Voraussetzungen und Ablauf

Lohnpfändung

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So gehen Sie mit den Schulden von Mitarbeitern richtig um

Die Lohnpfändung ist ein rechtliches Instrument, mit dem Gläubiger offene Forderungen durch direktes Eingreifen in das Gehalt des betroffenen Schuldners begleichen. Dies ist durch strikte gesetzliche Vorgaben geregelt. Dadurch bleiben sowohl der Schutz der Gläubigeransprüche als auch die Sicherung des Existenzminimums der Schuldner und ihrer Unterhaltspflichtigen gewährleistet.

Für Arbeitgeber bedeutet eine Lohnpfändung jedoch zusätzliche Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass sie den pfändbaren Betrag korrekt berechnen und abführen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Für Arbeitnehmer wiederum ist es entscheidend, sich ihrer Rechte im Klaren zu sein und zu verstehen, wie viel von ihrem Einkommen pfändungsfrei bleibt und welche Einkommensteile nicht pfändbar sind.

Definition: Was ist eine Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung) ist ein Prozess, bei dem ein Gläubiger Teile des Gehalts eines Schuldners direkt beim Arbeitgeber pfändet. Die Maßnahme ist Teil des Vollstreckungsrechts und in § 840 Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten. Sie wird durch einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ermöglicht.

Was passiert bei einer Lohnpfändung?

Nach Erhalt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil des Lohns einzubehalten und die Überweisung des pfändbaren Einkommens an den Gläubiger durchzuführen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sein verfügbares Einkommen reduziert wird.

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber in der Pflicht

Wer darf Lohn pfänden?

Abhängig davon, ob die Gläubiger privat oder öffentlich auftreten, unterscheidet sich der Ablauf einer Lohnpfändung:

Lohnpfändung durch private Gläubiger

Hier reichen die Gläubiger im Pfändungsfall eine Klage ein und erhalten einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Dies bemächtigt sie dazu, den Arbeitgeber des Schuldners über den Prozentsatz zu informieren, der künftig vom Gehalt abgezogen und an den Gläubiger gezahlt wird. Dies verpflichtet den Arbeitgeber direkt, den Betrag zu überweisen.

Lohnpfändung durch öffentliche Gläubiger

Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt können eine Lohnpfändung ohne Gerichtsbeschluss durchführen. Sie benötigen dafür lediglich einen Bescheid über die Forderung. Hat der Schuldner nach der vorgeschriebenen Anzahl an Zahlungserinnerungen und Mahnungen noch immer nicht bezahlt, kann das Finanzamt direkt beim Arbeitgeber über den Pfändungsbeschluss Lohn pfänden.

Was ist die Voraussetzung für eine Lohnpfändung?

Für die Pfändung des Lohns sind 4 Voraussetzungen nötig:

  1. Eine eindeutig belegte Schuld des Schuldners.
  2. Ein vollstreckbarer Titel des Gläubigers, wie ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.
  3. Ein an den Arbeitgeber zugestellter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  4. Die Kooperation des Arbeitgebers, seiner Pflicht nachzukommen. Da Unternehmen durch die Lohnpfändung zum Drittschuldner werden, arbeiten sie in der Regel mit den Gläubigern zusammen, da sie sich sonst strafbar machen.

Was macht der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung?

Wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist es empfehlenswert, die Lohnpfändung in folgenden Schritten durchzuführen:

1. Lohnpfändung prüfen

Arbeitgeber müssen handeln, wenn es sich bei den Schuldnern tatsächlich um Angestellte handelt, die sich zudem nicht in einer Privatinsolvenz befinden.

2. Übersicht erstellen

Es hilft, die Forderungen nach Eingang der Pfändungsbeschlüsse zu sortieren sowie die Lohnabtretungen nach Vertragsdatum zu organisieren.

3. Pfändbaren monatlichen Lohn berechnen

Bei diesem Schritt ist besondere Vorsicht geboten, da falsche Berechnungen zu Schadensersatzansprüchen führen. Eine sorgfältige Lohnabrechnung schränkt dieses Risiko ein. Arbeitgeber sollten zudem zuerst die ältesten Forderungen der Gläubiger bearbeiten.

4. Mitarbeitergespräch führen

Hat der Angestellte bisher nicht das Gespräch gesucht, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, diesen über die bevorstehende Lohnpfändung in einem Mitarbeitergespräch zu informieren. Sollten im Arbeitsvertrag Regelungen bezüglich einer Kostenübernahme festgehalten sein, müssen mögliche künftige Erstattungskosten besprochen werden.

5. Gläubiger benachrichtigen

Der Arbeitgeber muss den Gläubiger innerhalb von 2 Wochen informieren, ob er die Forderungen akzeptiert und diesem die errechnete Höhe der Lohnabgabe mitteilen. Zudem muss er sich klären, ob weitere Gläubiger existieren und eine Lohnpfändung beanspruchen.

6. Betrag überweisen

Nach Wirksamkeitsdatum erfolgt die Überweisung des festgelegten Betrags, der stets rechtzeitig und vollständig überwiesen werden sollte.

7. Prozess festhalten

Eine detaillierte Dokumentation liefert rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber.

Kann der Arbeitgeber eine Lohnpfändung verweigern?

