Anwendung & Regeln

Nachtzuschlag

So wenden Sie den Nachtzuschlag richtig an

Nachtarbeit bedeutet zum Teil hohe körperliche und psychische Belastung. Darüber hinaus wirkt sie sich auch auf den Biorhythmus und das soziale Leben aus. Um diese Nachteile auszugleichen, gibt es den Nachtzuschlag: eine finanzielle Anerkennung für geleistete Arbeitsstunden in der Nachtzeit.

Doch ab wann besteht ein Anspruch auf den Zuschlag, wie hoch fällt er aus und unter welchen Bedingungen bleibt der Nachtzuschlag steuerfrei? Arbeitgeber sollten die Regelungen und Ausnahmen genau kennen, um Löhne korrekt in der Entgeltabrechnung abzurechnen und Nachtarbeit richtig umzusetzen.

Der Nachtzuschlag ist eine finanzielle Anerkennung für geleistete Arbeitsstunden in der Nachtzeit.

Was ist der Nachtzuschlag? Definition

Der Nachtzuschlag, auch als Nachtschichtzuschlag bekannt, ist ein finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die regelmäßig oder gelegentlich nachts arbeiten. Arbeitgeber gewähren entweder einen prozentualen Zuschlag auf den Bruttolohn oder bezahlen freie Tage, um die gesundheitlichen und sozialen Belastungen auszugleichen. Auch eine Kombination beider Modelle ist möglich, um eine ausgewogene Work-Life-Balance zu fördern.

Was ist der Unterschied zwischen Nachtzuschlag und Nachtzulage?

Der Nachtzuschlag ist eine variable Zusatzvergütung basierend auf dem Lohn, während die Nachtzulage eine feste, vertraglich geregelte Pauschalzahlung darstellt. Welche Regelung greift, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der betrieblichen Praxis ab.

Die Hauptunterschiede im Überblick:

Merkmal Nachtzuschlag Nachtzulage
Definition Zuschlag auf den Lohn Pauschale Vergütung
Berechnungsgrundlage Prozentsatz des Bruttostundenlohns Fester Betrag pro Monat oder Schicht
Regelung Arbeitsgesetz, Tarifverträge Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
Steuerfreiheit Möglich, je nach Höhe und Zeitraum Oft steuerpflichtig
Flexibilität Abhängig von geleisteten Nachtstunden Unabhängig von geleisteter Stundenzahl

Was genau gilt als Nachtarbeit?

Laut § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt als Nachtarbeit jede Arbeitszeit, die zwischen 23 und 6 Uhr des folgenden Tages liegt. Der Arbeitnehmer muss mindestens 2 Stunden während dieser Nachtzeit arbeiten. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Nachtzeit zwischen 22 und 5 Uhr.

Ab wann gibt es den Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag wird für Arbeitsstunden gezahlt, die innerhalb der gesetzlich definierten Nachtzeit liegen. Zudem muss die regelmäßige Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr geleistet werden.

Ist ab 20 Uhr Nachtzuschlag fällig?

Nein, in der Regel beginnt der Anspruch auf den Nachtzuschlag erst ab 23 Uhr oder gegebenenfalls ab 22 Uhr. Allerdings gibt es Ausnahmen wie in der Metall- und Elektroindustrie, in der die zuschlagspflichtige Nachtarbeit bereits um 20 Uhr beginnt.

Gibt es Nachtzuschlag am Wochenende?

Ja, der Nachtzuschlag wird auch am Wochenende gezahlt. Entscheidend ist nicht der Wochentag, sondern die Uhrzeit. Wer beispielsweise in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf den Nachtzuschlag.

Zusätzlich kann für Sonntags- oder Feiertagsarbeit ein weiterer Zuschlag fällig werden. Die Kombination von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen hängt von den tariflichen und betrieblichen Regelungen ab.

Gibt es den Nachtzuschlag bei Krankheit?

Auch wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kann er unter Umständen Anspruch auf Nachtzuschlag haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nachtzuschlag regelmäßig gezahlt wird und somit als fester Bestandteil des Gehalts anzusehen ist. Die Grundlage dafür legt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

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Nachtarbeit und Arbeitszeitgesetz: Diese Regelungen gelten

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Nachtarbeitnehmer eine Reihe von Bestimmungen vor:

  • Höchstarbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
  • Ausgleichsruhepausen: Mitarbeiter haben einen Anspruch auf angemessene Ausgleichsruhepausen, um sich von der Nachtarbeit zu erholen.
  • Gesundheitsuntersuchungen: Es finden mindestens alle 3 Jahre kostenlose arbeitsmedizinische Untersuchungen statt.
  • Nachtzuschlag: Mitarbeiter erhalten einen Zuschlag, dessen Höhe in der Regel tarifvertraglich oder einzelvertraglich geregelt ist.
  • Freizeitausgleich: Als Alternative zum Nachtzuschlag haben Firmen auch die Möglichkeit, bezahlte freie Tage anzubieten.

Arbeitgeber entscheiden, in welcher Form sie einen Ausgleich gewähren. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen festen Nachtzuschlag besteht nicht automatisch.

Wie hoch ist der gesetzliche Nachtzuschlag?

Die Höhe des Nachtzuschlags ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt, jedoch gibt § 6 Abs. 5 ArbZG vor, dass Nachtarbeiter einen angemessenen Ausgleich erhalten müssen.

Allgemeine Richtwerte:

  • Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn (Regelfall).
  • Zuschlag von 30 Prozent bei Dauernachtarbeit.
  • Zuschlag von 40 Prozent für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr, falls vertraglich geregelt und wenn die Arbeit dauerhaft nachts erfolgt.
  • Niedrigere Zuschläge möglich, wenn die Nachtarbeit geringere Belastung mit sich bringt (z.B. Bereitschaftsdienst).

