Anspruch, Pflichten und Berechnung

Lohnfortzahlung

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Wann müssen Unternehmen für ihre erkrankten Angestellten zahlen?

Im Krankheitsfall ist es besonders wichtig, dass sich die betroffene Person Ruhe gönnt und der Arbeit fernbleibt. Insbesondere, da sie nicht leistungsfähig ist und eine erhöhte Ansteckungs- und Unfallgefahr besteht. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit sorgt in Deutschland dafür, dass Arbeitnehmer auch während dieser Zeit finanziell abgesichert sind.

Denn ohne Arbeit gibt es normalerweise kein Gehalt. Jedoch stellt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eine Ausnahme dar. Doch auch hier müssen Geschäftsführer und Human-Resources-Mitarbeiter einige Regelungen kennen. Denn im Arbeitsalltag tauchen häufig die gleichen Fragen auf: Wer zahlt bei Krankschreibung? Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit? Gibt es ein Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ab wann übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung?

Was versteht man unter der Lohnfortzahlung? Eine Definition

Bei der Lohnfortzahlung (auch Entgeltfortzahlung oder LFZ) zahlt der Arbeitgeber dem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin volles Gehalt.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

Der Arbeitgeber ist laut § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) dazu verpflichtet, für maximal 42 Kalendertage oder sechs Wochen die Lohnfortzahlung für jede neue Erkrankung zu übernehmen. Die Frist beginnt am Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Mit Ablauf der Frist übernehmen die Krankenkassen die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist mit Pflichten verbunden

Wer hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung?

Einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer in einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Anstellung. Dies umfasst:

  • Vollzeitkräfte
  • Befristete Angestellte
  • Auszubildende oder angestellte Studenten
  • Teilzeitarbeiter, Minijobber und geringfügig Beschäftigte
  • Saisonarbeiter

Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten jedoch einige Voraussetzungen:

Beschäftigungsdauer

Der Arbeitnehmer muss mindestens 4 Wochen im Betrieb angestellt sein. Das Anrecht auf eine Lohnfortzahlung in den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses besteht somit nicht.

Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig erkrankt sein. Das heißt, dass er den regulären Aufgaben nicht nachgehen oder seine tägliche Arbeit das Krankheitsbild sogar verschlimmern kann. Ob die Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit eintritt, entscheiden somit Krankheitsbild sowie der ausgeübte Beruf.

Schuldfrage

Um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit handelt es sich, wenn die Krankheit nicht selbst verschuldet oder grob fahrlässig verursacht wurde. In diesem Fall haben Arbeitnehmer Anrecht auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Arbeitszeit

Die Erkrankung muss zur regelmäßigen Arbeitszeit des Angestellten bestehen. Dazu zählen auch:

  • Urlaube
  • Dienstreisen
  • Wochenenden und Feiertage (nur falls dort gearbeitet wird)
  • Gleittage

Keine Fortsetzungskrankheit

Fällt ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig aus, entsteht kein neuer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Dies ist auch als Zwölf-Monats-Frist bekannt. Die Krankheitstage werden dann aufsummiert und ab dem 42. Krankheitstag übernehmen wieder die Krankenkassen die Lohnfortzahlung.

Der Arbeitnehmer verliert sein Recht auf Entgeltfortzahlung trotz Folgekrankheit nicht, wenn zwischen dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit und dem zweiten Ausfall aufgrund derselben Erkrankung sechs Monate liegen. Ab dann entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Weitere Fälle, bei denen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht:

  • Organ- oder Gewebespende
  • Kur-, Reha- oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • Blutstammzellenspende
  • Rechtmäßige Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch
  • Sportunfälle, die nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden sind

Ausnahme: Angestellte in Elternzeit erhalten keine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, da deren Arbeitsverhältnis temporär ruht.

Was passiert bei einer Erkrankung im Urlaub?

Erkrankt der Angestellte im Urlaub, zählen die Tage nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht als Urlaubstage. Auch hier gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?

Ab 42 Kalendertagen oder sechs Wochen Krankheit am Stück muss der Arbeitgeber dem Angestellten keinen Lohn mehr zahlen. Ab diesem Punkt übernehmen die Krankenkassen die Lohnfortzahlung.

