezeit, bevor ihm der volle Urlaubsanspruch zusteht. Die Wartezeit im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes nach §4 BUrlG beinhaltet, dass der Angestellte erst sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein muss. Auch wenn der Mitarbeiter unterjährig aus dem Unternehmen ausscheidet, muss der ihm anteilig zustehende Urlaub berechnet werden.
Neuer Job und Wartezeit: Wann kann Urlaub genommen werden?
Ein Arbeitnehmer startet sein neues Beschäftigungsverhältnis am 1. April. Mit Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit am 30. September, steht ihm schließlich ab dem 1. Oktober der volle Urlaubsanspruch zu.
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im laufenden Jahr ist für die Berechnung des restlichen Urlaubs jedoch entscheidend, ob der Angestellte in der ersten oder aber der zweiten Jahreshälfte ausscheidet.
Bundesurlaubsgesetz: Beendigung Arbeitsverhältnis bis einschließlich 30. Juni
Endet ein Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten Jahreshälfte, so steht dem Beschäftigten folglich ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat zu. Die gesetzliche Regelung hierzu ist in § 5 Abs. 1 Buchstabe c Bundesurlaubsgesetz verankert.
Beispielberechnung:
Ein Unternehmen hat einen vereinbarten Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ein Arbeitnehmer scheidet nach drei Monaten zum 31.03. des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus.
3 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 7,5 Urlaubstage
Aufgrund der Rundungsregel ergibt sich damit für das gesamte Kalenderjahr ein Urlaubsanspruch in Höhe von 8 Urlaubstagen.
Bundesurlaubsgesetz: Beendigung Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juli
Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers in der zweiten Jahreshälfte findet die Zwölftel-Regelung keine Anwendung. Der Mitarbeiter hat vielmehr einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Ob darüber hinaus der im Arbeitsvertrag vereinbarte Zusatzurlaub angerechnet werden kann, hängt von den einzelvertraglichen Regelungen ab. Oft wird im Arbeitsvertrag eine Regelung mit aufgenommen, nach welcher der Urlaub im Jahr, in dem der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, nur anteilig gewährt werden soll. Diese vertragliche Regelung wird auch als “pro rata temporis”-Klausel bezeichnet. Hier gilt jedoch stets das Günstigkeitsprinzip: Wird seitens des Arbeitgebers neben dem gesetzlichen Mindesturlaub die Zwölftel-Regelung angewendet, so darf diese nicht dazu führen, dass der gesetzliche Mindestanspruch unterschritten wird.