Aufgaben, Grundlagen und Definition

Lohnbuchhaltung

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Lohnbuchhaltung: Definition und Grundlagen

Die Lohnbuchhaltung ‒ was ist das? Als Teilbereich der Buchhaltung ist die Lohnbuchhaltung für das Erfassen, Abrechnen und Buchen von Löhnen und Gehältern zuständig. Sprich: Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (auch: Lohnbuchführung) wickelt die Arbeitsentgelte eines Betriebs in Brutto sowie Netto ab und erfasst dabei auch die Sozialabgaben getrennt.

Jedem Mitarbeiter steht eine monatliche Entgeltabrechnung zu. Aus diesem Grund ist die Lohnbuchhaltung auch für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtend. Insofern stellt sie eine wichtige Voraussetzung für Betriebe und Firmen dar. Bei der Lohnbuchhaltung die Grundlagen zu kennen, ist daher für die Arbeit von Personalern in vielen Fällen von großer Bedeutung.

Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach erklärt: Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Gehalt Lohn
Das Gehalt bleibt in jedem Monat gleich: Und zwar unabhängig davon, aus wie vielen Arbeitstagen der jeweilige Arbeitsmonat bestand und an wie vielen Tagen davon der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. 

Dennoch kann es vorkommen, dass die Höhe eines Gehalts vom üblichen Betrag abweicht, insbesondere wenn Sonderzahlungen erfolgen. Daher ist das Gehalt auf einem Gehaltsschein normalerweise konstant, es sei denn, es werden Sonderzahlungen geleistet.

Beim Lohn hingegen gibt es einen festen Stundensatz. Insofern ist hier die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ausschlaggebend, um den auszuzahlenden Gesamtbetrag zu berechnen, den der Arbeitnehmer für seine Arbeit erhält. Dadurch kann der Auszahlungsbetrag von Monat zu Monat abweichen.

Die Abrechnungsbescheinigung für einen Lohn wird meist erst nach erbrachter Arbeit ausgestellt, während die Gehaltsabrechnung oft schon während des laufenden Arbeitsmonats erfolgt.

Lohnbuchhaltung: Aufgaben im Überblick

Die Aufgaben der Lohnbuchhaltung sind einfach erklärt und schnell zusammengefasst: Sie beginnen mit der Pflege der Stammdaten der Mitarbeiter, umfassen das Führen der Jahreslohnkonten und reichen bis hin zum Erfüllen der arbeitsrechtlichen Meldepflichten. Selbstverständlich gehören zu den Aufgaben der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung auch das Abrechnen der Personalkosten sowie das Erstellen von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.

Was sind die Aufgaben der Lohnbuchhaltung? Von der Pflege der Stammdaten bis zum Abrechnen der Personalkosten

Aufgabe 1: Pflege der Personalstammdaten

Um die Lohnbuchhaltung überhaupt erst durchführen zu können, wird für jeden Mitarbeiter ein eigenes Lohnkonto oder ein eigener Datensatz angelegt. Darin sind zahlreiche Personalstammdaten der betroffenen Angestellten enthalten. Zu diesen Stammdaten zählen Angaben wie Vorname, Nachname, Geburtstag und Adresse. Ebenso ist das Anmelden von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsträgern ein wichtiger Schritt bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Aufgabe 2: Verwalten der Jahreslohnkonten

Mit dem Hinterlegen der Personalstammdaten sind die Lohnkonten noch nicht vollständig. Denn zusätzlich gehören in die Lohnkonten die Steuermerkmale des jeweiligen Mitarbeiters − wie die Lohnsteuerklasse und etwaige Freibeträge. Genaueres regelt § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Darüber hinaus erfordert jeder Abrechnungslauf zusätzliche Informationen, wie den Tag der Lohnzahlung, den Lohnzahlungszeitraum und die Zusammensetzung des Lohns. Ebenso ist es für Payroll-Spezialisten wichtig zu wissen, ob der jeweilige Mitarbeiter von einer Lohnpfändung betroffen ist.

