So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf geplante und ungeplante Fehlzeiten vor
Gutes Abwesenheitsmanagement ermöglicht es Unternehmen, Ausfälle von Mitarbeitern zu planen, steuern und analysieren. Richtig umgesetzt fördert es die Betriebskontinuität, sorgt für weniger kurzfristige Ausfälle und führt somit zu einer höheren Produktivität im Betrieb.
Abwesenheitsmanagement stellt einen wesentlichen Bestandteil des Human Resource Managements in Unternehmen dar. Daher setzen immer mehr Personaler auf moderne Abwesenheitsmanagement-Software, um den Überblick über Fehlzeiten zu behalten und Engpässe zu vermeiden.
Abwesenheitsmanagement laut Definition
Per Definition umfasst Abwesenheitsmanagement alle Praktiken und Prozesse, die Unternehmen anwenden, um verschiedene Arten von geplanten und ungeplanten Mitarbeiterabwesenheiten effektiv zu verwalten und zu planen. Es geht nicht nur darum, Abwesenheiten zu erfassen, sondern auch darum, deren Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe sowie das Betriebsergebnis zu minimieren.
Was sind die gesetzlichen Regelungen bei einer Abwesenheit?
Für Unternehmen ist es ein kritischer Aspekt des Abwesenheitsmanagements, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu müssen sich die Personaler über die Gesetze im Klaren sein, die die Abwesenheit von Mitarbeitern regeln.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer in Deutschland. Es sieht vor, dass Angestellte in Vollzeit mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub erhalten. Sonntage und gesetzliche Feiertage sind davon ausgeschlossen. Ebenso besteht ein Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Bei Teilzeitkräften werden die Urlaubstage an den Umfang der Arbeit angepasst. Der Urlaub muss während eines laufenden Kalenderjahres genommen werden. Resturlaub lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Urlaubsrückstellung in das Folgejahr nehmen. In diesen Fällen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, um ihren restlichen Urlaub aufzubrauchen.
Das Bundesurlaubsgesetz gibt zudem vor, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben. Jedoch existieren in einigen Unternehmen Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, die diesen gewährleisten. Wenn ein Angestellter im Urlaub nachweislich erkrankt, dürfen die Krankheitstage übrigens nicht an den Urlaub angehängt werden. Es gilt jedoch ein Anspruch auf die entgangenen Urlaubstage.
Bei Mitarbeitern in Elternzeit hat der Arbeitgeber nach § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Recht, den jährlichen Urlaubsanspruch bei jedem vollen Kalendermonat in Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.