Bestandteile und Berechnung

Lohnnebenkosten

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So berechnen Sie die Lohnnebenkosten korrekt

Die Lohnnebenkosten beschreiben die Ausgaben, die für Arbeitgeber neben den Löhnen und Gehältern anfallen. Denn jeder Angestellter erhält nicht nur ein monatliches Entgelt. Auch die Beiträge zur Sozialversicherung müssen gedeckt werden.

Aber was gehört alles zu den Lohnnebenkosten? Und welche Regelungen gilt es beim Arbeitgeberanteil zu beachten? Diese Fragen müssen sich Unternehmen und Personaler beantworten, um die Personalplanung und Lohnabrechnung ordentlich durchzuführen. Doch wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?

Definition von Lohnnebenkosten: Was sind Lohnnebenkosten?

Die Lohnnebenkosten, auch indirekte Arbeitskosten, bezeichnen die Ausgaben eines Arbeitgebers, die zusätzlich zum Brutto-Arbeitsentgelt eines Angestellten für die Sozialversicherungen anfallen. Die Abgaben werden von den Arbeitgebern nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern direkt an die jeweiligen Versicherungsunternehmen abgeführt. Dabei unterscheiden die Lohnnebenkosten beim Entgelt nicht zwischen Löhnen und Gehältern.

Lohnnebenkosten kennt jeder Arbeitgeber

Was gehört alles zu den Lohnnebenkosten?

Bei der Lohnkostenzusammensetzung wird zwischen 4 Posten unterschieden:

1. Posten der Lohnnebenkosten: Sozialabgaben der Arbeitgeber

Den Großteil der Lohnnebenkosten in Deutschland nehmen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese umfassen die Beiträge für 5 Sozialversicherungen:

1. Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Personengruppen verpflichtend. Sie sichert die medizinische Betreuung der Versicherten im Krankheitsfall.

2. Rentenversicherung

Sichert die Rentenzahlungen im Ruhestand und die verminderte Erwerbsfähigkeit. Für Arbeitnehmer ist die Rentenversicherung verpflichtend. Selbstständige können sich freiwillig versichern.

3. Pflegeversicherung

Die Versicherung greift, sobald ein Pflegeanspruch entsteht. Dies trifft meist bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie im Alter zu. Die Pflegeversicherung ist für alle Menschen Pflicht. In einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sie automatisch enthalten. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

4. Arbeitslosenversicherung

Unterstützt Arbeitnehmer im Falle einer Erwerbslosigkeit finanziell und ist somit für diese verpflichtend. Für Selbstständige ist eine private Versicherung möglich.

5. Unfallversicherung

Sorgt für finanzielle Unterstützung der Betroffenen bei Berufsunfällen und -krankheiten. Für Angestellte ist sie eine Pflichtversicherung. Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften. Selbstständige können sich privat versichern, müssen dies allerdings beantragen.

Darüber hinaus umfasst der Arbeitgeberanteil 3 Umlagebeiträge für ihre Angestellten:

Umlage 1 (U1)

Regelt die anteilige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Krankenkassen. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttolohns – dies entscheiden die Arbeitgeber. Unternehmen, die regelmäßig weniger als 30 Angestellte beschäftigen, sind umlagepflichtig. Größere Unternehmen sind davon ausgeschlossen.

Umlage U2 (U2)

Dient der Lohnfortzahlung von Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz befinden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, in die Umlage U2 einzuzahlen.

Umlage U3 (U3)

Diese Umlagebeiträge sichern Angestellte im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers. Können die Löhne nicht mehr gezahlt werden, übernimmt die Arbeitsagentur die Zahlungen für diese für bis zu 3 Monate aus der Umlage U3. Die Teilnahme ist für Arbeitgeber verpflichtend.

Renten-, Pflege-, Arbeits- und Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Krankenkassen sind dazu verpflichtet, diese 4 Beiträge sowie die Umlagen U1 und U2 einzuziehen und unter den verschiedenen Versicherern aufzuteilen. Eine Online-Lohnabrechnung vereinfacht dieses Vorgehen deutlich.

2. Posten der Lohnnebenkosten: Kosten für Aus- und Weiterbildung

Sobald Unternehmen ihre Angestellten zur Personalentwicklung durch Schulungen oder Kurse weiterbilden, fallen mehrere Lohnnebenkosten an. Diese umfassen die Kosten für die Kurse, Trainer oder Ausbilder sowie Ausgaben für Lehrmaterialien oder Räumlichkeiten.

3. Posten der Lohnnebenkosten: Sonstige Aufwendungen

Zu den sonstigen Anwendungen bei den Lohnnebenkosten zählen:

  • Berufsbekleidung
  • Anwerbungskosten
  • Umzugskosten
  • Einrichtungsbeihilfen (Leistungen, die ein Arbeitgeber neuen Angestellten bewilligt, um den Beginn des neuen Jobs zu erleichtern)

4. Posten der Lohnnebenkosten: Steuern auf Lohn- bzw. Gehaltssumme oder auf die Beschäftigtenzahl

Umfasst alle Abgaben, die ein Unternehmen in Bezug auf die Summe aller gezahlten Löhne oder festen Beträge pro Mitarbeiter zahlt.

Marko Kiesel

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Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?