Sind die Gesamtbezüge des Mitarbeiters mitsamt der Lohnsteuer, den Lohnnebenkosten und den Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt, erstellen die Verantwortlichen die Entgeltabrechnung für die Angestellten und lassen sie ihnen zukommen. Am Ende des Geschäftsjahres schließt die Lohnbuchhaltung die Gehaltskonten ab und übermittelt die Daten an die Sozialversicherungsträger, die Agentur für Arbeit und die Statistikämter.

Aufgabe 3: Meldepflichten erfüllen

Ein Teil des Lohns der Angestellten geht in Form von Lohnabzügen an Sozialversicherungsträger. Damit dies möglich ist, meldet das Lohnbüro eines Unternehmens neue Mitarbeiter an bzw. meldet sie bei ihrem Ausscheiden bei den Versicherungsträgern auch wieder ab. Dabei werden im Rahmen der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) Daten an die entsprechenden Versicherungen übermittelt. Zu den DEÜV-Meldungen gehören alle Meldungen, die auf elektronischem Wege an die Sozialversicherung abgegeben werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen betreffen beispielsweise die:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

So ist sichergestellt, dass alle Lohnabzüge ordnungsgemäß übermittelt werden und die Arbeitnehmer zugleich ihren korrekten Nettolohn erhalten. Folgende Informationen erfordert die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern:

  • Persönliche Daten des Mitarbeiters
  • Sozialversicherungsnummer
  • Beitragsgruppenschlüssel
  • Beschäftigungsart
  • Staatsangehörigkeit
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Betriebsnummer der Einzugsstelle bzw. Krankenkasse

Aufgabe 4: Personalkosten abrechnen

Die Personalkosten setzen sich aus den Grund- und Zusatzkosten zusammen. Diese alle korrekt abzurechnen ist eine zentrale Aufgabe der Lohnbuchhaltung.

  • Personalgrundkosten: Diese Kosten stellen den eigentlichen Lohn bzw. das Gehalt der Arbeitnehmer dar. Dies sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber für die erbrachte Arbeit des Mitarbeiters leistet.
  • Personalnebenkosten: Hierbei handelt es sich um Kosten, die Unternehmen aufgrund von gesetzlichen oder tariflichen Regelungen übernehmen. Beispielsweise sind dies finanzielle Leistungen im Urlaub und Krankheitsfall oder der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung. Ebenso zählen freiwillige Leistungen durch die Arbeitgeber zu den Personalzusatzkosten.

Aufgabe 5: Lohnbuchhaltung für die Finanzbuchhaltung betreiben

Sind die Personalstammdaten gepflegt, die Verwaltung der Lohnkonten eingerichtet und die Meldepflichten erfüllt, bleibt nur noch eines offen: Den Mitarbeitern ihre Löhne bzw. Gehälter zu überweisen. Dafür erhält jeder Angestellte eine Gehaltsabrechnung, die seinen Bruttolohn mit dessen aufgeschlüsselten Bestandteilen umfasst und den Nettoauszahlungsbetrag. Die Abrechnung enthält außerdem auch Sachbezüge und geldwerte Vorteile, die das Unternehmen seinen Mitarbeitern gewährt. Bevor die Finanzbuchhaltung die Gehälter überwiesen hat, hat die Lohnbuchhaltung die dementsprechenden Buchungsbelege für sie erstellt. Damit ist die Lohnbuchhaltung auch für das Rechnungswesen eines Unternehmens relevant.

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Vorbereitende Lohnbuchhaltung: Aufgaben und Notwendigkeit

Die vorbereitende Lohnbuchhaltung ist die Grundlage, um die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung überhaupt erst durchzuführen. Sie umfasst den bereits erwähnten Bereich der Stammdatenpflege, geht aber darüber hinaus: So gehört beispielsweise das Erfassen von Krankheitstagen, Abwesenheiten und Arbeitszeiten ebenso dazu. Prinzipiell enthält die vorbereitende Lohnbuchhaltung sämtliche Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die innerhalb eines Unternehmens auch dann noch anfallen, wenn ein externer Dienstleister mit der Lohnbuchführung beauftragt ist. Übernimmt zum Beispiel eine Steuerkanzlei die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens, so ist auch das Weiterleiten von Arbeitsverträgen an diese Kanzlei eine Aufgabe der vorbereitenden Lohnbuchhaltung.

