Die Auszeit vom Job

Sabbatical

12 Min. Lesezeit | Zur Lexikon-Übersicht

Das Sabbatical ‒ die berufliche Pause für Mitarbeiter

Fast die Hälfte aller Deutschen träumt von einer Pause von der Arbeit. Die Work-Life-Balance entwickelt sich bei der Berufswahl zu einem der wichtigsten Aspekte. Die berufliche Auszeit in einem sogenannten Sabbatical gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Doch was genau ist ein Sabbatical? Darf sich jeder ein Jahr Auszeit von der Arbeit gönnen? Was sollte dabei beachtet werden? Wie sieht es in der Zeit mit der Versicherung aus? Und: Wie finanziert man überhaupt ein Sabbatical?

Sabbatical, Sabbat, šabat?

Das Sabbatical hat viele Namen. Sabbatjahr, Gap Year, Sonderurlaub, Freisemester, šabat. Das Wort kommt aus dem Hebräischen und bedeutet so viel wie “innehalten”, “mit etwas aufhören” oder “ruhen”. Vom šabat wird im alten Testament gesprochen und er stellt eines der zehn Gebote dar.

Das Sabbatical heute

Im Grunde genommen zählt die Sabbatzeit als längerer Sonderurlaub. Sie zählt zu den Arten der Arbeitszeitmodelle. In Zeiten des Fachkräftemangels und aufgrund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt stechen Arbeitgeber mit einer guten Work-Life-Balance heraus. Wer dann noch ein Gap Year oder Sabbatical anbietet, ist seiner Konkurrenz voraus.

Denn der Trend geht klar in Richtung beruflicher Auszeiten und flexibler Arbeitszeitmodelle. Zwei Drittel aller Deutschen würden für ein Sabbatical gerne Überstunden oder Urlaubstage ansparen. In diesem Sinne sollten die Arbeitgeber, die den War for Talents gewinnen möchten, mit der Zeit gehen.

Ideen und Gründe für ein Sabbatical

Warum jemand ein Sabbatical antreten möchte, kann viele Gründe haben. Stress, eine Weiterbildung oder eine familiäre Auszeit gehören zu den Faktoren, die die meisten zu einem Sabbatjahr verleiten. Doch was gibt es noch für Gründe? Und wie überzeugen Sie als Arbeitnehmer am besten Ihren Arbeitgeber?

Gründe für ein Sabbatical

Einer der am häufigsten genannten Gründe ist die Selbstverwirklichung. Gemeint sind damit Aktivitäten wie Reisen, Weiterbildungen oder das Lernen einer neuen Sprache.

Gründe für das Sabbatical gibt es viele, z.B. Zeit für die Selbstfindung zu haben

Auch familiäre, gesundheitliche oder stressbedingte Gründe sind oft ausschlaggebend für die Entscheidung. Unter dem Strich gilt: Kommt der Wunsch nach einem Sabbatical auf, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihr Auszeitenmanagement kümmern und Ihren Vorgesetzten ansprechen. Auch die fehlende Motivation und der Mangel an frischen Ideen gilt als einer der Top Gründe für eine Sabbatzeit.

Wie überzeuge ich meinen Chef von einer längeren Freistellung?

Obwohl die Möglichkeit für ein Sabbatical immer häufiger in Arbeitsverträgen festgehalten wird, sind nicht grundsätzlich alle Arbeitgeber von einer langen Auszeit überzeugt. Vor allem nicht, wenn sie der beruflichen Neuorientierung dienen. Doch welche Gründe kann man aufbringen, die den Chef überzeugen?

  • Weiterbildung: Viele nutzen das Sabbatical für eine (berufliche) Weiterbildung. Der Chef freut sich, wenn Mitarbeiter Fremdsprachenkenntnisse ausbauen. So kann er den Arbeitnehmer später auch vermehrt für internationale Projekte einsetzen.
  • Neue Kraft und frische Ideen: Gerade in Zeiten der permanenten Erreichbarkeit durch Smartphones kann es schnell passieren, dass man schlicht und ergreifend eine Pause braucht. Stichwort: Überarbeitung. Teamleitern sollte klar sein, dass ausgeruhte und erholte Angestellte die besten Ergebnisse bringen.
  • Burnout: Anknüpfend daran spielt auch das Thema Burnout (auch: Burn-Out) eine große Rolle. Selbstverständlich kann man sich auch krankschreiben lassen. Dann ist es allerdings meist schon zu spät. Eine Freistellung in Form eines Sabbaticals wird daher von vielen Unternehmen als Präventionsmaßnahme angenommen.
  • Unternehmensimage: Auch für den Arbeitgeber hat es Vorteile, seinen Mitarbeitern ein Sabbatical anzubieten. Gutes Employer Branding mit Social und Corporate Benefits am Arbeitsplatz ist besonders bei Nachwuchskräften und Young Professionals gefragt.
  • Familie: Bei New Work wird auch die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens immer relevanter. Das Privatleben ist demnach ein gutes Argument für ein berufliche Auszeit in Form eines Sabbaticals. Arbeitgeber sind auf zufriedene, ausgeglichene und motivierte Mitarbeiter angewiesen.
  • Sozialökologisches Engagement: Wissen Sie schon, was Sie während Ihrer Pause machen möchten? Ob Umweltschutz, Entwicklungshilfe, Sprachunterricht oder der Ausbau von Infrastruktur: Chefs respektieren ein solches Engagement während des Sabbaticals.
  • Kreativität: Insbesondere in der kreativen Branche kennt man das: Schleicht sich einmal die Routine ein, ist es schwierig auf neue Ideen zu kommen und seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Nach einem Sabbatjahr kommt man oft mit frischem Schwung und neuen Inspirationen zurück, die dem Unternehmen Vorteile bringen.

