Wer darf einen Minijob ausführen?
Jeder kann einen oder mehrere Minijobs ausüben, auch neben einer Hauptbeschäftigung. Wird dabei jedoch die 538-Euro-Grenze überschritten, wird der zusätzliche Verdienst voll versteuert. Ein dritter Job wird mit dem Haupteinkommen verrechnet und in Steuerklasse 6 versteuert.
Auch während der Elternzeit oder während des Bezugs von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld ist ein Minijob erlaubt. 2 Minijobs bei demselben Arbeitgeber gelten als ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, unabhängig von den Tätigkeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten striktere Arbeitszeitbeschränkungen. Gemäß § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen sie maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Haben Minijobber Urlaubsanspruch?
Ja, Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser wird nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) berechnet und richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche. Beispielsweise hat ein Minijobber, der an 2 Tagen pro Woche arbeitet, Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage im Jahr. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist unabhängig von der Art des Minijobs und sollte im Arbeitsvertrag klar geregelt sein.
Die Berechnung der Urlaubstage eines Minijobbers erfolgt wie folgt:
Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen / übliche Arbeitstage
Arbeitet ein Minijobber bspw. an 2 Tagen pro Woche (bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen) und einem allgemeinen Anspruch von 28 Urlaubstagen, stehen ihm anteilig 11,2 Urlaubstage zu. Im Urlaub erhalten Minijobber das durchschnittliche Entgelt eines Arbeitstages.
Ist der Minijob steuerfrei?
Minijobs sind steuerlich und sozialversicherungsrechtlich speziell geregelt. Arbeitnehmer zahlen keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge, solange der Verdienst unter 538 Euro liegt. Der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer von 2 Prozent ab, die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag umfasst. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge von 13 Prozent zur Kranken- und 15 Prozent zur Rentenversicherung. Wenn keine Rentenversicherungsbeiträge fällig sind, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bis 538 Euro monatlich mit 20 Prozent pauschal versteuern.
Seit 2013 sind alle Minijobber verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dabei tragen sie nur einen reduzierten Beitrag von 3,6 Prozent, während der Arbeitgeber die verbleibenden 5,7 Prozent sowie seinen vollen Anteil von 9,3 Prozent übernimmt. Arbeitnehmer können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlen dann aber keine eigenen Beiträge und verzichten auf Rentenanwartschaften.
Zudem müssen Minijobber sich selbst krankenversichern, es sei denn, sie überschreiten die Verdienstgrenze von 538 Euro oder sind anderweitig versichert. Insgesamt tragen Arbeitgeber etwa 30 Prozent der Kosten für einen Minijob, was höher ist als bei regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Wer zahlt bei einem Minijob die Krankenversicherung?
Seit 2009 besteht in Deutschland nach § 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Pflicht zu einer allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch sind nicht alle Beschäftigungsverhältnisse krankenversicherungspflichtig – so auch Minijobs.
Minijobber können sich anderweitig versichern, wenn sie:
- Eine sozialversicherungspflichtige Haupt- oder Teilbeschäftigung haben.
- Über die studentische Krankenversicherung abgesichert sind.
- Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen (Krankenkassenbeiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit).
- Beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sind (das gilt für Kinder, Ehegatten und eingetragener Lebenspartner).
- Als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert sind.
- Sie über ihre privat versicherten oder verbeamteten Eltern oder Ehepartner privat krankenversichert sind.
Trifft keiner der Fälle zu, kann sich ein Minijobber freiwillig gesetzlich versichern.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Minijob?
Für Minijobs gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen und der gleiche Kündigungsschutz wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. Das bedeutet, dass die Kündigungsfrist in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt. In befristeten Arbeitsverhältnissen oder in den ersten 3 Monaten kann auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Kündigung muss zudem schriftlich erfolgen.
Was sind die Vorteile eines Minijobs?
Vorteile eines Minijobs für Arbeitnehmer:
- Zuverdienst ohne Lohnsteuerabzüge und ohne Beiträge zur Sozialversicherung.
- Leichter Rentenzuwachs durch die Pauschalabgabe des Arbeitgebers, wenn ein Minijobber ein Jahr lang für 538 Euro monatlich arbeitet. Bei zusätzlichen eigenen Beiträgen von 3,6 Prozent sind es knapp 6 Euro.
- Anspruch auf gesetzliche Rentenansprüche, Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente bei Rentenversicherungspflicht.
- Erleichterter Einstieg ins Berufsleben.
- Gleiche Rechte wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.
Vorteile eines Minijobs für Arbeitgeber:
- Niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung als bei Vollzeitangestellten.
- Minijobber können flexibel eingestellt und entlassen werden – ideal, um Personalengpässe zu überbrücken oder für Saisonarbeiten.
- Pauschale Abgaben machen die Abrechnung einfach und verringern den bürokratischen Aufwand.
- Keine Abgaben bei kurzfristig Beschäftigten.
- Kosteneffizienz: Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten.
Was sind die Nachteile eines Minijobs?
Nachteile eines Minijobs für Arbeitnehmer:
- Keine vollständige soziale Absicherung, bspw. bei der Kranken- und Rentenversicherung oder dem Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Beschränkte Verdienstmöglichkeiten.
- Risiko, dass die Verdienstgrenze überschritten wird und dadurch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht.
- Niedrige berufliche Perspektiven.
Nachteile eines Minijobs für Arbeitgeber:
- Höhere Abgaben durch die Pauschalbeträge als für eine Vollzeitkraft.
- Genaue Kontrolle der Arbeitszeiten nötig.
- Häufig von geringer qualifizierten Arbeitskräften ausgeführt.