Lohn- und Gehaltsabrechnung in KMU ‒ selbst erledigen oder auslagern?

Gerade kleine und mittlere Unternehmen verwenden bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung oft ein digitales Lohnprogramm, mit dem sie ihre Lohnabrechnung online durchführen. Doch da nicht jedes Unternehmen über die entsprechenden Kapazitäten und das benötigte Know-how für ein eigenes Lohnbüro verfügt, lagern einige Firmen ihre Lohnbuchhaltung an externe Dienstleister aus. Bei der Entscheidung darüber ist auch der Aufwand ausschlaggebend, der Unternehmen durch die vorbereitende Lohnbuchhaltung für Akkordlohn und Co. entsteht. Dabei gibt es verschiedene Faktoren, die für und gegen die Auslagerung der Lohnbuchhaltung sprechen.

Vorteile einer Auslagerung:

  • Fachwissen: Spezialisierte Lohn- und Steuerbüros bieten das nötige Know-how, um die komplexe Lohnabrechnung trotz ständig ändernder gesetzlicher Vorschriften schnell und zuverlässig durchzuführen.
  • Professionelle Beratung: Externe Dienstleister bieten fachkundige Antworten auf Fragen und helfen, bei komplexen Sachverhalten die besten Lösungen für Unternehmen zu finden, oft in Zusammenarbeit mit Anwälten und Beratern.
  • Zeit- und Ressourcenersparnis: Durch das Outsourcing der Lohnbuchhaltung reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen, da sie nur Stamm- und Bewegungsdaten an den externen Dienstleister übermitteln müssen. So übernehmen die externen Dienstleister die Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger, sodass sich HR-Teams auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
  • Personaleinsparung: Durch die Auslagerung der Lohnbuchhaltung entfällt die Notwendigkeit, zusätzliches Fachpersonal einzustellen. Dadurch sparen Unternehmen Kosten für Sozialaufwendungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fehlzeiten, Austritte sowie Schulungen und Weiterbildungen ein.
  • Lösung gegen Personalmangel: Aufgrund des Fachkräftemangels und der steigenden Kosten für spezialisierte Lohnbuchhalter ist es für Unternehmen oft schwierig, entsprechendes Personal zu finden und zu bezahlen. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit einem Lohnbüro für viele zur einzigen Alternative geworden.
  • Haftung und Risikoreduktion: Um Haftungsrisiken und Strafzahlungen durch fehlerhafte Lohnabrechnungen zu minimieren, wird insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen empfohlen, die Lohnabrechnung auszulagern. So können erfahrene Dienstleister Gesetzesänderungen verfolgen und stellen sicher, dass alle Abrechnungen korrekt erfolgen, wodurch das Risiko von Strafen und Bußgeldern deutlich verringert wird.

Nachteile einer Auslagerung:

  • Abhängigkeit: Durch die Auslagerung der Lohnbuchhaltung begeben sich Unternehmen in eine gewisse Abhängigkeit von ihrem Dienstleister, da diese Zusammenarbeit meist langfristige Verträge erfordert.
  • Datenschutz: Unternehmen, die ihre Lohnbuchhaltung auslagern, müssen den Kontrollverlust und die Abgabe sensibler Daten berücksichtigen und sicherstellen, dass Mitarbeiterdaten gemäß Datenschutzregeln übergeben und aufbewahrt werden.
  • Fehleranfälligkeit: Die Auslagerung der Lohnabrechnung birgt das Risiko fehlerhafter Datenübergabe, was gegen Datenschutzrichtlinien verstößt sowie mögliche Kommunikationsprobleme zwischen Unternehmen und Dienstleistern verursacht.

Lohnbuchhaltung auslagern: Was sind die Kosten?