Unter dem Strich ist es immer sinnvoll, den Vorgesetzten von dem Gewinn und den Vorteilen für das Unternehmen zu überzeugen. Aber auch der Zeitpunkt ist relevant. Generell sollte das Gespräch so früh wie möglich gesucht werden, um dem Vorgesetzten ausreichend Bedenk- und Planungszeit zu liefern. Ihr Vorgesetzter kann so langfristig vorweg planen. Immerhin hinterlassen Sie im alten Job eine Lücke. Denn damit keine Arbeit liegen bleibt, müssen Ihre Kollegen während des Sabbaticals vermehrt einspringen.

Falls der Abschluss eines großen Projektes oder der Wechsel in eine andere Abteilung ansteht, könnte das der richtige Zeitpunkt sein. Der Arbeitgeber sollte in entspannter Atmosphäre auf die berufliche Auszeit des Arbeitnehmers angesprochen werden. Wenn beim Abschluss des Jahres Stress herrscht, ist dies eher kein guter Zeitpunkt.

Das Sabbatical bietet die ideale Gelegenheit, neue Ideen zu finden

Ideen

Nach jahrelanger Routine fällt es einem häufig gar nicht so leicht zu wissen, was man auf einmal mit so viel freier Zeit machen möchte. Um Ihnen Inspiration zu liefern, finden Sie hier einige Ideen für ein Sabbatical.

Selbstverständlich gibt es noch weitere Ideen für die Auszeit vom Arbeitsplatz. Was jemand schlussendlich macht, hängt auch eventuell von der Dauer des Sabbaticals ab.

Familie und Kinder Ausgedehnte Elternzeit
Freiwilligenarbeit Sinnvolle Tätigkeiten im Ausland, Auslands- und Arbeitserfahrung verbessert sich, neue Fremdsprachen
Freiwilligenarbeit für Führungs- und Fachkräfte (ab 30 Jahren) Arbeit als zeitlich begrenzter Berater, auch im Ausland möglich, internationale Kompetenzen, Weitergabe von Fachwissen
Kloster, Yoga- oder Meditationsworkshop Gut für Selbstfindung, auch konfessionslos möglich, Workshops, weg von Stress und Hektik
Kur für Körper und Seele Burnout-Prävention, körperliches Wohlbefinden
Umzug / Umgestaltung der Wohnung Gut für aufwendige Projekte, Kreativität/DIY, Zeit für sich selbst
Pilgern Selbstfindung, Gesundheit und Erholung, Sport, eventuell Auslandserfahrung
Reisen Auslandserfahrung, neue Kulturen entdecken, Tipp: Round-the-World-Ticket
Sprachkurs im Ausland Verbesserung der Sprachkenntnisse, gut für Unternehmen, Auslandserfahrung
Work and Travel / Jobbatical Arbeitserfahrung und Sprachkenntnisse, mit Arbeitgeber abklären und geeignetes Visum beschaffen

Was für Arten und Sabbatical-Modelle gibt es?

Kaum eine Sabbatical gleicht dem anderen. Nichtsdestotrotz gibt es Rahmenbedingungen, an die sich jeder Mitarbeiter halten sollte. Des Weiteren haben sich inzwischen verschiedene Finanzierungsmodelle entwickelt. Welches zu Ihnen passt, hängt von Ihnen und der Flexibilität Ihres Chefs ab.

Was kann und sollte man mit dem Arbeitgeber abstimmen?

Im Falle einer Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Situationen sollten Sie auf jeden Fall bei Ihrem Antritt des Sabbaticals versicherungstechnisch abgedeckt sein. Auf der sichersten Seite sind Sie, wenn Sie neben Ihrem laufenden Arbeitsvertrag noch einen Nebenvertrag eigens für das Sabbatjahr aufsetzen. Hier werden Regelungen zur Krankenversicherung und Vereinbarungen zur Dauer der Freistellung festgehalten. Auf welche Inhalte Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie weiter unten.

