So sorgen Arbeitnehmer wirksam für die Rente vor
Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern in Deutschland, einen Teil ihres Bruttogehalts in ihre Altersvorsorge umzuwandeln. Dies bietet steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile und stellt durch die möglichen Arbeitgeberzuschüsse eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar.
Doch die Entgeltumwandlung hat nicht nur für Arbeitnehmer Vorteile. Auch Arbeitgeber profitieren u.a. von einer verminderten Steuerlast. Bevor sich Unternehmen für eine Möglichkeit der Entgeltumwandlung entscheiden, sollten allerdings die individuellen Gegebenheiten und potenziellen Nachteile sorgfältig abgewogen werden.
Was ist Entgeltumwandlung? Eine Definition
Die Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung ist eine Form der staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vereinbarung ein, einen Teil des Bruttogehalts aus der Lohnabrechnung in Anteile zur Altersvorsorge zu überführen. Da der festgelegte Gehaltsanteil direkt aus dem Bruttoeinkommen abgeführt wird, führt dies zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen.
Was kann man über die Entgeltumwandlung einzahlen?
Arbeitnehmer können nicht nur einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Gehaltserhöhungen sind als Investition durch Entgeltumwandlung möglich.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung?
Ja, seit 2002 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Nach § 1a Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) können Beschäftigte verlangen, dass bis zu 4 Prozent ihres Entgelts in die bAV fließen.
Dies sind die Beitragsbemessungsgrenzen der Deutschen Rentenversicherung:
- Beitragsbemessungsgrenzen West: 7.550 Euro pro Monat
- Beitragsbemessungsgrenzen Ost: 7.450 Euro pro Monat
Seit 2019 müssen Arbeitgeber für neue bAV-Verträge zudem einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge leisten. Seit 2022 gilt dies auch für bestehende Verträge, da Arbeitgeber etwa 20 Prozent der Sozialabgaben sparen, wenn ein Teil des Bruttoeinkommens der Mitarbeiter in die bAV umgewandelt wird. Dieser Zuschuss macht die Finanzierung der bAV für Arbeitgeber somit attraktiver als eine reguläre Gehaltserhöhung.
Welche Möglichkeiten der Entgeltumwandlung gibt es?
Es gibt 5 Möglichkeiten der Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV, die jeweils unterschiedliche Vorteile bieten.
Die gängigsten Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung sind:
1. Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber für die Entgeltumwandlung eine Renten- oder Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers abschließt.
2. Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen. Beiträge werden investiert, um später als Rentenleistung oder Kapitalzahlung im Ruhestand ausgezahlt zu werden. Die Auszahlung erfolgt bei Renteneintritt als Einmalzahlung oder monatliche Rente.
3. Pensionsfonds
Bei den Pensionsfondswerden Beiträge in Fonds investiert, um die Rendite zu maximieren. Einzahlungen können arbeitgeberfinanziert oder durch Entgeltumwandlung erfolgen. Auch hierbei handelt es sich um eigenständige Einrichtungen, die lebenslange Rentenzahlungen zulassen, Steuervorteile bieten und der staatlichen Aufsicht unterliegen.
4. Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige, überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die Arbeitgeber dabei unterstützt, Versorgungszusagen durchzuführen. Unternehmen zahlen Beiträge, die über Rückdeckungsversicherungen abgesichert werden, um zusätzliche Renten für Arbeitnehmer aufzubauen. Sie ergänzt die gesetzliche Altersvorsorge und schließt Versorgungslücken.
5. Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer sowie dessen Angehörigen im Versorgungsfall (Renteneintritt, Invalidität oder Tod) eine Versorgungsleistung zu zahlen. Diese Zusage ist direkt im Arbeitsvertrag verankert und der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen.