So setzen Sie Sonderurlaub im Unternehmen wirksam um
Der unbezahlte Urlaub ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, das aktuelle Arbeitsverhältnis temporär zu unterbrechen. Dafür gibt es meist unterschiedliche Gründe. Etwa eine längerfristige Reise oder eine unvorhergesehene neue Lebenssituation. Doch dabei gilt es einige Regelungen für den Sonderurlaub zu beachten. Besonders, wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert.
Diese Regeln sind nicht nur für Führungskräfte und Human Resources-Mitarbeiter relevant. Auch Arbeitnehmer sollten wissen, wann sie Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben. Oder ob es einen Unterschied zwischen unbezahltem Urlaub für eine Reise oder für einen Pflegefall gibt. Sobald sich alle Parteien über die Details ihrer Vereinbarung zum unbezahlten Urlaub im Klaren sind, steht einem positiven Ablauf nichts im Weg.
Was ist ein unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub (auch unbezahlte Freistellung oder Sonderurlaub) ist eine Phase, in der Arbeitnehmer eine zeitlich begrenzte Auszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen. Während dieser Zeit ruhen die Arbeitsleistung und die Lohnfortzahlung. Dies betrifft auch Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.
Darüber hinaus bleiben folgende Nebenpflichten während eines unbezahlten Urlaubs bestehen:
- Treuepflicht
- Wettbewerbsverbot
- Fürsorgepflicht
- Kündigungsschutz (wenn vorhanden)
Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub ist nicht explizit festgeschrieben. Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den Anspruch auf bezahlten Urlaub, der immer auch einen grundsätzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub beinhaltet. Dieser liegt letztlich jedoch im Ermessen des Arbeitgebers. In vielen Unternehmen ist es bereits üblich, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, unbezahlten Urlaub zu beantragen.
Wann habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
In der Regel wird unbezahlter Urlaub genommen, wenn der reguläre bezahlte Urlaub bereits ausgeschöpft ist. Doch es gibt weitere besondere Situationen, in denen der unbezahlte Urlaub eine Option ist. Zu diesen zählen:
- Pflege naher Angehöriger
- Elternzeit oder Betreuung erkrankter Kinder
- Plötzliche Krankheit oder ein Unfall
- Persönliche Auszeiten oder Sabbaticals
- Unerwartete Ausnahmesituationen (Brand, Wasserrohrbruch o.ä.)
- Ausübung von Ehrenämtern
- Teilnahme an Seminare und Weiterbildungen
- Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung
- Sonderregelungen im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung
Tipp: Nutzen Sie eine digitale Abwesenheitsverwaltung, um unbezahlten Urlaub zu beantragen.