Verschiedene Finanzierungsmodelle für das Sabbatjahr

Informieren Sie sich sorgfältig über die verschiedenen Finanzierungsmodelle und rechnen Sie diese durch. Eventuell hat Ihr Unternehmen bereits Erfahrung mit Sabbaticals und kann Ihnen hierbei helfen.

Sabbatical als unbezahlter Sonderurlaub

Wie der Name schon sagt: Gehalt bekommt man mit diesem Modell nicht ausbezahlt. Hier wird der Job für einen bestimmten Zeitraum pausiert. Obwohl der Arbeitsvertrag ruht, läuft er weiter; der Kündigungsschutz bleibt bestehen. Somit bietet Ihnen unbezahlter Urlaub einen Anspruch auf die Rückkehr.

In den ersten vier Wochen sind Sie noch pflichtversichert, danach müssen Sie sich selbst versichern. Unter dem Strich ist es besonders bei diesem Modell wichtig, dass Sie sich umfassend über Ihre (Auslands-) Versicherungen und die Lücke in der Renteneinzahlung informieren. Das Sabbatical als unbezahlte Freistellung wählt man am besten nur mit ausreichend finanziellen Rücklagen. Für wen dies finanziell nicht machbar ist, für den stellt möglicherweise eine Workation eine interessante Alternative zum Sabbatical dar.

Es gibt verschiedene Sabbatical-Modelle: Wichtig ist, das passende für sich zu finden

Das Teilzeitmodell – Gerne beim Chef gesehen

Bei diesem Modell gehen Sie einen zeitlich befristeten Teilzeitvertrag mit Ihrem Arbeitgeber ein. In dieser Zeit bekommen Sie weniger Gehalt. In der Realität kommen Sie aber in Vollzeit zur Arbeit und bauen so einiges an Überstunden auf. Diese werden auf einem Arbeitszeitkonto gespeichert. Das ist die sogenannten “Ansparphase”. Später nutzen Sie die angesparten Arbeitsstunden für die Sabbatzeit.

Der Vorteil: Zum einen bekommen Sie weiterhin Lohn ausbezahlt. So kommt man während des Sabbaticals in keinen finanziellen Engpass. Auf der anderen Seite führt der Arbeitgeber weiterhin Beiträge für die Sozialversicherungen ab. Der Schutz in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung besteht also weiterhin. Des Weiteren bildet sich keine Lücke in der Rentenversicherung.

Allerdings müssen Mitarbeiter für dieses Modell mindestens sechs Monate beschäftigt sein, ebenso muss der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter zählen. Dies ist gesetzlich geregelt im Teilzeitgesetz.

Lohnverzicht für die Auszeit

Wie beim Teilzeitmodell sind Sie auch hier mit den Sozialversicherungen auf der sicheren Seite. Sie arbeiten in Vollzeit, während ein Teil des Gehaltes vom Arbeitgeber zurückgehalten wird. Dieses Geld wird auf einer Art “Guthabenkonto” gespeichert. Während des Sabbaticals bekommen Sie es ausgezahlt.

Rechtliche Regelungen zum Sabbatjahr

Bei der längeren Pause eines Arbeitnehmers gilt es gesetzlich einiges zu beachten. Was für rechtliche Grundlagen bietet das Sabbatjahr?

Ist eine Kündigung während des Sabbatjahres möglich?

Kurz und knapp: Ja. Deswegen ist es auch besonders wichtig, dazu Vereinbarungen im Vertrag festzulegen. Falls nicht anders festgelegt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf meine Sabbatzeit?

Generell nein. Allerdings gibt es Gesetze, die einen längeren Ausstieg vom Job ermöglichen und stützen. Als Beispiel dient hier das Gesetz über Teilzeitarbeit und den befristeten Arbeitsvertrag. Die meisten Unternehmen besitzen klare Richtlinien und Einstellungen zu einer Sabbatzeit. Die Details werden individuell vereinbart.

Hat überhaupt jemand einen Anspruch? Haben Beamte einen?

Ja, Angestellte und Beamte im Öffentlichen Dienst, wie auch Lehrer haben Anspruch auf ein Sabbatical. Es gibt verschiedene Modelle zur Gestaltung des Sabbaticals. Die häufigste Variante ist das klassische Sabbatjahr von 12 Monaten.

Beamte müssen rechtzeitig einen formellen Antrag auf das Sabbatjahr bei ihrem Chef stellen. Danach wird über die Finanzierung der Auszeit durch Ansparphasen nachgedacht. Im Vorfeld sollte über die Rückkehr in den Job nachgedacht werden. Diese ist nämlich oft schwieriger als gedacht.

