Definition, Vorteile und Erklärung

Kernarbeitszeit

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Vorteile, Vorgaben und Verstöße ‒ alles über die Grundlagen der Kernzeit

Immer mehr Unternehmen setzen auf Benefits, um Fachkräfte anzulocken. Dazu zählt unter anderem die Kernarbeitszeit, vielen auch bekannt als Kernzeit oder Fixzeit. Hierbei handelt es sich um einen vorgesetzten Zeitrahmen, in dem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit flexibel einteilen.

Dies gibt Arbeitnehmern die Chance, ihre Arbeit an ihren Alltag anzupassen. Eltern haben beispielsweise die Zeit, ihre Kinder abzuholen, und Nachteulen beginnen ihren Arbeitstag oft lieber später. Jeder hat dadurch die Möglichkeit, so zu arbeiten wie gewünscht. Die Kernarbeitszeit muss jedoch eingehalten werden. Doch was genau ist die Kernarbeitszeit, welche weiteren Vorteile bietet sie und was passiert bei einer Kernzeitverletzung?

Definition: Was bedeutet Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit beschreibt einen vorgeschriebenen Zeitrahmen, in dem für alle Mitarbeitenden ausnahmslos Anwesenheits- oder Arbeitspflicht gilt. Die restliche Arbeitszeit ist freier geregelt und lässt sich grundsätzlich flexibler gestalten. So bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine gewisse Flexibilität und stellen dennoch sicher, dass alle Angestellten zur festgelegten Kernzeit vor Ort sind. Das schafft ein Gleichgewicht zwischen Pflicht und Freiheit.

Die Kernarbeitszeit ist eines der häufigsten Modelle in der Arbeitszeitregelung – abgesehen von der starren, unflexiblen Arbeitszeit – und wird oft mit anderen Regelungen kombiniert. An Bedeutung gewinnt die Kernarbeitszeit hauptsächlich in Kombination mit der Gleitzeit. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Regelung, die den äußeren Rahmen der täglichen Arbeitszeit definiert.

Durch die flexible Gestaltung unter- oder überschreiten die Arbeitnehmer die vertraglich festgelegte Arbeitszeit häufig. Um das zu vermeiden, gibt es in vielen Unternehmen Zeitkonten, um Plus- oder Minusstunden festzuhalten. Zumal die Zeiterfassung seit einem BAG-Urteil ohnehin für Unternehmen verpflichtend ist.

Bei der Kernarbeitszeit liegt die Bedeutung in der Flexibilität für Mitarbeiter

Wie lang darf die Kernarbeitszeit sein?

Zur Länge der Kernarbeitszeit gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Kernzeit kürzer als die gesamte tägliche Arbeitszeit ist – besonders im Fall einer zusätzlichen Gleitzeitregelung. Hier darf die Kernarbeitszeit maximal sechs Stunden betragen, da sonst kein Ein- oder Ausgleiten bei der Arbeitszeit möglich ist.

Gleitzeit mit Kernarbeitszeit: Beispiel zur Verständlichkeit

Angenommen, in einem Unternehmen gilt eine Gleitzeitregelung mit einer Kernarbeitszeit: Die Gleitzeit wäre dann beispielsweise zwischen 7 und 18 Uhr möglich – sie definiert den Anfang und das Ende der Arbeitszeit. Die Kernarbeitszeit liegt innerhalb der Gleitzeit − in diesem Beispiel zwischen 9:30 und 15 Uhr. Während dieser Zeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, ihrer Arbeit nachzugehen – es gilt Anwesenheitspflicht.

Das bedeutet für die Mitarbeiter:

  • Zwischen 7 und 9:30 Uhr fängt der Arbeitstag an.
  • Zwischen 15 und 18 Uhr hört der Arbeitstag auf.
  • Zwischen 9:30 und 15 Uhr ist die Arbeit verpflichtend.

Gleitende Arbeitszeitregelungen: Warum gibt es eine Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit spielt eine wichtige Rolle bei der flexiblen Arbeitszeitregelung. Sie regelt den zeitlichen Rahmen der gleitenden Arbeitszeit. Kernzeiten sind essenziell für die Arbeitsgestaltung. Sie kombiniert die Pflicht zur Anwesenheit mit der Freiheit, seine Arbeitszeit eigenverantwortlich und bedarfsgerecht zu gestalten.

Ferner vereint die Kernarbeitszeit die gemeinsame und flexible Arbeitszeit. So lassen sich etwa Meetings problemlos ansetzen, weil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer bestimmten Zeit garantiert bei der Arbeit sind, während die Angestellten ihre restlichen Zeiten vollkommen flexibel planen. Dadurch vereinbaren sie besser ihr Arbeits- mit ihrem Berufsleben. Somit ist die Gleit- und Kernzeitregelung essenziell für die Work-Life-Balance und daher ein ausschlaggebender Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit. Eine hohe Zufriedenheit führt wiederum zu einer höheren Motivation und Loyalität zum Arbeitgeber. Was wiederum ein großartiger Beitrag zum Employer Branding eines Unternehmens ist.

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Wer legt die Kernarbeitszeit fest?

