So gehen Sie mit den Schulden von Mitarbeitern richtig um
Die Lohnpfändung ist ein rechtliches Instrument, mit dem Gläubiger offene Forderungen durch direktes Eingreifen in das Gehalt des betroffenen Schuldners begleichen. Dies ist durch strikte gesetzliche Vorgaben geregelt. Dadurch bleiben sowohl der Schutz der Gläubigeransprüche als auch die Sicherung des Existenzminimums der Schuldner und ihrer Unterhaltspflichtigen gewährleistet.
Für Arbeitgeber bedeutet eine Lohnpfändung jedoch zusätzliche Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass sie den pfändbaren Betrag korrekt berechnen und abführen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Für Arbeitnehmer wiederum ist es entscheidend, sich ihrer Rechte im Klaren zu sein und zu verstehen, wie viel von ihrem Einkommen pfändungsfrei bleibt und welche Einkommensteile nicht pfändbar sind.
Definition: Was ist eine Lohnpfändung?
Eine Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung) ist ein Prozess, bei dem ein Gläubiger Teile des Gehalts eines Schuldners direkt beim Arbeitgeber pfändet. Die Maßnahme ist Teil des Vollstreckungsrechts und in § 840 Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten. Sie wird durch einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ermöglicht.
Was passiert bei einer Lohnpfändung?
Nach Erhalt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil des Lohns einzubehalten und die Überweisung des pfändbaren Einkommens an den Gläubiger durchzuführen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sein verfügbares Einkommen reduziert wird.
Wer darf Lohn pfänden?
Abhängig davon, ob die Gläubiger privat oder öffentlich auftreten, unterscheidet sich der Ablauf einer Lohnpfändung:
Lohnpfändung durch private Gläubiger
Hier reichen die Gläubiger im Pfändungsfall eine Klage ein und erhalten einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Dies bemächtigt sie dazu, den Arbeitgeber des Schuldners über den Prozentsatz zu informieren, der künftig vom Gehalt abgezogen und an den Gläubiger gezahlt wird. Dies verpflichtet den Arbeitgeber direkt, den Betrag zu überweisen.
Lohnpfändung durch öffentliche Gläubiger
Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt können eine Lohnpfändung ohne Gerichtsbeschluss durchführen. Sie benötigen dafür lediglich einen Bescheid über die Forderung. Hat der Schuldner nach der vorgeschriebenen Anzahl an Zahlungserinnerungen und Mahnungen noch immer nicht bezahlt, kann das Finanzamt direkt beim Arbeitgeber über den Pfändungsbeschluss Lohn pfänden.
Was ist die Voraussetzung für eine Lohnpfändung?
Für die Pfändung des Lohns sind 4 Voraussetzungen nötig:
- Eine eindeutig belegte Schuld des Schuldners.
- Ein vollstreckbarer Titel des Gläubigers, wie ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.
- Ein an den Arbeitgeber zugestellter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
- Die Kooperation des Arbeitgebers, seiner Pflicht nachzukommen. Da Unternehmen durch die Lohnpfändung zum Drittschuldner werden, arbeiten sie in der Regel mit den Gläubigern zusammen, da sie sich sonst strafbar machen.
Was macht der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung?
Wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist es empfehlenswert, die Lohnpfändung in folgenden Schritten durchzuführen:
1. Lohnpfändung prüfen
Arbeitgeber müssen handeln, wenn es sich bei den Schuldnern tatsächlich um Angestellte handelt, die sich zudem nicht in einer Privatinsolvenz befinden.
2. Übersicht erstellen
Es hilft, die Forderungen nach Eingang der Pfändungsbeschlüsse zu sortieren sowie die Lohnabtretungen nach Vertragsdatum zu organisieren.
3. Pfändbaren monatlichen Lohn berechnen
Bei diesem Schritt ist besondere Vorsicht geboten, da falsche Berechnungen zu Schadensersatzansprüchen führen. Eine sorgfältige Lohnabrechnung schränkt dieses Risiko ein. Arbeitgeber sollten zudem zuerst die ältesten Forderungen der Gläubiger bearbeiten.
4. Mitarbeitergespräch führen
Hat der Angestellte bisher nicht das Gespräch gesucht, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, diesen über die bevorstehende Lohnpfändung in einem Mitarbeitergespräch zu informieren. Sollten im Arbeitsvertrag Regelungen bezüglich einer Kostenübernahme festgehalten sein, müssen mögliche künftige Erstattungskosten besprochen werden.
5. Gläubiger benachrichtigen
Der Arbeitgeber muss den Gläubiger innerhalb von 2 Wochen informieren, ob er die Forderungen akzeptiert und diesem die errechnete Höhe der Lohnabgabe mitteilen. Zudem muss er sich klären, ob weitere Gläubiger existieren und eine Lohnpfändung beanspruchen.
6. Betrag überweisen
Nach Wirksamkeitsdatum erfolgt die Überweisung des festgelegten Betrags, der stets rechtzeitig und vollständig überwiesen werden sollte.
7. Prozess festhalten
Eine detaillierte Dokumentation liefert rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber.
Kann der Arbeitgeber eine Lohnpfändung verweigern?
Ein Arbeitgeber hat keine rechtliche Grundlage, eine rechtmäßige Lohnpfändung abzulehnen. Sobald er den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhält, wird er zum Drittschuldner und ist somit zur Durchführung verpflichtet.