Sind Arbeitnehmer zu Homeoffice verpflichtet?
Angestellte können nicht zum Homeoffice verpflichtet werden. Dies liegt am rechtlich verankerten Schutz der Privatsphäre. Dieser gilt jedoch nicht, wenn Homeoffice vertraglich vereinbart wurde. Weigert sich der Mitarbeiter in diesem Falle zur Ausführung, droht ihm eine Abmahnung oder Kündigung.
Gibt es ein Recht auf Homeoffice?
Arbeitnehmer haben kein Recht auf Homeoffice, da der Arbeitgeber in Deutschland den Arbeitsort bestimmt. Wer die Arbeit von zu Hause jedoch bevorzugt, kann dies dem Vorgesetzten mitteilen und ihm Gründe nennen, warum beide Seiten von der Homeoffice-Option profitieren. Schon bei den Vertragsverhandlungen sollten potenzielle Mitarbeiter nach einer Möglichkeit zur Heimarbeit fragen.
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice?
Die Übernahme der Homeoffice-Kosten hängt von der Abmachung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Im Allgemeinen übernimmt das Unternehmen die Kosten für das Homeoffice und stellt alle nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung. Mitunter übernimmt der Arbeitgeber sogar einen Teil der Mietkosten sowie der Kosten für Energie und Heizung. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Angestellte fast ausschließlich von zu Hause arbeitet und ansonsten über keinen festen Arbeitsplatz verfügt. Eventuelle Kostenübernahmen regelt normalerweise der Arbeitsvertrag.
Wichtig: Liegt keine konkrete Vereinbarung vor, trägt der Mitarbeiter theoretisch alle verbundenen Kosten im Homeoffice selbst.
Wie schaffen Unternehmen die besten Voraussetzungen für Homeoffice?
Für Unternehmer ist es wichtig, im Vorfeld abzuwägen, ob die Vorteile von Homeoffice die Nachteile überwiegen. Falls Homeoffice für die betreffende Firma infrage kommt, lässt sich dies nicht mit einer einfachen Anordnung umsetzen. Denn ein Homeoffice-Konzept benötigt klare und unmissverständliche Regeln.
In sechs Schritten Homeoffice erfolgreich einführen:
- Zuerst sollten Vorgesetzte ihre Angestellten fragen, ob diese sich eine Homeoffice-Option überhaupt wünschen. Wenn ja, wie sieht die ideale Umsetzung aus deren Sicht aus?
- Damit niemand zu viel oder zu wenig arbeitet, sind klare Regelungen bei den Homeoffice-Zeiten nötig. Gegebenenfalls hilft es, eine Anzahl an Tagen festzulegen, an denen die Vorgesetzten eine Anwesenheit im Büro wünschen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt zudem auch im Homeoffice, für dessen Einhaltung die Unternehmen verantwortlich sind. Idealerweise legen Unternehmen auch feste Zeiten zur Erreichbarkeit fest.
- Angestellte rechnen im Homeoffice mit der gleichen technischen Ausstattung, so wie sie sie auch bei ihrer Arbeit im Büro vorfinden. Es liegt im Aufgabenbereich der Unternehmen, diese Ausstattung bereitzustellen.
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt auch im Homeoffice. Vorgesetzte haben somit die Option, ihre Mitarbeiter vertraglich dazu anzuhalten, ihren heimischen Arbeitsplatz nach bestimmten Vorgaben einzurichten.Mitarbeiter müssen zudem darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass auch sie eine Mitwirkungspflicht bei der Umsetzung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen haben.
- In einem Gespräch sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter darüber unterrichten, in welchem Ausmaß das Unternehmen die anfallenden Kosten im Homeoffice entschädigt und diese Informationen unbedingt vertraglich festhalten.
- Ein hoher Standard zur Einhaltung der Daten- und Cybersicherheit gilt auch bei der Arbeit außerhalb des Büros. Die nötige Infrastruktur dafür müssen die Betriebe bereitstellen.