Urlaubsanspruch im Minijob: Das müssen Sie wissen
Urlaubsanspruch im Minijob? Ja, den gibt’s – und zwar ganz offiziell. Auch wer eine geringfügige Beschäftigung und damit einen sogenannten Minijob hat, hat ein Recht auf Erholung. Dafür haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Wichtig für die genaue Berechnung des Urlaubsanspruchs ist die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Diese Vorteile bieten Minijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Agentur für Arbeit definiert Minijobs als geringfügige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von höchstens 556 Euro im Monat oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.
Dabei hat diese Art des Arbeitsverhältnisses Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Während Unternehmen mit Hilfe von Minijobs variierende Auftragslagen flexibel abfangen, ist ein Minijob für viele Menschen eine attraktive Gelegenheit, sich neben dem Studium und anderen Verpflichtungen ein kleines Einkommen zu sichern.
Für Langzeitarbeitslose bieten Minijobs zudem eine gute Möglichkeit, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2024 insgesamt 7,9 Millionen Minijobber in der deutschen Gewerbelandschaft beschäftigt. Über die Hälfte von ihnen übte die Tätigkeit hauptberuflich aus. Viele Rechte und Pflichten von Minijobbern decken sich mit denen vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer – doch es gibt Einschränkungen.
So funktioniert die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob
Unternehmen zahlen für Minijobber keine klassischen Sozialabgaben im arbeitsrechtlichen Sinne. Vielmehr führen Arbeitgeber pauschale Beträge ab. Gerade mit Blick auf die Altersvorsorge bietet ein Minijob kaum Sicherheit und reicht aufgrund der begrenzten Verdienstmöglichkeit in der Regel nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ergänzend zu oder im Rahmen einer Aus- und Weiterbildung ist ein Minijob allerdings eine sinnvolle Beschäftigung, die Arbeitserfahrung, berufliche Kontakte, ebenso wie Vergütungs- und Urlaubsansprüche mit sich bringt.
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Mehr InformationenUrlaub bei Minijob: Auf den Umfang kommt es an
Hat man als Minijobber also Urlaubsanspruch? Ja. Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobber und Minijobberinnen beispielsweise ebenso einen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie vollzeitbeschäftigte Kollegen. Doch wie lässt sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen? Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens 4 Wochen bzw. 24 Urlaubstage zustehen – vorausgesetzt, sie gehen ihrer Tätigkeit an 6 Tagen in der Woche nach. Grundsätzlich ausgeschlossen sind lediglich Sonntage und gesetzliche Feiertage. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden der Minijobber arbeitet und ob er an festen Arbeitstagen seinem Minijob nachgeht. Vielmehr geben die wöchentlichen Arbeitstage Aufschluss über den jeweiligen Urlaubsanspruch.
Wieviel Urlaub bei Minijob, der eine 6-Tage Woche umfasst?
Wie hoch ist also ein jährlicher Urlaubsanspruch mit Blick auf eine klassische Arbeitswoche? Anders als es in den meisten Bürojobs der Fall ist, geht das Bundesurlaubsgesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Das heißt, nur wenn Minijobber auch an 6 Tagen pro Woche arbeiten, stehen ihnen die vollen 24 Urlaubstage zu. Bei einer 6-Tage Woche kommen Minijobber auf insgesamt 312 Arbeitstage im Jahr. Arbeitet der Minijobber nur an 5 oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden. Die Formel dafür lautet:
- Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6
Arbeitet ein Minijobber also 5 Arbeitstage in der Woche, stehen ihm 20 Urlaubstage zu. Arbeitet er nur an 2 Tagen pro Woche, hat er einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen im Jahr.
Ab wann gilt Urlaubsanspruch im Minijob?
Haben Minijobber also unmittelbar nach Aufnahme einer Tätigkeit einen Anspruch auf bezahlten Urlaub? Nein. Der Urlaubsanspruch entsteht nach einem Monat. Weiterhin gilt: Der volle theoretische Urlaubsanspruch von 24 Tagen besteht erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate beschäftigt ist. Andernfalls haben Minijobber einen prozentualen Teilanspruch. Wer etwa seit 4 Monaten seinem Minijob nachgeht und dann kündigt, hat bei einer 6-Tage Woche einen Anspruch auf 8 bezahlte Urlaubstage.
Urlaub und Minijob: Was gilt, wenn Minijobber unregelmäßig arbeiten?
In einigen Minijobs arbeiten die Minijobber je nach Tätigkeit und Auftragslage an unterschiedlichen Tagen bzw. zu verschiedenen Zeiten. So besteht die Möglichkeit, dass ein Minijobber alle 2 Wochen an verschiedenen Werktagen seiner Tätigkeit nachgeht. Was auf den ersten Blick die Urlaubsberechnung deutlich komplizierter macht, hat in der Praxis kaum Auswirkungen auf die Berechnung: Um den Anspruch zu ermitteln, wird nämlich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit herangezogen. Wer also alle 3 Wochen 3 Tage als Minijobber tätig ist, arbeitet im Schnitt einen Tag in der Woche. Damit stehen diesem Minijobber 4 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu.
Unbezahlter Urlaub ermöglicht längere Abwesenheiten
Auch unbezahlter Urlaub ist für Minijobber eine Möglichkeit, eine längere Abwesenheit zu überbrücken, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, steht dieser Lösung nichts im Wege. Mit einer Einschränkung: Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat an, etwa weil der Minijobber eine längere Reise unternimmt, muss der Arbeitgeber ihn spätestens nach einem Monat ohne Vergütung abmelden.
So gelingt die Urlaubsplanung bei mehreren Minijobbern
Gerade für Unternehmen, die viele Minijobber beschäftigen, ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs und die Koordination möglicher Vertretungen nicht immer einfach. Viele nutzen Onlinetools wie zum Beispiel einen Urlaubsrechner für den Minijob, um den Urlaub zu berechnen. Unternehmensintern helfen Urlaubsplaner bei der Organisation von Vertretungen ebenso wie bei der allgemeinen Urlaubsverwaltung. Souveränes Abwesenheitsmanagement trägt erheblich dazu bei, dass auch während des Urlaubs eines Mitarbeiters alle Prozesse reibungslos funktionieren – und der Mitarbeiter seinen Erholungsurlaub entspannt genießt.
Wie wird der Urlaub bei Minijobs bezahlt?
Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Urlaubsentgelt zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für Minijobber. Sie erhalten analog zu Vollzeitbeschäftigten pro Urlaubstag den durchschnittlichen Tagesverdienst, den sie in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs im Unternehmen erhalten haben. Laut § 11 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs auszahlen.
Wieviel Urlaub bei Minijob anfällt, hängt von den Arbeitstagen ab
Egal, ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Bezahlter Erholungsurlaub steht in Deutschland allen Arbeitnehmern zu. Der konkrete Anspruch der Urlaubstage im Minijob berechnet sich dabei anhand der Arbeitstage pro Woche. Um auch bei mehreren Minijobbern einen guten Überblick über die Minijob-Urlaubstage und -zeiten zu behalten, sind Unternehmen gut beraten, sich im Rahmen der Urlaubsplanung entsprechende Planungstools zunutze zu machen.

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.


