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Darf man über sein Gehalt sprechen? Kündigungsgrund: Ja oder nein?

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Die meisten Arbeitnehmer stellen sich dann und wann die Frage, was die Kollegen und Kolleginnen eigentlich verdienen. Aber darf man mit Kollegen über das Gehalt sprechen?

12. März 2025 · 6 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Was verdient eigentlich Herr Meier aus der Buchhaltung? Lohnt sich die Fortbildung, die Frau Schneider gemacht hat, finanziell? Wie attraktiv ist das neue Vergütungssystem in der Praxis? Die meisten Arbeitnehmer stellen sich dann und wann die Frage, was die Kollegen und Kolleginnen eigentlich verdienen. Aber darf man mit Kollegen über das Gehalt sprechen? Was passiert, wenn Sie Ihr Gehalt preisgeben? Diese Konsequenzen hat der Gehaltsvergleich unter Kollegen.

Über Gehalt sprechen: Das sagt das Gesetz

Der Wunsch, mit Kollegen über das Gehalt zu sprechen, ist menschlich. Allerdings hält sich hartnäckig das Gerücht, Redseligkeit ob des eigenen Verdienstes könnte zur Abmahnung oder gar zur Kündigung führen. Doch was ist dran an der These? Arbeitsrechtler geben an dieser Stelle Entwarnung und berufen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) sowie das Entgeltransparenzgesetz (EntgTranspG).

Über Lohn sprechen: Kündigungsgrund oder nicht?

Auch wenn es für einige Menschen befremdlich ist, über Lohn und Gehalt zu sprechen und das Thema Payroll im schlimmsten Fall auch Missgunst fördern kann, ist es weder ein Grund zur Abmahnung, noch begründet es eine Kündigung. Entsprechende Klauseln, die sich gegebenenfalls im eigenen Arbeitsvertrag wiederfinden und die eine Schweigepflicht zum Gehalt bzw. ein Verbot über Gehalt zu sprechen beinhalten, sind demzufolge unwirksam. Hier gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung: Während der Austausch über das Gehalt mit Kollegen erlaubt ist, stellen diese Informationen gegenüber Externen ein Geschäftsgeheimnis dar. Außerhalb des Unternehmens ist entsprechend Stillschweigen über das Gehalt geboten.

Tabuthema Gehalt? Arbeitnehmer haben ein Recht auf Gehaltstransparenz

Doch wie privat ist die Gehaltsabrechnung? Haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht zu erfahren, was ihre Kolleginnen und Kollegen verdienen – oder gar deren Lohnsteuerbescheinigung einzusehen? Nein. Niemand muss gegen seinen Willen Auskunft geben. Allerdings kann in Unternehmen, die mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigen, jeder eine anonymisierte Auskunft darüber verlangen, was andere Arbeitnehmer im Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Position verdienen. Dafür sorgt das Entgeltransparenzgesetz (EntgTranspG), das 2017 verabschiedet wurde. Das Gesetz enthält einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Was verdienen meine Kollegen? Dazu dient Gehaltstransparenz

Ziel des Gesetzes zur Gehaltstransparenz ist es, Diskriminierung im Arbeitsumfeld zu vermeiden. Insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen im Unternehmen leiden zum Teil stark unter hohen Gehaltsgefällen. Die ungerechte Bezahlung wirkt sich nicht nur auf ihr monatliches Bruttogehalt, sondern auch auf die spätere Altersvorsorge aus. Aktuell haben Frauen in diesem Bereich häufig das Nachsehen, da sie statistisch mehr Zeit für die Erziehungsarbeit aufwenden und danach häufiger als Männer in Teilzeit in den Job zurückkehren. Auch bei gleichem Stundenkontingent zeigen sich in der Praxis oft große Gefälle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen in Deutschland 2023 rund ein Fünftel weniger als Männer: Gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer lag der Gender Pay Gap 2023 bei 18 %.

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“Meine Kollegin bekommt mehr Gehalt für die gleiche Arbeit – wie gehe ich vor?”

In der Praxis kommt es trotz der Gesetzeslage immer wieder vor, dass Mitarbeiter für ähnliche Tätigkeiten nicht gleich entlohnt werden. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:

