Die Unterschiede zwischen Ruhepausen, Ruhezeiten und Betriebspausen
Wie unterscheiden sich Ruhepausen von Ruhezeiten?
Die Ruhepause bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung der Arbeit. Die Ruhezeit hingegen beschreibt die Zeit zwischen dem Ende und dem Beginn eines Arbeitstages. Diese muss nach § 5 Absatz 1 ArbZG mindestens 11 Stunden betragen.
Ausnahmen von dieser Regelung genauso wie für Pausenzeiten generell treffen auf folgende Einrichtungen und Personen zu:
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Rundfunkeinrichtungen
- Leiter öffentlicher Dienststellen
- Angestellte auf Handelsschiffen
- Arbeitnehmer, die in einer häuslichen Gemeinschaft Personen pflegen oder erziehen
Wie unterscheiden sich Ruhepausen von Betriebspausen?
Während die Ruhepause den Arbeitstag zur Erholung unterbricht, handelt es sich bei Betriebspausen um unvorhergesehene Arbeitsunterbrechungen. Dies trifft etwa zu, wenn das Internet oder eine Produktionsanlage eines Betriebs ausfällt. Die Betriebspause zählt zur Arbeitszeit, weshalb Angestellte während dieser Zeit ihr Gehalt erhalten.
Kann der Arbeitgeber die Pausenzeit vorschreiben?
Die Pausenregelungen im Arbeitsschutzgesetz sind lediglich Mindestanforderungen für Arbeitgeber. Durch das Weisungsrecht hat er die Befugnis, den zeitlichen Rahmen der Pausenzeiten vorzugeben. Er darf dabei jedoch nicht gegen die Vorschriften des ArbZG sowie die arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen verstoßen.
Müssen Pausen vergütet werden?
Pausen müssen vom Arbeitgeber nicht vergütet werden, da Arbeitnehmer während dieser Zeit keine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen. Pausenzeiten dienen ausschließlich der Erholung und sind somit kein Teil der Arbeitszeit.
Darf man in der Pause das Betriebsgelände verlassen?
Arbeitnehmer dürfen selbst entscheiden, wie sie ihre Pausenzeit verbringen. Sie können während dieser Zeit auch das Arbeitsgelände verlassen, solange dies der Arbeitsvertrag zulässt. Ansonsten hat der Arbeitgeber kein Recht zu bestimmen, wie seine Angestellten ihre Pause verbringen.
Wichtig: Hat der Arbeitnehmer während der Pausenzeit außerhalb des Arbeitsgeländes einen Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Arbeitszeit und Pausenregelung: Welche Ausnahmen gibt es?
Nach § 7 ArbZG sind besondere Regelungen und Zusatzvereinbarungen bei den Pausenzeiten möglich. Voraussetzung ist, dass diese einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entspringen. In Unternehmen mit einem Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Änderung von Pausenzeiten. Grund dafür ist das Mitspracherecht des Betriebsrates bei der Zeiterfassung eines Unternehmens.
Einige Personengruppen sind von vornherein von Ausnahmen bei den Pausenzeiten betroffen:
Besondere Regelungen für Jugendliche
Arbeitnehmer und Auszubildenden unter 18 Jahren stehen laut § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besondere Rechte zu.
Die Pausenzeiten Regelungen ergeben sich bei Jugendlichen wie folgt:
- 30 Minuten bei 4,5 Stunden Arbeit
- 60 Minuten bei 6 Stunden Arbeit
Gilt die Stillzeit als Ruhepause?
Stillende Mütter haben ein Anrecht auf Ruhepausen von mindestens zweimal einer halben oder einer vollen Stunde Stillzeit als Ruhepause. Bei einem zusammenhängenden Arbeitstag von 8 Stunden steigt dieser Anspruch auf zweimal 45 Minuten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen gesetzliche Pausenzeiten?
Gewährt ein Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer an Pausenzeiten zu spät oder gar nicht, handelt er nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ordnungswidrig. Bei vorsätzlicher Handlung gefährdet er die Gesundheit der Angestellten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Die Landesämter für Arbeitsschutz überwachen durch Betriebsprüfungen, ob Betriebe die Pausenzeiten laut Gesetz einhalten.
Arbeitgeber wiederum haben das Recht, Abmahnungen auszusprechen, wenn ihre Angestellten die festgelegten Pausenzeiten nicht einhalten. Bei wiederholten Verstößen dürfen sie den betroffenen Mitarbeiter kündigen.