Die Lohnkosten für Arbeitgeber betragen in Deutschland etwa 21 bis 22 Prozent des Bruttolohns der Arbeitnehmer.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die meisten Lohnnebenkosten hälftig. Die Sozialabgaben für Arbeitnehmer belaufen sich auf etwa 20 Prozent vom Bruttolohn. Die tatsächlichen Abgaben variieren je nach Versicherungsträger, Branche und Alter.

Die Höhe der Lohnnebenkosten in Prozent setzt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie folgt zusammen (Stand 2023):

Versicherung Gesamtkosten Anteil Arbeitgeber Anteil Arbeitnehmer
Krankenversicherung 14,6 % 7,3 % 7,3 %
Individuelle Kassenzusatzbeiträge bei der Krankenversicherung Durchschnittlich 1,6 % Durchschnittlich 0,8 % Durchschnittlich 0,8 %
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 % 9,3 %
Pflegeversicherung 3,4 %

+ 0,6 % Zuschlag für Kinderlose

1,7 % 1,7 %

+ 0,6 % Zuschlag für Kinderlose

Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 % 1,3 %
Unfallversicherung Durchschnittlich 1,3 % Durchschnittlich 1,3 %
Umlage 1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit) 1 bis 4 % (nach Krankenkasse) 1 bis 4 %
Umlage 2 (Mutterschaft) 0,2 bis 1 % (nach Krankenkasse) 0,2 bis 1 % (nach Krankenkasse)
Umlage 3 (Insolvenzgeld) 0,06 % 0,06 %

Bei der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Beitragsbemessungsgrenze ab einem Bruttogehalt von 4.987,50 Euro im Monat (Stand: 2023). Bei der Rentenversicherung liegt sie in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat. Bei höheren Gehältern wird die Beitragshöhe gedeckelt – der über der Bemessungsgrenze liegende Betrag ist abgabenfrei.

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Lohnkosten berechnen: So geht es richtig

Anhand der Prozentsätze berechnen Human-Resources-Mitarbeiter die Nebenkosten der Mitarbeiter für die Lohnabrechnung – zum Beispiel beim Akkordlohn. Dafür benötigen sie folgende Informationen:

  • Bruttolohn des Arbeitnehmers
  • Beschäftigungsart (reguläre Anstellung, Teilzeitstelle o.ä.)
  • Bundesland (aufgrund der unterschiedlichen Sätze pro Bundesland)
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Angestellten
  • Höhe der Umlagebeiträge der Krankenkasse
  • Beitragshöhe für die Unfallversicherung der ausgeführten Tätigkeit

Um den Nettolohn der Angestellten für die Lohnbuchhaltung zu berechnen, benötigen HR-Manager zudem folgende Angaben:

  • Steuerklasse
  • Religionszugehörigkeit
  • Mögliche Angaben zu Kinderfreibeträgen oder anderen Steuerfreibeträgen

HR berechnet die Versicherungsbeiträge anschließend anhand der monatlichen Bruttogehälter und zählt die Beiträge zusammen. Die Personalnebenkosten berechnen HR-Manager, indem sie zusätzliche Arbeitgeberkosten, beispielsweise für Weiterbildungen oder Berufskleidung, hinzufügen. Zum Schluss werden die Nebenkosten zum Bruttogehalt addiert, was die Gesamtbelastung der Arbeitgeber ergibt.

Tipp: Verbinden Sie Ihre Personal-Software mit Ihrem Lohnprogramm, um die Berechnung der Sozialabgaben für Arbeitgeber sowie der Gehälter effizienter zu gestalten.

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Lohnnebenkosten: Beispiele aus der Praxis

Wie viel zahlt der Arbeitgeber auf das Bruttogehalt? Um diese Frage zu beantworten, hilft das folgende Beispiel, um die Lohnnebenkosten zu berechnen:

Angenommen, ein Mitarbeiter erhält einen Bruttolohn von 4.000 Euro im Monat. Dadurch entstehen dem Arbeitgeber die folgenden Kosten:

  • Krankenversicherung: 324 Euro
  • Rentenversicherung: 372 Euro
  • Pflegeversicherung: 68 Euro
  • Arbeitslosenversicherung: 52 Euro
  • Unfallversicherung: 52 Euro

Für die Sozialversicherungen zahlt der Arbeitgeber somit monatlich Beiträge in einer Höhe von 868 Euro. Zudem hat der Betrieb im Berechnungsjahr 900 Euro an Fortbildungskosten für den Mitarbeiter ausgegeben. Dies entspricht 75 Euro im Monat, was die Gesamtsumme der Lohnnebenkosten auf 943 Euro erhöht.

Die Gesamtausgaben für den Arbeitgeber berechnen sich somit wie folgt:

4.000 Euro + 868 Euro + 75 Euro = 4.943 Euro 

(Zuzüglich der krankenkassenabhängigen Abgaben für die Umlagen U1 und U2 sowie 2,40 Euro für die Umlage U3).

Sind Lohnkosten für Arbeitgeber steuerlich absetzbar?

Arbeitgeber können Lohnnebenkosten, Personalkosten und Personalzusatzkosten in der Steuererklärung absetzen. Löhne und Gehälter zählen zu den direkten Aufwendungen oder Arbeitskosten. Die Lohnnebenkosten gehören zu den indirekten Aufwendungen.

Der Arbeitgeber dokumentiert die Lohnnebenkosten in der Buchhaltung. In der Lohnabrechnung sind diese Ausgaben nicht hinterlegt.

Lohnnebenkosten kurzgefasst


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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