So profitieren Angestellte und Unternehmen von der betrieblichen Rente
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der Alterssicherung, der insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und demografischer Veränderungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sie ist zwar eine komplexe Methode, lohnt sich aber sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Unternehmen.
Damit beide Seiten wirklich von einer betrieblichen Altersversorgung profitieren, müssen sie die unterschiedlichen Durchführungswege und die damit verbundenen Konditionen genau verstehen. Dadurch gelingt es, die Einführung der betrieblichen Altersvorsorge sorgfältig zu planen.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und hilft den Arbeitnehmern, im Ruhestand ihren Lebensstandard zu sichern.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAV) von 1974 bildet das rechtliche Fundament für Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Es legt unter anderem die Kriterien für den Anspruch auf eine bAV fest, wie Leistungen bei Arbeitsplatzwechsel oder -verlust erhalten bleiben und wie monatliche Betriebsrenten im Falle einer Insolvenz geschützt sind.
Ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Pflicht?
In Deutschland wurde die betriebliche Altersvorsorge lange freiwillig durch den Arbeitgeber angeboten. Seit 2019 besteht für Neuverträge die Pflicht zu einer bAV, sobald Mitarbeiter die Finanzierung durch eine Gehaltsumwandlung eigeninitiativ in Anspruch nehmen und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber es ermöglicht, Teile des Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Darüber hinaus können Arbeitgeber zusätzliche betriebliche Altersvorsorgemodelle freiwillig anbieten.
Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Es existieren 5 Arten der betrieblichen Altersvorsorge, die jeweils unterschiedliche Charakteristika und steuerliche Behandlungen aufweisen:
- Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber sagt zu, dem Arbeitnehmer ab Rentenbeginn eine Rente aus Unternehmensmitteln zu zahlen. Dies erfordert, dass das Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden.
- Unterstützungskasse: Beiträge des Unternehmens werden an eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung – die Unterstützungskassen – abgegeben. Die Kassen verwalten das Geld, der Arbeitnehmer zahlt in der Regel keine eigenen Beiträge.
- Pensionskasse: Pensionskassen sind externe Versorgungseinrichtungen, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch gegebenenfalls Arbeitnehmer in diverse Anlageoptionen investieren.
- Pensionsfonds: Diese Fonds funktionieren ähnlich wie die Pensionskassen, bieten jedoch die Möglichkeit, in renditeorientierte Anlagen zu investieren – meist am Kapitalmarkt. Dies kann höhere Erträge einbringen, ist aber risikoreicher.
- Direktversicherung: Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Die Beiträge werden direkt in der Lohnabrechnung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt oder vom Arbeitgeber übernommen.
Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge?
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen. Dies ist abhängig von der Art der Vorsorge und den betrieblichen Vereinbarungen:
- Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge: Hier trägt der Arbeitgeber die Kosten alleine, was häufig bei Direktzusagen und Unterstützungskassen der Fall ist.
- Entgeltumwandlung: Bei der sogenannten Entgeltumwandlung wandeln Arbeitnehmer Teile ihres Lohnes oder Gehalts um, die direkt in die bAV fließen – vornehmlich eine Direktversicherung. Die Abgaben sind bis zu einer Höhe von 302 Euro im Monat in der bAV steuerfrei.
- Mischfinanzierung: Oft beteiligen sich sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte an den Beiträgen. Meist zahlt der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung Beiträge ein, die vom Arbeitgeber durch Zuschüsse ergänzt werden.
- Arbeitgeberzuschuss: Zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen des Arbeitnehmers leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss. Voraussetzung ist die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitgeber sind laut § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) dazu verpflichtet, 15 Prozent vom Bruttogehalt als Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die bAV als Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds läuft.
Das genaue Ausmaß hängt von der Betriebsvereinbarung und der Art der bAV ab. Viele Arbeitgeber bieten eine Grundfinanzierung an und ermöglichen es den Mitarbeitern, durch eigene Beiträge die Höhe der späteren Leistungen zu steigern.
Wie läuft eine betriebliche Altersvorsorge ab?
Nach der Entscheidung für einen Durchführungsweg und einen Anbieter zahlt der Arbeitgeber (und möglicherweise der Arbeitnehmer) monatliche Beiträge in die bAV. Diese Beiträge werden angelegt, um die späteren Rentenzahlungen zu finanzieren. Die genauen Bedingungen, wie Auszahlungsbeginn, Höhe der Rente und Beitragsanpassungen, sind in der Versorgungsordnung festgelegt.
Bis zum Renteneintritt wird fortwährend in die Rentenkasse eingezahlt. Ab Renteneintritt zahlt das Unternehmen dann eine monatliche betriebliche Rente aus – auch eine Einmalzahlung ist möglich. Alternativ erhalten die Arbeitnehmer über die Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds die monatlichen Beiträge ausgezahlt.