Definition sowie Vor- und Nachteile

Vertrauensarbeitszeit

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8 Min. Lesezeit

Selbstbestimmte Arbeitszeitplanung durch Mitarbeiter

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Angestellten Remote Work oder die Arbeit im Homeoffice an, um flexible Arbeitsmodelle im Rahmen von New Work zu ermöglichen. Dies setzt Vertrauen voraus. Für zahlreiche Arbeitgeber ist diese Form der Kontrollabgabe neu und ungewohnt. Andere Unternehmen setzen das Modell der Vertrauensarbeitszeit schon lange erfolgreich um.

Doch was bedeutet Vertrauensarbeitszeit? Welche Vorgaben zur Umsetzung, besonders bezüglich der Zeiterfassung, müssen Sie beachten? Und hat die Vertrauensarbeitszeit auch Nachteile?

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitarbeitende gestalten ihre Arbeitszeit flexibel und teilen sich ihr Arbeitssoll selbstständig auf.
  • Das Arbeitszeitgesetz setzt auch bei freier Zeiteinteilung verbindliche Grenzen für Höchstarbeitszeiten und Erholungsphasen.
  • Die derzeitige Rechtsprechung fordert auch bei Vertrauensarbeitszeit eine lückenlose Dokumentation der geleisteten Stunden.
  • Neben gesteigerter Motivation verlangt das Modell von Beschäftigten ein hohes Maß an Eigeninitiative und strukturiertem Zeitmanagement.
Vertrauensarbeitszeit und Überstunden: Wie sind die Regelungen?

Vertrauensarbeitszeit: Definition. Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit bezeichnet ein Arbeitsmodell, bei dem die Angestellten eines Unternehmens ihre Arbeitszeiten in Eigenverantwortung planen. Dabei gibt der Arbeitgeber nur ein Arbeitsvolumen für einen bestimmten Zeitraum vor. Die Arbeitnehmer entscheiden dann selbstständig, zu welcher Zeit des Tages sie ihre Aufgaben erledigen.

Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit ist das Einhalten der Zielvereinbarungen durch die Mitarbeiter. Damit ist sie eines der flexibelsten Arbeitszeitmodelle. Manche Unternehmen setzen die Vertrauensarbeitszeit mit einigen Rahmenbedingungen um. Zum Beispiel mit bestimmten Zeitfenstern am Tag, an denen die Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen oder bei Vorgaben zur Menge an Arbeitstagen im Homeoffice oder mit Remote Work.

Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit

Bei dieser Variante der Vertrauensarbeitszeit legt der Arbeitgeber bestimmte Zeiten in der Woche fest, an denen für die Mitarbeiter eine Anwesenheitspflicht herrscht. Diese Zeitblöcke dienen einerseits für Team- und Kundenmeetings. Andererseits fördern sie eine bessere Abstimmung der Arbeit sowie das Zusammenhaltsgefühl im Team.

Als Beispiel für eine Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeit sind zwei Szenarien möglich:

  1. Mitarbeiter arbeiten in einem Zeitkorridor mit einer vereinbarten Arbeitszeit von zum Beispiel 6:00 bis 18:00 Uhr oder 8:00 bis 20:00 Uhr. Wann sie in diesen Zeitfenstern arbeiten, bleibt ihnen überlassen.
  2. Der Arbeitgeber legt eine Kernarbeitszeit zum Beispiel von 10:00 bis 16:00 Uhr fest. Die Mitarbeiter entscheiden dann, ob sie ihren Arbeitstag innerhalb dieser Arbeitszeit früher beginnen oder später beenden.

Für wen eignet sich die Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeit eignet sich besonders für Mitarbeiter einer Branche, die ihrer Arbeit weitestgehend unabhängig nachgehen können. Das bedeutet, dass für sie keine Präsenzpflicht gilt und sie keinen regelmäßigen, festen Kundenkontakt haben.

Für die folgenden Bereiche Bereich eignet sich die Vertrauensarbeitszeit am besten:

  • Dienstleistungssektor
  • Außendienst
  • Verwaltung
  • Softwareentwicklung
  • Redaktion
  • Kreative Berufe
  • Entwicklungsabteilungen
  • Telekommunikation

Für Berufe in den folgenden Bereichen ist das Vertrauensarbeitszeitmodell eher ungeeignet:

  • Ladengeschäfte
  • Callcenter
  • Sekretariate
  • Produktion
  • Krankenhäuser oder Arztpraxen
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Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es bei der Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeitszeit unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage. Unternehmen steht es somit offen, ob sie die Vertrauensarbeitszeit im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verankern. Selbst eine mündliche Zusage zur Vertrauensarbeit ist für den Arbeitnehmer schon ausreichend.

Jedoch müssen sich Arbeitgeber an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten. Dies bezieht sich bei der Vertrauensarbeitszeit vor allem auf die folgenden Vorgaben:

  • Werktägliche Arbeitszeiten von 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG).
  • Ruhepausen von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit ab sechs und bis zu neun Stunden einhalten (§ 4 ArbZG).
  • Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen den Schichten schaffen (§ 5 ArbZG).

Was bedeuten die Urteile von EuGH und BAG für die Vertrauensarbeitszeit?

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung von 2019 sind  Unternehmen dazu verpflichtet, ein System einzuführen, in dem sie die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Die Kriterien dieses Zeiterfassungssystems: objektiv, verlässlich und zugänglich zu sein.