Ob es in einem Unternehmen eine Kernarbeitszeit gibt, entscheidet der Arbeitgeber. Die Kernzeit basiert also nicht auf einer gesetzlichen Regelung. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, wird die Kernarbeitszeit über eine Betriebsvereinbarung von Betriebsparteien geregelt. Der Betriebsrat hat bei Regelungen zur Arbeitszeit ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht. Das gilt ebenfalls für Gleitzeitregelungen. Er darf beispielsweise über die eigentliche Kernarbeitszeit sowie den Beginn und das Ende der Gleitphasen mitbestimmen.

Ohne Betriebsrat lässt sich die Gleit- und Kernarbeitszeit über eine Dienstanweisung einführen. Eine Regelung über vereinzelte Arbeitsverträge ist eher selten.

Hinweis: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss der Betriebsrat der Einführung von Gleitzeit zustimmen.

Wo ist die Kernarbeitszeit festgehalten?

Die Kernarbeitszeit ist üblicherweise in einer Dienstanweisung und Betriebsvereinbarung geregelt. In manchen Fällen finden sich Einzelheiten zur Kernzeit ebenfalls im Arbeitsvertrag.

Kernarbeitszeit: Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber und -nehmer

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Größtmögliche Flexibilität
  • Optimierte Work-Life-Balance
  • Schnellere Kommunikation & reibungslose Zusammenarbeit
  • Stärkung von Teams und Teamspirit

Vorteile für Arbeitgeber

  • Hohe Loyalität der Mitarbeiter
  • Bessere Zufriedenheit und Motivation
  • Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität
  • Stoßzeiten lassen sich kundenorientiert und flexibel meistern
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit
  • Gesteigerte Produktivität
  • Verbesserte Kommunikation

Nachteile für Arbeitnehmer

Nachteile für Arbeitgeber

  • Höherer Verwaltungsaufwand (Kontrolle, Arbeitsmaterialien)

Kernarbeitszeit nicht eingehalten? Das droht bei Kernzeitverletzung

Die zusätzliche Flexibilität der gleitenden Arbeitszeit ist für viele Mitarbeiter ein willkommener Benefit. Jedoch verführt ein verfrühter Feierabend einige Arbeitnehmer auch zu falschen Zeitangaben. Dies führt zu entsprechenden Konsequenzen:

Einmaliger Verstoß der Kernarbeitszeit

Bei einem einmaligen Verstoß folgt vorerst ein kurzes, persönliches Gespräch. Hier weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Verbindlichkeit der Anwesenheitspflicht hin. Dies gleicht einer mündlichen Abmahnung. Manche Unternehmen ahnden eine Verletzung der Kernzeit auch direkt mit einer schriftlichen Abmahnung.

Hinweis: Halten Mitarbeiter die Kernarbeitszeit nicht ein, lässt sich diese auch nicht mit Überstunden an anderer Stelle ausgleichen. Denn eine essenzielle Stunde am Tag hat nicht den gleichen Stellenwert wie eine nächtliche Überstunde.

Wiederholter Verstoß

Auf eine wiederholte Verletzung der Kernarbeitszeit folgt eine erneute Abmahnung. Sollte sich dennoch nichts am Verhalten ändern, kann der Arbeitgeber die verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Hinweis: Eine Verletzung der Kernzeit durch Fremdverschulden (Busausfall, Stau oder ähnliches) wird in der Regel nicht sanktioniert. Arbeitgeber sollten hier Verständnis zeigen.

Weitere Folgen bei Verletzungen der Kernzeit

Stört die Verletzung der Kernarbeitszeit den Arbeitsablauf oder schadet dem Unternehmen, darf das Unternehmen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Solche Regelungen und anderweitige Konsequenzen zum Verstoß der Kernzeit regeln normalerweise Arbeitsvertrag, Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung.

Kernarbeitszeit bei Teilzeit und Homeoffice: Diese Regeln gelten

Obwohl die Kernzeit für den gesamten Betrieb gleich geregelt ist, gibt es trotzdem Sonderregelungen und Ausnahmen. Nennenswert sind folgende Unterschiede:

Kernzeit für Homeoffice und mobiles Arbeiten

Im Homeoffice wird das Arbeitszimmer zum Büro. Trotzdem gelten die gleichen Kernzeitregelungen: Mitarbeiter müssen zur vereinten Kernarbeitszeit anwesend und ansprechbar oder per Mail, Messenger oder Telefon erreichbar sein.

Kernzeit in Teilzeit

Wenn Teilzeitkräfte nicht acht Stunden pro Tag arbeiten, sind ihre Arbeitszeiten mit der Kernzeitregelung kaum vereinbar. Hier empfiehlt es sich, spezielle Regelungen zum Umgang mit der Kernzeit festzulegen. Hilfreich kann etwa eine gesonderte Regelung zur Anwesenheit sein. Auch das Aussetzen der Kernarbeitszeit für Teilzeitkräfte ist eine Möglichkeit.

Kernarbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit: Was ist der Unterschied?

Bei der gleitenden Arbeitszeit wird auch oft von der Vertrauensarbeitszeit gesprochen. Diese ist jedoch mit der Kernarbeitszeit gleichzusetzen. Im Vergleich zur Kernzeit entscheiden Mitarbeiter bei der Vertrauensarbeitszeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsgesetzes selbst über den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit.

Kernarbeitszeit kurzgefasst

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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