Welche Kosten tatsächlich anfallen, wenn Unternehmen ihre Lohnbuchhaltung auslagern, hängt meistens davon ab, für welche Option sich Unternehmen entscheiden. Pflegt ein Mitarbeiter die Lohndaten ausschließlich in Excel ein, um sie zur weiteren Bearbeitung an einen externen Dienstleister weiterzuleiten, ist dies wahrscheinlich die kostengünstigste Variante. Allerdings auch die bedenklichste. Fehler in der Lohnabrechnung können kostenintensiv sein, da neben Strafen und Bußgeldern auch Schadensersatzansprüche von Arbeitnehmern drohen. Um das zu vermeiden, unterstützt oft eine passende HR-Software bei der vorbereitenden Lohnbuchhaltung .

Wenn Firmen ihre Lohnbuchhaltung an einen Steuerberater oder ein Lohnbüro auslagern, sind die Kosten in der Regel von der Mitarbeiteranzahl abhängig. Da Steuerberater nach festgelegten Tarifen arbeiten, müssen Unternehmen durchschnittlich etwa 15 Euro pro Mitarbeiter und Monat einkalkulieren. In manchen Fällen ist die Auslagerung der Lohnbuchhaltung an ein Lohnbüro kostengünstiger als die Beauftragung eines Steuerberaters, da Lohnbüros nicht unbedingt an gesetzliche Gebührentabellen gebunden sind.

Das Lohnbüro: Definition und Funktion

Das Lohnbüro ist der Bereich, der für das Erfassen der erbrachten Leistung der Angestellten eines Unternehmens zuständig ist. Diese Aufgabe ist damit elementar für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter, da sich nur so Löhne und Gehälter berechnen lassen. Zahlreiche Firmen arbeiten aus kostengründen mit externen Lohnbüros zusammen, anstatt diesen Aufgabenbereich unternehmensintern abzubilden

Welche Informationen gehören in eine Gehaltsabrechnung?

Via Lohn- und Gehaltsabrechnung hat sowohl ein Unternehmen als auch der jeweilige Angestellte einen transparenten Überblick über die erfolgte Lohn- und Gehaltszahlung. Jedem Mitarbeiter eines gewerblichen Unternehmens steht in Deutschland ein Nachweis zu, in dem sein Gehalt in Euro aufgeführt ist. Rechtliche Grundlagen dafür sind in der GewO geregelt. Darüber hinaus müssen auf der Gehaltsabrechnung folgende Daten eines Arbeitnehmers enthalten sein:

  • Vollständiger Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Beginn (und gegebenenfalls Ende) der Beschäftigung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Steuerklasse
  • Sozialversicherungsnummer
  • Abrechnungszeitraum
  • Steuertage
  • Sozialversicherungstage
  • Sofern gegeben: Freibeträge (Steuer und Kinder)

Zusammenfassung: Lohnbuchhaltung ‒ eine zentrale Aufgabe für Unternehmen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt ein komplexes Themenfeld dar, bei dem die verantwortlichen Mitarbeiter aus dem Bereich Payroll zahlreiche gesetzliche und steuerliche Vorgaben sowie Regelungen zu beachten haben. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese rechtlichen Grundlagen ständig ändern. Kaum eine Firma kommt jedoch darum herum, sich mit dieser Materie zu beschäftigen, da sie so zentrale Themen die wie die Führung von Lohnkonten pro Mitarbeiter, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder auch die Informationspflichten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung beinhaltet.

Stehen die Kosten und der Aufwand für die Lohnbuchführung in keinem Verhältnis zu den Kapazitäten des eigenen Unternehmens, dann bietet sich in vielen Fällen die Zusammenarbeit mit externen Partnern an. Weitere Unterstützung existiert in Form von Software-Lösungen, die zum Beispiel die digitale Lohnabrechnung ermöglichen und zum Teil auch die vorbereitende Lohnbuchhaltung vereinfachen. Letzteres ist übrigens eine Aufgabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die immer im Unternehmen verbleibt.

Lohnbuchhaltung kurzgefasst

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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