Das Urteil des EuGH wurde in Deutschland in den folgenden Jahren jedoch nicht ins nationale Recht überführt, sodass 2022 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) folgte. Laut den BAG-Richtern gelte das EuGH-Urteil bereits in Deutschland. Die Pflicht zur generellen Arbeitszeiterfassung ergebe sich aus der Regelung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Darin heißt es, der Arbeitgeber habe „für eine geeignete Organisation zu sorgen und erforderliche Mittel bereitzustellen“ zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit.

Das ist jedoch nicht zwingend das Ende der Vertrauensarbeitszeit, wie von vielen Arbeitgebern befürchtet. Arbeitnehmer müssen bei der Vertrauensarbeitszeit auch weiterhin sicherstellen, dass sie die Arbeitszeiten zur Erfüllung vereinbarter Aufgaben einhalten. Mit dem Unterschied, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten voraussichtlich anders als bisher nun doch per Zeiterfassung dokumentieren müssen.

Was passiert mit Überstunden bei der Vertrauensarbeitszeit?

Bei der Vertrauensarbeitszeit sind Überstunden und der Umgang mit ihnen im Arbeitsschutzgesetz unter § 16 festgehalten. Dieser verpflichtet Arbeitgeber dazu, jegliche über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeit zu erfassen. Das Unternehmen muss die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren speichern.

Ist sich der Arbeitnehmer über die Überstunden bewusst oder hat diese sogar verordnet, werden diese auch vergütet. Dies ist bei der Vertrauensarbeitszeit jedoch selten der Fall, da die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit überwiegend selbstständig planen. Damit bei der Vertrauensarbeitszeit die Überstunden nicht unbezahlt bleiben, sollten Unternehmen eine konkrete innerbetriebliche Regelung wie ein Arbeitszeitkonto umsetzen. Arbeitnehmer gleichen entstandene Überstunden dann zu einem passenden Zeitpunkt wieder aus.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer bei der Vertrauensarbeitszeit?

Das Modell der Vertrauensarbeitszeit gewährt den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit beim Planen ihres Arbeitstages. Im Umkehrschluss erwartet der Arbeitgeber jedoch auch Zugeständnisse, damit das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen Erfolg hat.

Zu den 3 wichtigsten Erwartungen an die Arbeitnehmer bei der Vertrauensarbeitszeit zählen:

1. Erreichen der festgelegten Ziele

Ob monatlich, quartalsweise oder jährlich, ein Unternehmen hat stets ein bestimmtes Ziel vor Augen. Und die Angestellten sorgen dafür, diese Ziele zu erreichen. Arbeitnehmer müssen ihre Aufgaben sorgfältig und pünktlich erledigen.

2. Effektive eigenständige Arbeit

Das Vertrauensarbeitszeitmodell entlastet nicht nur. Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, sich selbst zu organisieren. Sie kalkulieren die wahrscheinliche Arbeitszeit für ein Projekt, strukturieren ihr Vorgehen und werten die Arbeit anschließend aus. Das setzt ein hohes Maß an Selbstmanagement voraus. Funktioniert ein Vorgang nicht wie geplant, liegt es auch in den Händen des Arbeitnehmers, sein Selbst- und Zeitmanagement zu optimieren.

3. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Das entgegengebrachte Vertrauen des Arbeitgebers bei diesem Arbeitsmodell geht über die innerbetrieblichen Vorgänge hinaus. Denn Unternehmen sind an strikte gesetzliche Vorgaben bei der Arbeitszeiteinhaltung gebunden. Werden Ruhepausen und werktägliche Arbeitszeiten vom Arbeitnehmer nicht eingehalten, können betriebliche Prüfungen die Folge sein. Eine saubere Zeiterfassung sowie die regelmäßige stichprobenartige Prüfung beugt dem vor.


Aktueller Rechtsstand (Stand Juli 2025)

Die Bundesregierung plant im Rahmen der anstehenden Arbeitszeitrechtsreform eine gesetzliche Präzisierung. Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die elektronische Zeiterfassung flächendeckend als Standard festzuschreiben, während gleichzeitig mehr wöchentliche Flexibilität ermöglicht wird. Bis zur finalen Verabschiedung des Gesetzes gelten die bestehenden Pflichten aus der BAG-Rechtsprechung unverändert.

Vertrauensarbeitszeit: Vor- und Nachteile

Vertrauensarbeitszeit: Vorteile für Arbeitnehmer

Vertrauensarbeitszeit: Nachteile für Arbeitnehmer

  • Trennung von Job und Familie verwischt
  • Hohes Auslastungsrisiko
  • Ständige Erreichbarkeit vorausgesetzt
  • Risiko unbezahlter Mehrarbeit

Vertrauensarbeitszeit: Vorteile für Arbeitgeber

  • Förderung der Produktivität
  • Motivierte Mitarbeiter
  • Mitarbeiterbindung
  • Weniger Fehlzeiten
  • Argument bei der Mitarbeitergewinnung
  • Geringerer administrativer Aufwand

Vertrauensarbeitszeit: Nachteile für Arbeitgeber

  • Hohe Kontrollabgabe
  • Geringere Planungsmöglichkeiten
  • Hoher Koordinationsaufwand
  • Unehrlichkeit der Angestellten möglich (beispielsweise durch Quiet Vacationing)

FAQ zur Vertrauensarbeitszeit

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