    1. Der Zeitpunkt des Einstiegs: Manchmal haben Arbeitnehmer Glück. Wenn zum Zeitpunkt des Einstiegs etwa wenig Bewerbungen auf eine bestimmte Stelle eingegangen sind, sind Unternehmen häufig gewillt, für eine schnelle Besetzung etwas tiefer in die Tasche zu greifen.
    2. Verhandlungsgeschick: Dass Bewerberinnen und Bewerber zu Beginn des Recruitingprozesses nach ihren Gehaltsvorstellungen gefragt werden, ist heutzutage gang und gäbe. Doch wie ambitioniert diese Vorstellung konkretisiert wird, ist auch eine Typfrage. Viele Menschen bleiben unter ihren tatsächlichen Verdienstwünschen – sei es, weil sie nicht genau wissen, welche Summe sie aufrufen können oder weil sie befürchten, von der Konkurrenz unterboten zu werden.
    3. Betriebszugehörigkeit: Märkte wandeln sich stetig, und auch Faktoren wie Inflation tragen dazu bei, dass Löhne in vielen Branchen steigen. Wenn neue Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt in die Firma eintreten, ist das Lohnniveau möglicherweise deutlich höher als noch vor 15 Jahren, als ein Kollege in derselben Abteilung begonnen hat. Dies kann dazu führen, dass neue Kollegen mehr Gehalt verdienen. Oftmals werden Löhne jedoch aus unternehmerischen Erwägungen erst auf Nachfrage angepasst und erhöht.

Am besten mit den Vorgesetzten über Gehalt sprechen

Die neue Kollegin verdient mehr und man selbst bleibt auf der Strecke? Das muss nicht sein. Doch wie gelingt es, das eigene Gehalt regelmäßig nach oben zu korrigieren? Mit Ausdauer und guter Vorbereitung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind viele Unternehmen bestrebt, ihre qualifizierten Mitarbeiter zu halten. Auch Gehaltserhöhungen stehen sie in der Regel offen gegenüber – vorausgesetzt, die erbrachte Leistung entspricht den Erwartungen des Unternehmens.

In regelmäßigen Feedbackgesprächen sollten sich Mitarbeiter nicht scheuen, auch das Gehalt nachzuverhandeln. Dabei empfiehlt es sich anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen, wie sich die eigene Rolle entwickelt hat, wie viel Verantwortung man übernimmt und an welcher Stelle man sich regelmäßig proaktiv einbringt. Bei konkreten Summen sind Mitarbeiter gut beraten, einen Verhandlungsspielraum einzuplanen.

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Wie zufrieden sind Arbeitnehmer in Deutschland mit ihrem Gehalt?

Sind die Deutschen eigentlich zufrieden mit ihren Gehältern? Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Allerdings legen Befragungen wie die Arbeitszufriedenheits-Studie 2024 von AVANTGARDE Experts nahe, dass die meisten Arbeitnehmer grundsätzlich zufrieden sind. Das eigene Gehalt scheint entsprechend nicht unbedingt der Grund dafür zu sein, vorschnell nach den Kündigungsfristen zu schauen. Demnach gaben 83 Prozent an, eher zufrieden bis sehr zufrieden zu sein, 17 Prozent waren es nicht. Allerdings hatte 2024 das Thema Gehalt den größten Anteil an ihrer Arbeitszufriedenheit, dicht gefolgt von flexiblen Arbeitszeiten und dem Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.

Was ändert sich durch New Pay beim Gehalt?

Auch in Diskussionen rund um das Thema New Pay sind transparente Gehaltsmodelle immer wieder ein wichtiges Thema. Der Gedanke: Mitarbeiter, die verstehen, wie sich die Gehaltsstrukturen einer Organisation zusammensetzen und wie Vergütungen für bestimmte Rollen zustande kommen, sind motivierter und neigen weniger dazu, Gehälter in Frage zu stellen. Werden Angestellte in die Definition vergütungsrelevanter Ziele einbezogen, können sie die Zielerreichung und die damit verbundenen Anreize besser nachvollziehen. Dies steigert insbesondere ihre persönliche Motivation.

Arbeitnehmer dürfen mit Kollegen über Gehalt sprechen – müssen es aber nicht

Studien zufolge sind die meisten Arbeitnehmer in Deutschland mit ihren Gehältern grundsätzlich zufrieden und sehen in ihrer Entlohnung keinen Anlass, ihre Kündigungsfrist zu berechnen. Die Kollegen nach Gehalt zu fragen, ist in Deutschland erlaubt – jedoch dürfen diese Informationen nicht nach außen getragen werden. Gegenüber Externen ist das Gehalt vertraulich zu behandeln. Das Arbeitsrecht besagt, dass bestimmte Klauseln in Arbeitsverträgen wie etwa eine Verschwiegenheitsklausel zum Gehalt unwirksam sind.

Tatsächlich haben seit 2017 Angestellte in Unternehmen, die mehr als 200 Mitarbeiter haben, sogar einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, wie ihre Kolleginnen und Kollegen in gleichwertigen Stellen entlohnt werden. Das soll strukturelle Ungleichbehandlungen vermeiden. Doch auch wenn der Austausch über Gehälter erlaubt ist, muss natürlich niemand gegenüber den Arbeitskollegen über sein Gehalt Auskunft geben. Ob Kollegen ihr Gehalt verraten oder nicht, ist ihnen selbst überlassen.

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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