Höhe und Dauer

Krankengeld

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Warum die finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer bei langen Ausfallzeiten wichtig ist

Unfälle oder Krankheiten können jeden treffen – und einen über einen längeren Zeitraum ausfallen lassen. In solchen Fällen spielt das Krankengeld eine zentrale Rolle, um den Einkommensausfall zu mildern. Für Arbeitnehmer bietet es eine finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Doch was genau ist Krankengeld? Wer hat Anspruch darauf? Und wie funktioniert die Auszahlung? Durch die genaue Kenntnis der eigenen Rechte und Ansprüche vermeiden Arbeitnehmer finanzielle Engpässe. So bleibt mehr Raum für die Genesung.

Was ist Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmern nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Krankengeld wird dann von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und sichert das Einkommen für einen weiteren Zeitraum ab. Diese Regelung stellt sicher, dass Erkrankte auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit nicht komplett ohne finanzielle Mittel dastehen.

Lohnfortzahlung und Krankengeld: Was ist der Unterschied?

Die Lohnfortzahlung greift lediglich in den ersten 6 Wochen einer Krankheit. Das Krankengeld dagegen bietet eine fortlaufende Absicherung, wenn die Genesung mehr Zeit in Anspruch nimmt. Dabei ist wichtig zu beachten, dass das Krankengeld nicht unbegrenzt gezahlt wird, sondern zeitlich begrenzt ist. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig über die Dauer und den Ablauf informieren.

Um das Krankengeld zu berechnen sind verschiedene Werte wichtig.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Laut § 47 Sozialgesetzbuch (SGB) V beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden dabei berücksichtigt.

Der Höchstbetrag für gesetzliches Krankengeld liegt 2024 bei 120,75 Euro pro Tag. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, nicht jedoch zur Krankenversicherung. Versicherte müssen während des Bezugs keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Wer erhält Krankengeld?

Krankengeld erhalten gesetzlich Krankenversicherte, die länger als 6 Wochen krank sind oder ein erkranktes Kind betreuen.

Anspruch auf Krankengeld besteht für die folgenden Personengruppen:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen

In den folgenden Situationen erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld:

  • Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen dauert.
  • Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus oder Reha ohne Gehaltsfortzahlung.
  • Bei Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen nach Jobbeginn, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss.
  • Sobald Arbeitslosengeld-I-Empfänger länger als 6 Wochen krank sind.

Erhalten Eltern Krankengeld bei Erkrankung des Kindes?

Eltern erhalten Kinderkrankengeld, wenn sie ihr krankes Kind betreuen müssen und keine Lohnfortzahlung erfolgt. Der Anspruch auf Krankengeld beträgt seit 2024 bis zu 15 Tage pro Kind und Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende). Der Anspruch gilt maximal für 35 Tage bzw. 70 Tage für Alleinerziehende.

Bei stationärer Betreuung im Krankenhaus besteht unbegrenzter Anspruch. Das Krankengeld für Kinderkrankentage beträgt maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Wie hoch ist das Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld in derselben Höhe wie ihr Arbeitslosengeld gezahlt. In der Regel übernimmt die Krankenkasse auch die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch hier beginnt der Anspruch auf Krankengeld erst nach 6 Wochen Krankheit. Bis dahin zahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld in voller Höhe weiter.

Personen, die Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) erhalten, haben keinen Anspruch auf Krankengeld, da sie bereits eine existenzsichernde Leistung beziehen.

Haben alle Versicherten Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich haben alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Privatversicherte müssen individuell prüfen, ob ihre Versicherung Krankentagegeld abdeckt.

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Welche Personengruppen bekommen kein Krankengeld?

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben laut § 44 Abs. 2 SGB V:

  • Gesetzlich Familienversicherte (Ehegatten und Kinder)
  • Empfänger von Bürgergeld
  • Praktikanten, Studenten und Minijobber
  • Selbstständige ohne Wahlerklärung bei der Krankenkasse
  • Teilnehmer von beruflichen Reha-Maßnahmen sowie Mitarbeiter, die sich in Berufsfindung und Arbeitserprobung befinden
  • Personen vor dem 30. Geburtstag in einem Pflichtpraktikum
  • Empfänger einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente

Hinweis: Das Krankengeld ruht während der Elternzeit und beim Bezug von Elterngeld. Es besteht auch kein Anspruch bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten – hier greift die Unfallkasse. Ausnahmen bestehen, wenn Studenten und Bürgergeldempfänger sozialversicherungspflichtig arbeiten.

Wie viel Krankengeld erhalten Selbstständige?

Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Ohne diese Option müssen sie privat vorsorgen, um bei längerer Krankheit finanzielle Einbußen zu kompensieren. Der Anspruch und die Höhe des Krankengeldes hängen von den individuellen Bedingungen ihrer Versicherung ab.

Selbstständige können sich absichern durch:

  • Eine Wahlerklärung bei der Krankenkasse für den allgemeinen Beitragssatz, mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche.
  • Den Abschluss eines Wahltarifs für Krankengeld.
  • Eine private Krankentagegeld-Versicherung.

