So berechnen Sie die Lohnnebenkosten korrekt
Die Lohnnebenkosten beschreiben die Ausgaben, die für Arbeitgeber neben den Löhnen und Gehältern anfallen. Denn jeder Angestellter erhält nicht nur ein monatliches Entgelt. Auch die Beiträge zur Sozialversicherung müssen gedeckt werden.
Aber was gehört alles zu den Lohnnebenkosten? Und welche Regelungen gilt es beim Arbeitgeberanteil zu beachten? Diese Fragen müssen sich Unternehmen und Personaler beantworten, um die Personalplanung und Lohnabrechnung ordentlich durchzuführen. Doch wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?
Definition von Lohnnebenkosten: Was sind Lohnnebenkosten?
Die Lohnnebenkosten, auch indirekte Arbeitskosten, bezeichnen die Ausgaben eines Arbeitgebers, die zusätzlich zum Brutto-Arbeitsentgelt eines Angestellten für die Sozialversicherungen anfallen. Die Abgaben werden von den Arbeitgebern nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern direkt an die jeweiligen Versicherungsunternehmen abgeführt. Dabei unterscheiden die Lohnnebenkosten beim Entgelt nicht zwischen Löhnen und Gehältern.
Was gehört alles zu den Lohnnebenkosten?
Bei der Lohnkostenzusammensetzung wird zwischen 4 Posten unterschieden:
1. Posten der Lohnnebenkosten: Sozialabgaben der Arbeitgeber
Den Großteil der Lohnnebenkosten in Deutschland nehmen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese umfassen die Beiträge für 5 Sozialversicherungen:
1. Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. Sie sichert die medizinische Betreuung der Versicherten im Krankheitsfall.
2. Rentenversicherung
Sichert die Rentenzahlungen im Ruhestand und die verminderte Erwerbsfähigkeit. Für Arbeitnehmer ist die Rentenversicherung verpflichtend. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
3. Pflegeversicherung
Die Versicherung greift, sobald ein Pflegeanspruch entsteht. Dies trifft meist bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie im Alter zu. Die Pflegeversicherung ist für alle Menschen Pflicht. In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sie automatisch enthalten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
4. Arbeitslosenversicherung
Unterstützt Arbeitnehmer im Falle einer Erwerbslosigkeit finanziell und ist somit für diese verpflichtend. Für Selbstständige ist eine private Versicherung möglich.
5. Unfallversicherung
Sorgt für finanzielle Unterstützung der Betroffenen bei Berufsunfällen und -krankheiten. Für Angestellte ist sie eine Pflichtversicherung. Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften. Selbstständige können sich privat versichern, müssen dies allerdings beantragen.
Darüber hinaus umfasst der Arbeitgeberanteil 3 Umlagebeiträge für ihre Angestellten:
Umlage 1 (U1)
Regelt die anteilige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Krankenkassen. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttolohns – dies entscheiden die Arbeitgeber. Unternehmen, die regelmäßig weniger als 30 Angestellte beschäftigen, sind umlagepflichtig. Größere Unternehmen sind davon ausgeschlossen.
Umlage U2 (U2)
Dient der Lohnfortzahlung von Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz befinden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, in die Umlage U2 einzuzahlen.
Umlage U3 (U3)
Diese Umlagebeiträge sichern Angestellte im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers. Können die Löhne nicht mehr gezahlt werden, übernimmt die Arbeitsagentur die Zahlungen für diese für bis zu 3 Monate aus der Umlage U3. Die Teilnahme ist für Arbeitgeber verpflichtend.
Renten-, Pflege-, Arbeits- und Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Krankenkassen sind dazu verpflichtet, diese 4 Beiträge sowie die Umlagen U1 und U2 einzuziehen und unter den verschiedenen Versicherern aufzuteilen. Eine Online-Lohnabrechnung vereinfacht dieses Vorgehen deutlich.
2. Posten der Lohnnebenkosten: Kosten für Aus- und Weiterbildung
Sobald Unternehmen ihre Angestellten zur Personalentwicklung durch Schulungen oder Kurse weiterbilden, fallen mehrere Lohnnebenkosten an. Diese umfassen die Kosten für die Kurse, Trainer oder Ausbilder sowie Ausgaben für Lehrmaterialien oder Räumlichkeiten.
3. Posten der Lohnnebenkosten: Sonstige Aufwendungen
Zu den sonstigen Anwendungen bei den Lohnnebenkosten zählen:
- Berufsbekleidung
- Anwerbungskosten
- Umzugskosten
- Einrichtungsbeihilfen (Leistungen, die ein Arbeitgeber neuen Angestellten bewilligt, um den Beginn des neuen Jobs zu erleichtern)
4. Posten der Lohnnebenkosten: Steuern auf Lohn- bzw. Gehaltssumme oder auf die Beschäftigtenzahl
Umfasst alle Abgaben, die ein Unternehmen in Bezug auf die Summe aller gezahlten Löhne oder festen Beträge pro Mitarbeiter zahlt.