In einigen Branchen, wie dem Gesundheitswesen und der Industrie, sind auch höhere Zuschläge für besonders belastende Nachtarbeit möglich.

Wie wird der Nachtzuschlag ausgezahlt?

Der Nachtzuschlag wird als Aufschlag auf den Bruttolohn gezahlt. Falls tariflich vereinbart, kann auch ein Freizeitausgleich anstelle einer Geldzahlung erfolgen, um eine spürbar geringere Arbeitsbelastung zu gewährleisten.

Wer bekommt Nachtzuschlag?

Ein Nachtzuschlag steht nur Angestellten zu, die regelmäßig in der Nachtschicht arbeiten. Dazu zählen Beschäftigte, die:

  • Wechselschicht mit Nachtarbeit leisten.
  • Mindestens 48 Nächte pro Jahr nachts arbeiten.
  • Mindestens 2 Stunden in der Nachtzeit tätig sind.

Auch beim Minijob gibt es Anspruch auf Nachtzuschläge. Steuerfreie Nachtzuschläge zählen nicht zum 556-Euro-Limit, sind aber bei Lohnfortzahlung steuerpflichtig.

Selbstgewählte Arbeitszeiten, z B. im Homeoffice, berechtigen nicht automatisch zu einem Zuschlag. Selbstständige haben kein Anrecht auf Nachtzuschlag, da sie nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen.

Sind Nachtzuschläge steuerfrei?

Die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen ist in § 3b EStG geregelt. Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen:

  • 25 Prozent für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr.
  • 40 Prozent für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht beginnt.
  • 50 Prozent für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Sonntag war.
  • 125 Prozent für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr nach einem Feiertag.
  • 150 Prozent nach besonderen Feiertagen wie Weihnachten oder 1. Mai.

Hinweis: Der Grundlohn darf maximal 50 Euro pro Stundebetragen, um steuerfrei zu bleiben. Ist er höher, wird der übersteigende Teil steuerpflichtig. Sozialversicherungsfreiheit besteht bis zu einem Grundlohn von 25 Euro.

Nachtzuschlag-Rechner: Wie wird der Nachtzuschlag berechnet?

Die Berechnung des Nachtzuschlags erfolgt anhand des Bruttostundenlohns und des jeweils geltenden Zuschlagssatzes. Je nach Arbeitszeit gelten unterschiedliche Zuschlagssätze:

Berechnung des Nachtzuschlags

  • Formel: Nachtzuschlag = Nachtarbeitsstunden x Bruttostundenlohn x Zuschlagssatz

Beispiel für die Berechnung des Nachtzuschlags

Ein Arbeitnehmer verdient 20 Euro pro Stunde und arbeitet von 22 bis 5 Uhr. Die Berechnung des Nachtzuschlags erfolgt schrittweise:

  1. 22 bis 23 Uhr: Kein gesetzlicher Nachtzuschlag (einzige Ausnahme: Bäckereien und Konditoreien)
  2. 23 bis 0 Uhr: 1 Stunde mit 25 Prozent Zuschlag
    • 20 Euro x 0,25 = 5 Euro Zuschlag
  3. 0 bis 4 Uhr: 4 Stunden mit 40 Prozent Zuschlag
    • 4 x 20 Euro x 0,4 = 32 Euro Zuschlag
  4. 4 bis 5 Uhr: 1 Stunde mit 25 Prozent Zuschlag
    • 20 Euro x 0,25 = 5 Euro Zuschlag

Gesamtzuschlag: 5 Euro + 32 Euro + 5 Euro = 42 Euro Nachtzuschlag zum regulären Lohn

Welche Ausnahmen gibt es beim Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag muss nicht in jedem Fall gezahlt werden. Abweichungen ergeben sich aus gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen.

Wann besteht kein Anspruch auf Nachtzuschlag?

  • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, sofern keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird.
  • Tarifvertragliche Sonderregelungen in Branchen wie Gastronomie, Pflege und Sicherheitsgewerbe.
  • Freizeitausgleich statt Zuschlag, sofern dieser angemessen ist.
  • Leitende Angestellte, da sie vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind.
  • Individuelle Vereinbarungen, wenn der Zuschlag bereits im Grundgehalt berücksichtigt ist.
  • Geringfügige Nachtarbeit, wenn weniger als 2 Stunden in der Nachtzeit gearbeitet wird.

Für wen besteht ein Nachtarbeitszeitverbot?

Bestimmte Personengruppen unterliegen gesetzlichen Nachtarbeitsverboten:

  • Jugendliche unter 18 Jahren: Nachtarbeit ist laut § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verboten. Ausnahmen bestehen für Bäckereien sowie für die Bereiche Gastronomie und Landwirtschaft.
  • Schwangere und stillende Mütter: § 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht eine Tagesarbeitszeit vor. Eine Ausnahme besteht für werdende Mütter, die freiwillig bis 22 Uhr arbeiten.
  • Gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer: Eine ärztliche Befreiung von der Nachtarbeit ist unter bestimmten Umständen möglich.
  • Arbeitnehmer über 50 Jahre: Für ältere Arbeitnehmer gelten besondere Schutzbestimmungen. Sie haben etwa Anspruch auf jährliche, kostenlose Gesundheitsuntersuchungen.

Arbeitnehmer mit Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen können eine Versetzung in den Tagdienst beantragen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Schutzbestimmungen einzuhalten.


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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