So wird Ihr Zeitmanagement effizienter
Ob Normalzeit oder Industrieminuten: Arbeitszeitkonten sind eine Möglichkeit, um Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und mit den individuellen Bedürfnissen von Mitarbeitern in Einklang zu bringen. Obwohl sie mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden sind, halten sie auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen bereit.
Was aber noch wichtiger ist: Arbeitgeber in Deutschland sind bereits seit dem BAG-Urteil von 2022 gesetzlich verpflichtet, Beginn, Ende und Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem zu dokumentieren. Gerade Arbeitszeitkonten bieten dazu die ideale Möglichkeit. Die genaue Form, insbesondere die Pflicht zur elektronischen Erfassung, wird aktuell durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes (§ 16 ArbZG) geregelt. Nach der Verabschiedung dieses Gesetzes müssen Betriebe die Vorgaben umsetzen, wobei für Kleinbetriebe Ausnahmen gelten und größeren Unternehmen gestaffelte Übergangsfristen zustehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arbeitszeitkonto erfasst geleistete Arbeitsstunden und vergleicht sie mit der vertraglich vereinbarten Sollzeit.
- Es gibt Kurzzeitkonten sowie Langzeitkonten für mehrjährige Auszeiten.
- Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist freiwillig, die Erfassung von Arbeitszeiten jedoch gesetzlich verpflichtend.
- Arbeitgeber legen die Regeln zu Plus– und Minusstunden sowie zum Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag fest.
- Bei Kündigung werden offene Plusstunden ausgezahlt, Minusstunden werden je nach Verantwortlichkeit verrechnet oder verfallen.
Arbeitszeitkonto laut Definition: Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto (Abkürzung: Azk) ist ein Instrument, welches die geleisteten Arbeitsstunden eines Angestellten speichert und mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit vergleicht. Sobald der Arbeitnehmer die Sollzeit überschreitet, verfügt er auf seinem Arbeitszeitkonto über Plusstunden. Später kann er die geleisteten Überstunden verrechnen.
Wie funktioniert ein Arbeitszeitkonto?
Das Arbeitszeitkonto funktioniert wie ein virtuelles Stundenkonto, auf dem Arbeitsstunden angesammelt oder abgebucht werden. Statt einer fixen wöchentlichen Arbeitszeit sammelt der Mitarbeiter Stunden auf dem Konto und gleicht Über- sowie Fehlstunden selbstständig aus. Das Entgelt bleibt dabei gleich.
Was ist bei einem Arbeitszeitkonto zu beachten?
Sobald Arbeitgeber ein Arbeitskonto einführen, müssen sie dies ankündigen. Zudem bedarf die Einführung der Zustimmung der Arbeitnehmer, da diese nun dazu angewiesen werden, Überstunden zu leisten. Somit ergibt sich für Arbeitgeber die Pflicht, die Regularien rund um das Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag zu erwähnen.
Klären Sie daher die folgenden Fragen zum Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag:
- Wie viele Plus- und Minusstunden dürfen maximal gesammelt werden?
- Bis wann müssen die Stunden ausgeglichen werden?
- Dürfen Überstunden durch freie Tage ausgeglichen werden und wer beschließt dies?
Wer darf das Arbeitszeitkonto einsehen?
Lediglich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen auf die festgehaltenen Arbeitszeiten im Arbeitskonto zugreifen.
Welche Arten von Arbeitszeitkonten gibt es?
Je nach zeitlichen Rahmen unterscheiden sich 2 Variationen der Arbeitszeitkonten:
1. Kurzzeitkonto
Angestellte sammeln ihre Stunden über einen kurzen Zeitraum. In der Regel müssen diese innerhalb eines Jahres oder bis zum Jahresende ausgeglichen sein. Die Stunden können also nicht in das Folgejahr mitgenommen werden, weshalb das Kurzzeitkonto auch als Jahresarbeitszeitkonto bekannt ist. Den Rahmen geben die Arbeitgeber vor, weshalb auch Zeiträume von 3 oder 6 Monaten möglich sind.
Das Kurzzeitkonto unterteilt sich wiederum in weitere 4 Arten von Arbeitszeitkonten:
1. Überstundenkonto
Das Überstundenkonto ist die gängigste Form eines Arbeitszeitkontos. Hier sammeln Angestellte übermäßig geleistete Arbeitsstunden an und nutzen diese zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeitausgleich. Diese Art des Kontos schafft Ausgleichsmöglichkeiten für intensive Arbeitsphasen.
2. Gleitzeitkonto
Beim Gleitzeitkonto gibt der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit (auch Rahmen- oder Funktionsarbeitszeit) vor. Arbeitnehmer erfassen ihre Ist-Arbeitszeit und vergleichen diese dann mit der vorgegebenen Soll-Arbeitszeit. Beginn und Ende des Arbeitstages bestimmen sie bei der Gleitzeit selbstständig, solange die Stunden zum Monatsende ausgeglichen sind. Einige Stunden können auch mit in den Folgemonat übernommen werden.
3. Ampelkonto
Diese Form des Arbeitszeitkontos ermöglicht es Arbeitgebern, den Überblick über die geleisteten Stunden der Angestellten zu behalten. Der Saldo der Arbeitszeit wird in 3 Farben unterteilt:
- Rot: Das maximale Plus an Überstunden wurde überschritten.
- Gelb: Der Saldo an arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden ist kritisch.
- Grün: Die Anzahl der Stunden befindet sich im gewünschten Bereich.
4. Zeitwertkonto
Bei dem Zeitwertkonto (auch Wertguthabenkonto) erhalten Angestellte bei einem positiven Stundensaldo einen Geldbetrag gutgeschrieben. Dies kann für Zusatzleistungen wie den Renteneintritt genutzt werden.
2. Langzeitkonto
Beim Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto werden die geleisteten Stunden über einen Zeitraum gesammelt, der 12 Monate übersteigt und auch mehrere Jahre dauern kann. Dies ermöglicht den Arbeitnehmern Auszeiten wie Sabbaticals, verlängerte Urlaube und Elternzeiten sowie einen vorzeitigen Ruhestand.
Ist ein Arbeitszeitkonto Pflicht für Arbeitgeber?
Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch haben Unternehmen laut dem EuGH-Urteil von 2019 und der BAG-Entscheidung von 2022 die Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu erfassen. Ob dies über ein Arbeitszeitkonto geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Tipp: Tools zur digitalen Zeiterfassung listen die Plus- oder Minusstunden übersichtlich auf und geben unter anderem Hinweise zum maximal zulässigen Ausgleichszeitraum. Dies gestaltet sowohl die Personalzeiterfassung als auch die Projektzeiterfassung dynamischer.
Wie viele Stunden dürfen auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden?
Beim Arbeitszeitkonto ist eine Höchstgrenze an Stunden nicht vorgegeben. Jedoch ist es für Arbeitgeber empfehlenswert, Höchstgrenzen für Plus- und Minusstunden festzulegen. Für Langzeitarbeitskonten sollten entsprechend hohe Grenzen für Plusstunden gelten, da nur so längere Auszeiten möglich werden.
Auch § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt Höchstgrenzen vor. Es besagt, dass die werktägliche Höchstarbeitszeit pro Tag 8 Stunden beträgt, wodurch in einer Woche von Montag bis Samstag höchstens 48 Stunden Arbeitszeit möglich sind. Diese dürfen innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht überschritten werden. Bei einer 40-Stunden-Woche können Arbeitnehmer somit wöchentlich höchstens 8 Überstunden sammeln.