Gleitzeit und Arbeitsrecht – was gilt?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gleitende Arbeitszeit. Hier werden u.a. die tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhe- und Pausenzeiten sowie Vorgaben zur Zeiterfassung in Unternehmen geregelt.
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können zusätzliche Regelungen zum Zeitmanagement enthalten, die für die jeweilige Branche oder den Betrieb gelten. Diese betrieblichen Vorgaben zur Gleitzeit müssen immer schriftlich festgehalten werden und die folgenden Punkte enthalten:
- Kernarbeitszeit
- Dauer der Gleitzeitperiode
- Gleitspanne (auch: Eingleiten und Ausgleiten)
- Maximale tägliche Arbeitszeit
- Überstundenregelung
- Vorgaben zur Dokumentation der Gleitzeit
Hinweis: Arbeitgeber können Gleitzeit über das Direktionsrecht flexibel einführen und abschaffen, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist. Bei einem vorhandenen Betriebsrat ist nach § 87 Absatz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrvG) dessen Zustimmung erforderlich.
Welche Gleitzeitmodelle gibt es?
Es gibt verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle, die sich je nach betrieblichem Bedarf und den Wünschen der Mitarbeiter unterscheiden.
Die wichtigsten Modelle der Gleitzeit sind:
Modell A: Einfache Gleitzeit
Arbeitnehmer können frei entscheiden, wann sie ihre Arbeit beginnen und enden, müssen pro Tag jedoch ein Mindestmaß an Stunden erreichen. In der Regel liegt die Mindestarbeitsdauer bei 8 Stunden.
Modell B: Gleitzeit mit Kernarbeitszeit
Bei diesem Modell gibt es festgelegte Kernarbeitszeiten, während derer die Mitarbeiter anwesend sein müssen. Außerhalb dieser Zeiten können die Mitarbeiter flexibel arbeiten. Die Kernarbeitszeit sorgt dafür, dass dort wichtige Meetings und Abstimmungen stattfinden.
Modell C: Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit
Dieses Modell bietet maximale Flexibilität, da keine festen Kernarbeitszeiten vorgeschrieben sind. Mitarbeiter gestalten ihre Arbeitszeit frei, solange sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllen.
Modell D: Qualifizierte Gleitzeit
Kombiniert die Flexibilität der Gleitzeit mit bestimmten Anforderungen an die Arbeitszeitdokumentation und -kontrolle. Angestellte bestimmen selbstständig über ihre Arbeitszeiten sowie die Menge der gearbeiteten Stunden. Dadurch erhalten sie die maximale Flexibilität bei der Planung ihres Arbeitstages.
Die vertraglich festgehaltene wöchentliche, monatliche oder jährliche Gesamtarbeitszeit wird in einem Gleitzeitkonto festgehalten. Minus- und Überstunden werden zum Ende einer Gleitzeitperiode beglichen.
Die qualifizierte Arbeitszeit gibt es zudem in 4 weiteren Varianten:
1. Gleitzeit mit Funktionszeit
Die Funktionszeit ist eine Variante der Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Jedoch bezieht sich die Funktionsarbeitszeit nicht auf einzelne Mitarbeiter, sondern auf gesamte Teams. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bestimmte Abteilungen in einem gewissen Zeitrahmen garantiert funktionsfähig sind. Das heißt, dass zu den Funktionszeiten immer genügend Mitarbeiter anwesend sind, um die vorgegebenen Aufgaben zu bewältigen.
Dieses Gleitzeitmodell eignet sich daher nur für Bereiche, in denen sich die Mitarbeiter gegenseitig jederzeit vertreten können, wie Callcenter-Mitarbeiter oder Kassierer.
2. Jahresarbeitszeitkonto
Eine jährliche Sollarbeitszeit wird festgelegt, die die Mitarbeiter flexibel auf Wochen oder Monate verteilen. Die Plus- und Minusstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto erfasst und der Monatslohn bleibt – unabhängig von den monatlich geleisteten Stunden – gleich.
Wichtig ist, dass die vertraglich vereinbarte Durchschnittsarbeitszeit zum Abschluss eines Geschäftsjahres korrekt ist.
3. Lebensarbeitszeitkonto
Dieses Modell ermöglicht es, Arbeitszeit oder Gehalt über einen Zeitraum von einem Jahr zu sammeln. Später können sich Angestellte dann bezahlt freistellen lassen, z.B. in Form eines Sabbaticals, einer verlängerten Elternzeit oder um früher in die Rente einzutreten.
Wichtig: Während Angestellte in das Lebensarbeitszeitkonto einzahlen, fallen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an. Diese sind erst fällig, sobald sie auf das Konto zugreifen möchten.
4. Ampelkonto
Das Ampelkonto-Modell verwendet ein System von Ampelfarben, um den aktuellen Stand des Arbeitszeitkontos anzuzeigen:
- Grün: Die Arbeitszeit befindet sich im normalen Rahmen.
- Gelb: Die geleisteten Stunden wurden überschritten (meist zwischen 20 und 30 Plus- oder Minusstunden) und sollten bald ausgeglichen werden.
- Rot: Die Sollarbeitszeit wurde mit mehr als 30 Stunden erheblich über- oder unterschritten.
In allen 3 Fällen sollte mit den Vorgesetzten abgesprochen werden, wie die Plus- oder Minusstunden auszugleichen sind oder ob eine Anpassung der Arbeitszeiten nötig ist.