Tipps und Infos für ein erholsames, spannendes und erfolgreiches Sabbatical
In den seltensten Fällen trifft man die Entscheidung eines Sabbaticals von heute auf morgen. Die Vorbereitung und Ansparzeit macht den meisten zu schaffen. Es empfiehlt sich für die Vorbereitung zwei- bis dreimal so viel Zeit einzuplanen, wie das Sabbatical insgesamt dauern soll.
Doch auch die Rückkehr nach der Freistellung bereitet vielen Kopfschmerzen. Darum ist es wichtig, einen Vertrag aufzusetzen, in der die Wiedereingliederungszeit festgehalten wird.
Der Sabbaticalvertrag
Angestellte und Betriebe sollten alle wichtigen Aspekte des Sabbaticals vertraglich festhalten. Dieser Vertrag gilt dann für den Zeitraum der Auszeit, während der normale Arbeitsvertrag ruht. Vor allem gibt er Arbeitgeber und -nehmer eines: Sicherheit.
Was sollte in einem Sabbaticalvertrag festgehalten werden?
Inzwischen haben viele Betriebe einen vorformulierten Vertrag zum Sabbatical. Nichtsdestotrotz sollte jedem Arbeitnehmer bereits vor der Anfrage beim Teamleiter bewusst sein, was geregelt werden sollte und auf welche Vereinbarungen er sich einstellen kann. Zudem zeigt dies dem Chef, dass der Mitarbeiter sich gut informiert und seine Pause von der Arbeit gut durchdacht hat.
Im Grunde genommen sehen Sabbaticalverträge meist ähnlich aus und weichen nur durch individuelle Vereinbarungen ab.
In der Regel finden sich folgende Punkte in einem solchen Vertrag:
- Allgemeine Informationen zu Arbeitgeber und -nehmer
- Dauer der Auszeit
- Modell des Sabbaticals beziehungsweise Art der Gehaltszahlung (Ansparung durch Überstunden, Arbeitszeitkonto oder unbezahltes Modell.)
- Rückkehr an den Arbeitsplatz und berufliche Wiedereingliederung
- Angaben zum (Rest-)Urlaub
- Weiterbildungsmaßnahmen des Mitarbeiters während des Sabbaticals
- Aufzeigen von Beschäftigungen während des Sabbaticals (Jobbatical, Work and Travel, …)
- Strafen bei Verstößen
- Absicherungen gegen eine Kündigung während des Sabbaticals
- Regelungen bei Krankheit und der gesetzlichen Krankenversicherung
- Eventuell zusätzliche Vereinbarungen
Wie sieht es mit der Krankenkasse und der Sozialversicherung aus?
Neben der Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung steht auch die Rentenversicherung im Vordergrund. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist nur dann zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht und gegen Entgelt Arbeitsleistung erbracht wird. Im Vertrag zum Sabbatical stehen die Regelungen für die längere Arbeitspause.
Aus Sicht der Krankenkasse hat ein Sabbatical Urlaubscharakter. Somit sind die Krankenkassen, je nach Versicherungsart, nicht verpflichtet, während der Dauer des Sabbaticals Leistungen zu erstatten, die im Ausland in Anspruch genommen werden.
Kurz und knapp: Die häufigsten Fragen zum Sabbatical zusammengefasst
Das Sabbatical im Lebenslauf: Wie verkaufe ich die Auszeit in der Bewerbung?
Generell ist ein Sabbatical keine Lücke im Lebenslauf. Im Gegenteil: Viele Arbeitgeber schätzen das Engagement ihrer Mitarbeiter. Des Weiteren bringt solch eine Auszeit auch direkte Vorteile für das Unternehmen. Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Sie eine weitere berufliche Auszeit nehmen und zum anderen können Sie diese auch als “Neuorientierung”, “Bildungsreise” oder “Selbstfindungsphase” definieren.
Wo im Lebenslauf?
Die Sabbatzeit müssen Sie nicht gesondert aufführen, sondern können Sie direkt chronologisch dort eintragen, wo sie zeitlich gesehen auch stattgefunden hat.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?
Wie bereits erwähnt: Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Allerdings existiert eine rechtliche Grundlage für ein Sabbatjahr. Diese findet sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Für Lehrer, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es spezielle Gesetze, die den Anspruch auf eine Sabbatzeit unterstützen.