In diesen Fällen verfällt das Recht auf Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer schon früher:

  • Die Arbeitskraft legt kein ärztliches Attest vor.
  • Bei längerer Krankheit wurde keine Folgebescheinigung vorgelegt.
  • Die Arbeitsunfähigkeit wurde selbst verschuldet, etwa durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hier entscheidet im Einzelfall auch die Rechtsprechung.

Wann endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Der Angestellte hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sobald das Arbeitsverhältnis endet – auch während der Arbeitsunfähigkeit. Dabei ist es nicht relevant, ob der Arbeitsvertrag gekündigt wurde oder befristet war.

In diesen Fällen hat die Lohnfortzahlung auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Bestand:

  • Dem Arbeitnehmer wurde wegen dessen Arbeitsunfähigkeit gekündigt.
  • Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit durch einen Aufhebungsvertrag.
  • Der Arbeitnehmer kündigte aufgrund von Gründen, die der Arbeitgeber zu verantworten hatte.

Welche Melde- und Nachweispflichten bestehen für Arbeitnehmer?

Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er dies aufgrund der Anzeige- und Meldepflicht dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ab dem dritten Tag der Krankmeldung ist im Zuge der Nachweispflicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt vorzulegen.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt?

Erbringen Angestellte keinen Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit oder halten die Frist dafür nicht ein, fehlen sie unbegründet bei der Arbeit. Sie erhalten dann keine Lohnfortzahlung trotz Krankmeldung.

In welchen Fällen erfolgt eine Lohnfortzahlung bei persönlicher Verhinderung?

Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag geben vor, welche persönlichen Verhinderungen eine Lohnfortzahlung garantieren.

Zu den persönlichen Verhinderung zählen in der Regel:

  • Ein Arzttermin, der nur während der Arbeitszeit stattfinden kann.
  • Die eigene Hochzeit.
  • Die Beerdigung eines nahen Angehörigen.
  • Die Zeugeneinladung vor Gericht.
  • Eine schwere Erkrankung des Kindes oder die Pflege eines nahen Verwandten.

Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Arbeitgeber können die Lohnfortzahlung im Allgemeinen nicht verweigern. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Ausfall aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich selbst verschuldet hat. Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung aber nicht einfach einstellen. Er muss nachweisen, dass der Angestellte für die Krankheit oder Verletzung selbst verantwortlich ist.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung des Entgelts

Im Krankheitsfall beträgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 100 Prozent. Auch Provisionen und Zulagen sowie Zuschläge durch Wochenend- und Feiertagsarbeit müssen in der Lohnabrechnung mit beachtet werden. Lediglich der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verfällt während der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel werden diese gemindert.

Da die Arbeitsstunden pro Monat mitunter schwanken, bestimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Lohnbuchhaltung einen Durchschnittswert des Einkommens. Dieser berechnet sich meist aus den letzten drei Monatsabrechnungen.

Ein Beispiel für die Lohnabrechnung bei Krankheitstagen: 

Ein Angestellter verdient im Januar 2.000 Euro, im Februar 2.100 Euro und im März 2.500 Euro. Im April ist er krankgeschrieben.

Berechnung des Durchschnittseinkommens:

(2.000 Euro + 2.100 + 2.500 Euro) / 3 = 2.200 Euro

Wie viel zahlt die Krankenkasse dem Arbeitgeber bei Krankheit?

Ist ein Angestellter langzeitkrank, wird das Gehalt von der Krankenkasse gezahlt. Dies tritt ein, sobald die Frist von 42 Kalendertagen überschritten wurde. Der Arbeitnehmer erhält dann mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Vor der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse teilt der Arbeitgeber diesen das Gehalt des Mitarbeiters entsprechend mit.

Tipp: Arbeiten Sie mit einem Lohnprogramm, welches die Lohnabrechnung online durchführt. So behalten Sie die Gehaltsentwicklungen und Lohnfortzahlungen immer im Blick.

Was bekommt der Arbeitgeber bei Krankmeldung von der Krankenkasse?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Entgeltfortzahlung der Krankenkasse ab dem 43. Krankheitstag laut Regelsatz mindestens 80 Prozent beträgt. Je nach Beitragssatz kann die Erstattungshöhe individuell angepasst werden. Der Mindestsatz der Lohnfortzahlung durch Krankenkassen beträgt 40 Prozent. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber stets eine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall zahlen.

Lohnfortzahlung kurzgefasst

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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