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Tipps und Infos für ein erholsames, spannendes und erfolgreiches Sabbatical

In den seltensten Fällen trifft man die Entscheidung eines Sabbaticals von heute auf morgen. Die Vorbereitung und Ansparzeit macht den meisten zu schaffen. Es empfiehlt sich für die Vorbereitung zwei- bis dreimal so viel Zeit einzuplanen, wie das Sabbatical insgesamt dauern soll.

Doch auch die Rückkehr nach der Freistellung bereitet vielen Kopfschmerzen. Darum ist es wichtig, einen Vertrag aufzusetzen, in der die Wiedereingliederungszeit festgehalten wird.

Der Sabbaticalvertrag

Angestellte und Betriebe sollten alle wichtigen Aspekte des Sabbaticals vertraglich festhalten. Dieser Vertrag gilt dann für den Zeitraum der Auszeit, während der normale Arbeitsvertrag ruht. Vor allem gibt er Arbeitgeber und -nehmer eines: Sicherheit.

Was sollte in einem Sabbaticalvertrag festgehalten werden?

Inzwischen haben viele Betriebe einen vorformulierten Vertrag zum Sabbatical. Nichtsdestotrotz sollte jedem Arbeitnehmer bereits vor der Anfrage beim Teamleiter bewusst sein, was geregelt werden sollte und auf welche Vereinbarungen er sich einstellen kann. Zudem zeigt dies dem Chef, dass der Mitarbeiter sich gut informiert und seine Pause von der Arbeit gut durchdacht hat.

Im Grunde genommen sehen Sabbaticalverträge meist ähnlich aus und weichen nur durch individuelle Vereinbarungen ab.

In der Regel finden sich folgende Punkte in einem solchen Vertrag:

  • Allgemeine Informationen zu Arbeitgeber und -nehmer
  • Dauer der Auszeit
  • Modell des Sabbaticals beziehungsweise Art der Gehaltszahlung (Ansparung durch Überstunden, Arbeitszeitkonto oder unbezahltes Modell.)
  • Rückkehr an den Arbeitsplatz und berufliche Wiedereingliederung
  • Angaben zum (Rest-)Urlaub
  • Weiterbildungsmaßnahmen des Mitarbeiters während des Sabbaticals
  • Aufzeigen von Beschäftigungen während des Sabbaticals (Jobbatical, Work and Travel, …)
  • Strafen bei Verstößen
  • Absicherungen gegen eine Kündigung während des Sabbaticals
  • Regelungen bei Krankheit und der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Eventuell zusätzliche Vereinbarungen
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Wie sieht es mit der Krankenkasse und der Sozialversicherung sowie mit Krankheitsfall im Urlaub aus?

Neben der Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung steht auch die Rentenversicherung im Vordergrund. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist nur dann zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht und gegen Entgelt Arbeitsleistung erbracht wird. Im Vertrag zum Sabbatical stehen die Regelungen für die längere Arbeitspause.

Aus Sicht der Krankenkasse hat ein Sabbatical Urlaubscharakter. Somit sind die Krankenkassen, je nach Versicherungsart, nicht verpflichtet, während der Dauer des Sabbaticals Leistungen zu erstatten, die im Ausland in Anspruch genommen werden.

Zudem lassen sich normalerweise laut Bundesurlaubsgesetz Arbeitsunfähgkeitstage nicht auf den Jahresurlaub anrechnen. Da es sich bei dem Sabbatical aber um einen Sonderurlaub handelt, greift diese Regelung hier jedoch nicht.

Kurz und knapp: Die häufigsten Fragen zum Sabbatical zusammengefasst

Das Sabbatical im Lebenslauf: Wie verkaufe ich die Auszeit in der Bewerbung?

Generell ist ein Sabbatical keine Lücke im Lebenslauf. Im Gegenteil: Viele Arbeitgeber schätzen das Engagement ihrer Mitarbeiter. Des Weiteren bringt solch eine Auszeit auch direkte Vorteile für das Unternehmen. Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Sie eine weitere berufliche Auszeit nehmen und zum anderen können Sie diese auch als “Neuorientierung”, “Bildungsreise” oder “Selbstfindungsphase” definieren.

Wo taucht das Sabbatical im Lebenslauf auf?

Die Sabbatzeit müssen Sie nicht gesondert aufführen, sondern können Sie direkt chronologisch dort eintragen, wo sie zeitlich gesehen auch stattgefunden hat.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

Wie bereits erwähnt: Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Allerdings existiert eine rechtliche Grundlage für ein Sabbatjahr. Diese findet sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Für Lehrer, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es spezielle Gesetze, die den Anspruch auf eine Sabbatzeit unterstützen.

Sabbatical kurzgefasst


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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