Das Krankengeld für Selbstständige liegt 2024 bei 70 Prozent des Arbeitseinkommens, maximal aber bei 120,75 Euro pro Tag. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung haben sie Anspruch auf das Geld.

Ab wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt ab dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Für stationäre Aufenthalte gilt dies ab dem ersten Tag. Während der ersten 6 Wochen greift die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, danach übernimmt die Krankenkasse. Das Krankengeld wird rückwirkend ausgezahlt.

Wie erhalten Arbeitnehmer Krankengeld?

Dies sind die einzelnen Schritte, die zur Zahlung von Krankengeld zu beachten sind:

  1. Krankmeldung durch den Arzt: Der Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus und übermittelt diese elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber wird automatisch informiert.
  2. Fragebogen von der Krankenkasse: Die Krankenkasse schickt dem Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung einen Fragebogen, um z.B. Kontodaten und frühere Arbeitsverhältnisse zu erfassen.
  3. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber: Die Krankenkasse fordert vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung, um die Höhe des Krankengeldes zu berechnen.
  4. Unterlagenprüfung und Beitragsberechnung: Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft wurden, berechnet die Krankenkasse das Krankengeld.
  5. Rückwirkende Auszahlung: Das Krankengeld wird rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der Krankschreibung gezahlt.
  6. Information an den Arbeitgeber: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber oder – bei Erwerbslosigkeit – die Agentur für Arbeit über ihre Krankschreibung und voraussichtliche Rückkehr informieren.

Müssen Arbeitnehmer die Krankschreibung selbst einreichen?

Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1. Januar 2023 müssen Arbeitnehmer die Krankschreibung nicht mehr selbst einreichen. Dies erfolgt automatisch zwischen Arzt und Krankenkasse. Es ist jedoch sinnvoll, den Arbeitgeber zusätzlich auch direkt zu informieren.

Was passiert, wenn ein Attest nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden Krankmeldungen direkt von den Ärzten an die Krankenkassen übermittelt. Dadurch wird sichergestellt, dass Atteste nicht verspätet eingereicht werden. Versicherte können weiterhin Papierbescheinigungen anfordern.

Ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?

Eine Krankschreibung muss rechtzeitig erfolgen, da sie die Grundlage für den Krankengeldanspruch ist. Rückwirkende Krankschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Arzttermin verschoben wurde. Dies muss jedoch genau geprüft werden.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von den Krankenkassen gezahlt. Es ist durch die Blockfrist auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren beschränkt. Diese beginnt mit der erstmaligen Krankschreibung für die zugrundeliegende Krankheit. Die Blockfrist schließt die Lohnfortzahlung mit ein.

Ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit entsteht nach Ablauf der 3-Jahres-Blockfrist, wenn:

  • Eine erneute Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit vorliegt.
  • Mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestand.
  • Mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung vorliegen.

Das Krankengeld verlängert sich bei einer neuen Erkrankung nicht. Die Zeiträume der Erwerbsunfähigkeit durch eine Krankheit werden zusammengezählt.

Was passiert nach Ende der Krankengeldzahlung?

Wenn nach maximal 78 Wochen Krankengeld keine Arbeitsfähigkeit besteht, kann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen. Die Krankenkasse fordert Arbeitnehmer 3 Monate vor Ablauf des Krankengelds zur Antragstellung für eine medizinische Reha auf. Wird durch die Reha keine Besserung innerhalb von 3 bis 6 Monaten erwartet, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Arbeitslosengeld kann beantragt werden.

Ist das Krankengeld steuerfrei?

Ja, Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, wodurch ein höherer Steuersatz auf das übrige Einkommen angewendet wird. Dies verhindert, dass Krankengeldbezieher einen niedrigeren Steuersatz haben als andere Versicherte.

Wer über 410 Euro Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen im Jahr erhält, muss eine Steuererklärung abgeben.

Krankengeld berechnen: So geht es richtig

Um das Krankengeld zu berechnen, sind folgende Werte relevant:

  • Regelmäßiges Bruttogehalt bzw. der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate
  • Nettogehalt
  • Mögliche Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in den vergangenen 12 Monaten
  • Ggf. die aktuelle monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

So ergibt sich die folgende Berechnung des Krankengelds für einen unverheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder:

  • Monatliches Bruttogehalt: 3.000 Euro
  • Monatliches Nettogehalt: 2.057 Euro (Lohnsteuerklasse I, keine Kinder)
  • 70 Prozent des Bruttogehalts: 2.100 Euro
  • 90 Prozent des Nettogehalts: 1.851 Euro
  • Krankengeld brutto: 1.851 Euro
  • Abzüge:
    • Rentenversicherung (9,3 Prozent): 172 Euro
    • Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent): 24 Euro
    • Pflegeversicherung (1,7 Prozent + Kinderlosenzuschlag): 42 Euro
  • Monatliches Krankengeld netto: 1.613 Euro
  • Tägliches Krankengeld netto: 54 Euro
  • Differenz zum Nettogehalt: 444 Euro


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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