Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein? Das gilt
Kaum bricht der Kalendermonat an, beginnt das Konto zu glühen. Miete, Hausgeld, Kreditrate, Versicherungen und Co. wollen beglichen werden. Für festangestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es beruhigend zu wissen, dass das Gehalt in der Regel bereits wenige Tage vorher dem Konto gutgeschrieben ist. Leider ist das in der Praxis nicht immer der Fall. Doch ist eine Verzögerung rechtens? Wenn ja, wer legt die Zahlungszeiträume fest? Bis wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?
Wann muss der Lohn auf dem Konto sein?
Wann der Lohn bzw. das Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht, wird in der Regel zwischen Unternehmen und Mitarbeiter vertraglich vereinbart. Eine entsprechende Klausel zu Lohn und Gehalt findet sich im Arbeitsvertrag. Orientierung bietet Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (614 BGB). Dieser definiert: “Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.” Der exakte Zeitabschnitt wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Standard ist die Auszahlung zum Ablauf des Monats oder die Lohnzahlung zum 15. des Folgemonats. Das Sozialgesetzbuch sieht zudem vor, dass Beiträge, deren Höhen am Arbeitsentgelt bemessen sind, spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig sind.
Das Gehalt kommt nicht pünktlich – was kann man tun?
Der Arbeitgeber zahlt zu spät: Verzögerungen der Lohn- und Gehaltszahlungen können einen Mitarbeiter ganz schön in die Bredouille bringen. Dass die Lohnzahlung in Verzug ist, kommt in den meisten Unternehmen eher selten vor. Moderne Payroll-Prozesse und eine gut aufgestellte Lohnbuchhaltung sorgen in der Regel dafür, dass Payroll-Verantwortliche Zahlungsfristen immer im Blick haben. Zudem setzen immer mehr Unternehmen auf die digitale Lohnabrechnung, um ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Wenn dies nicht der Fall ist, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen.
Was passiert, wenn der Verzug beginnt?
Der “Fall der Fälle” tritt ein: Die Arbeitsleistung ist erbracht, doch es ist kein Lohn auf dem Konto. Die verspätete Gehaltszahlung ist für den Mitarbeiter äußerst unangenehm, schließlich muss er selbst all seine Rechnungen bezahlen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen ist. Direkt im Anschluss beginnt der Verzug.
Wichtig: Das Datum der Gehaltsüberweisung und des Gehaltseingangs auf dem Konto des Mitarbeiters können unterschiedlich sein. Hier kommt es auf die exakte Formulierung im Arbeitsvertrag an.
Bei verspäteter Zahlung gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug und muss mit höheren Kosten rechnen. Meistens hilft ein früh initiiertes Gespräch zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, um herauszufinden, warum die Zahlung ausgeblieben ist. Mögliche Fehlerquellen sind zum Beispiel, dass der Arbeitgeber die neue Bankverbindung eines Mitarbeiters noch nicht bei sich im System hinterlegt hat. Auch technische Schwierigkeiten bei der Lohnabrechnung sind möglich.
Verspätete Lohnzahlung: Haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Entschädigung?
Das Gehalt kommt zu spät oder gar nicht: Seit 2016 haben Arbeitnehmer in Deutschland im Falle eines Lohnverzugs einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei muss der Arbeitgeber gemäß § 288 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine pauschale Verzugsstrafe in Höhe von 40 Euro bezahlen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den ausstehenden Lohn zzgl. Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale zu überweisen. Der Arbeitgeber gerät in Zahlungsverzug, sobald er den zugesagten Lohnzahlungstermin nicht einhält.
Seitens des Arbeitgebers muss nun schnell gehandelt werden, um eine Mahnung des Arbeitnehmers und Verzugsschäden zu vermeiden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen und den Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin berät in diesem Fall im Vorfeld über die Erfolgsaussichten des Verfahrens und übernimmt die rechtliche Vertretung.
Sonderfall: Berufsausbildung
Eine Sonderregelung in puncto Lohnauszahlung gilt für ausbildende Betriebe. Hier regelt nicht der individuelle Arbeitsvertrag, sondern das Berufsausbildungsgesetz, wann das Geld auf dem Konto sein muss. Demnach wird die Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats ausgezahlt. Kommt das Gehalt nicht pünktlich, schaltet sich gegebenenfalls auch die Handelskammer ein.
Gut zu wissen: Außerdem berichten Experten, dass es bei Auszubildenden und Minijobbern aus psychologischer Sicht einen motivierenden Effekt hat, wenn sie das Geld in bar erhalten. Denn wird der Lohn in bar ausgezahlt, steht er dem Empfänger sofort zur Verfügung und ist direkt greifbar.
Gibt es auch Gehaltsmodelle mit flexiblen Zahlungsterminen?
Tatsächlich wird auch der Bereich Lohn und Gehalt zunehmend flexibilisiert. Ein zentraler Punkt bei den sogenannten New-Pay-Modellen ist zum Beispiel eine neue Herangehensweise an das Thema Vergütung und die Art der Entgeltzahlung. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie Gehälter transparenter und gerechter gestaltet sein können und wie viel Mitsprache die Mitarbeiter etwa bei Gehaltsanpassungen haben.
Ein Konzept, das aktuell vor allem US-amerikanische Firmen für sich entdecken, ist das sogenannteFlexible-Pay-Modell. Der Gedanke: Um nicht bis zum Ende des Monats auf das Gehalt zu warten, können Mitarbeiter während des laufenden Monats auf das bis dahin erwirtschaftete Gehalt zugreifen. Die gewonnene Flexibilität bei der Entgeltabrechnung zielt darauf ab, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und Arbeitnehmern Stress zu ersparen, wenn es zum Beispiel zu einem kurzfristigen finanziellen Engpass kommt. Auch der Begriff “Gehalt-on-Demand” wird in diesem Zusammenhang verwendet. In Deutschland ist die flexible Gehaltszahlung allerdings nocheine Seltenheit.
Alles in allem: Der Arbeitsvertrag regelt die Fristen der Lohnzahlung
Also, wann muss das Gehalt auf dem Konto sein? Grundsätzlich regelt der jeweilige Arbeits- bzw. Tarifvertrag die Zahlungsmodalitäten des Lohns und des Gehalts. Eine Ausnahme bilden Mitarbeiter, die sich in der Berufsausbildung befinden. Orientierung bieten die Paragrafen 288 und 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Berufsausbildungsgesetz. Diese besagen, dass das Gehalt rückwirkend zu einem definierten Zeitpunkt an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Auch die Sozialversicherungspflicht der Unternehmen ist an Fristen gebunden.
Gerät das Unternehmen aus verschiedenen Gründen in Verzug, steht dem Mitarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 40 Euro zusätzlich zu dem geschuldeten Lohn sowie Verzugszinsen zu. In der Praxis hilft oftmals schon ein klärendes Gespräch zwischen Unternehmen und Mitarbeiter. Manchmal liegt dem Lohnverzug schlichtweg ein Missverständnis oder ein technischer Fehler zugrunde. Bleibt die Gehaltszahlung länger aus – und es kann im direkten Gespräch nicht geklärt werden, wann das Gehalt überwiesen wird – bleibt dem Mitarbeiter der Rechtsweg. Das ist für alle Beteiligten ein vermeidbares Ärgernis.
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Disclaimer
Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.