Ein Arbeitgeber hat keine rechtliche Grundlage, eine rechtmäßige Lohnpfändung abzulehnen. Sobald er den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhält, wird er zum Drittschuldner und ist somit zur Durchführung verpflichtet.

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Was können Arbeitnehmer machen, wenn eine Lohnpfändung droht?

1. Arbeitgeber informieren

Lohnpfändungen sorgen für zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Human Resources. Daher sollten Schuldner ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben. So kann dieser sich entsprechend vorbereiten.

2. Unterhaltspflichten mitteilen

Es obliegt dem Arbeitgeber, nach Eingang des Pfändungsbeschlusses den pfändbaren Teil des Lohns seines Arbeitnehmers zu ermitteln und an dessen Gläubiger zu überweisen. Dabei müssen die gesetzlichen Unterhaltspflichten eingehalten werden. Als Grundlage dienen u.a.:

  • Auskünfte aus der Personalakte
  • Steuerklasse
  • Anzahl der Kinderfreibeträge
  • Ausbildungsstatus der Kinder (Schüler, Student usw.)
  • Der Umstand, ob sich Eltern im Pflegeheim befinden
  • Gerichtlich angeordnete Unterhaltszahlungen für geschiedene Eltern

3. Lohnabrechnung überprüfen

Schuldner sollten den Betrag der Pfändung auf der Lohnabrechnung überprüfen, um sicherzugehen, dass alles korrekt abgezogen wurde. Bei Fragen oder Fehlern helfen der Betriebs- und Personalrat oder ein externes Lohnbüro.

Kann das ganze Gehalt gepfändet werden?

Nein, es kann nicht das ganze Gehalt eines Schuldners während einer Lohnpfändung eingezogen werden. Dem Schuldner muss weiterhin genug Geld zur Verfügung stehen, um seine Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Dies sichert die in § 850c ZPO festgehaltene gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenze.

Wie viel Einkommen ist pfändungsfrei?

Der Grundfreibetrag liegt seit 1. Juli 2023 bei 1.402 Euro netto für nicht unterhaltspflichtige Personen. Einnahmen über 4.298,81 Euro sind dagegen voll pfändbar.

Genaue Auskünfte über die Pfändungsgrenzen und den pfändbaren Lohn liefert die Pfändungstabelle.

Was kann nicht gepfändet werden?

Von der Pfändung ausgenommen sind bestimmte Einkommensarten, wie:

  • Sozialleistungen
  • Kindergeld
  • Schmerzensgeld
  • Urlaubsgeld
  • Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
  • Spesen
  • Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Sonderzahlungen (z.B. für Jubiläen)
  • Aufwandsentschädigungen
  • Blindenzulagen
  • Bereits abgeschlossene Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge
  • Studienbeihilfen und Erziehungsgelder
  • Geldwerter Vorteil für die Nutzung eines Dienstwagens
  • Förderungen und Geschenke zu Geburten und Eheschließungen
  • Abfindungen, wenn dies vom Schuldner nach § 850i ZPO beantragt wurde

Zu den bedingt pfändbaren Einkommen zählen:

  • Weihnachtsgeld bis zu 705 Euro nach § 850a Nr. 4 ZPO
  • Überstunden bis zu 50 Prozent
  • Zulagen für Schicht-, Samstags und Vorfestarbeit
  • Anrechte aus Lebensversicherungen
  • Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen
  • Berufsunfähigkeitsrenten
  • Einnahmen aus Stiftungen

Wie lange dauert es, bis der Lohn gepfändet wird?

Nachdem der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Arbeitgeber eingeht, kann es einige Wochen dauern, die Lohnpfändung umzusetzen. Dies hängt von den internen Prozessen des Arbeitgebers ab. Anschließend läuft die Gehaltspfändung, bis die Schulden getilgt sind.

Wird bei einer Lohnpfändung auch das Konto gepfändet?

Lohn- und Kontopfändungen sind 2 separate Vorgänge, jedoch kann eine Kontopfändung parallel zur Lohnpfändung erfolgen. Anders als bei der Gehaltspfändung erfährt der Arbeitgeber nichts von der Kontopfändung. In diesem Fall tritt die Bank als Drittschuldner auf und muss den Forderungen der Gläubiger nachkommen.

Wie kommt man aus einer Lohnpfändung wieder heraus?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um aus einer Lohnpfändung herauszukommen:

  1. Die Schulden tilgen.
  2. Eine Ratenzahlung oder ein Schuldenbereinigungsverfahren zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbaren.
  3. Ein Insolvenzverfahren einleiten, wenn sich die Schuld über einen bestimmten Zeitraum nicht tilgen lässt.
  4. Eine Schuldnerberatung durchführen, um den Schuldner zu unterstützen.
  5. Einen gerichtlichen Antrag auf Aufhebung oder einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen, wenn gemäß § 765a ZPO eine unzumutbare Härte vorliegt.

Ist eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?

Nein, Pfändungen von Lohn sind kein Kündigungsgrund, da es sich um eine private Angelegenheit handelt. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgebern jedoch deutlich signalisieren, dass sich die privaten Umstände nicht negativ auf ihren Arbeitsalltag auswirken. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist daher empfehlenswert.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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