Gesetzliche Regelungen

Pausenzeiten

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So behalten Sie die Vorgaben bei den Pausenregelungen im Blick

Pausenzeiten sind gesetzlich klar geregelt. Daher ist es für Arbeitgeber besonders wichtig, diese Vorgaben korrekt umzusetzen. Schließlich verbringen Angestellte eine großen Teil ihres Tages bei der Arbeit. Und sobald Arbeitgeber die Pausenregelungen nicht einhalten, müssen sie nicht nur mit ernsten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn auch die Mitarbeiterzufriedenheit und Employee Experience leiden.

Doch nach wie vielen Stunden muss man eine Pause machen? Und wie lange muss pausiert werden? Die Antwort dazu sollten alle Arbeitgeber wissen. Ebenso gehört auch zu ihren Pflichten, ihre Mitarbeiter hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Pausenzeiten aufzuklären. Denn sobald die Pausenzeiten nicht eingehalten oder missachtet werden, drohen ernsthafte Konsequenzen.

Definition einer Pause nach dem Arbeitsrecht

Die Pause bezeichnet eine vollständige Unterbrechung des Arbeitsalltags eines Angestellten, um sich zu erholen. In diesem Zeitraum darf auch keine Arbeitsbereitschaft vorliegen. Es steht den Arbeitnehmern frei, wie sie ihre Pause verbringen. Je nach Länge des Arbeitstages gestaltet sich auch die Dauer der Pausenzeiten.

Welche gesetzlichen Pausenregelungen gelten?

Die Pausenregelung in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt vor, dass Arbeitnehmern eine Pausenzeit von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 und bis zu 9 Stunden zusteht. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit haben sie ein Recht auf 45 Minuten Pause. Es ist möglich, diese Ruhezeiten aufzuteilen. Diese müssen dann allerdings jeweils mindestens 15 Minuten betragen. Ein Angestellter darf zudem nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten.

Das Arbeitsgesetz verlangt, dass die Pausenzeiten innerhalb der Arbeitszeit liegen. Ein Mitarbeiter darf somit nicht die Pausenzeit verkürzen und früher Feierabend machen. Zudem müssen die Pausenzeiten im Voraus feststehen. Dabei reicht ein grob vorgegebener Zeitraum, wie von 14 bis 15 Uhr.

Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt, um Arbeitnehmer zu schützen

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Die Pausenzeit ist kein Teil der Arbeitszeit. Sie dient dazu, dass Angestellte ihre Arbeit unterbrechen und sich erholen. Somit wird die Pausenzeit zur täglichen Arbeitszeit addiert.

Was gehört zur Arbeitszeit?

Nach § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt der Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der Arbeit die Arbeitszeit. Die Arbeitszeit umfasst jedoch nicht Auszeiten wie die Mittagspause oder andere Ruhezeiten. Auch Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten zählen als Arbeitszeit.

Hinweis: Küchen- und Toilettengänge zählen zur Arbeitszeit und dürfen nicht von der Pausenzeit abgezogen werden. Jedoch nur, wenn diese im Rahmen bleiben. Die Raucherpause gilt jedoch nicht als Arbeitszeit und Arbeitnehmer müssen diese daher auch nacharbeiten.

Müssen Pausenzeiten erfasst werden?

Nein, denn Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit. Sie müssen jedoch ausgewiesen werden, denn sobald der Arbeitnehmer keine Pause nimmt, macht sich der Arbeitgeber strafbar. Zahlreiche Unternehmen und Human-Resources-Mitarbeiter regeln die Zeiterfassung der gesetzlichen Pausen mithilfe von automatisierten Zeiterfassungssystemen. So behalten sie einen besseren Überblick und sehen, wenn ein Mitarbeiter seine Pausenzeiten nicht einhält.

Übersicht: Gesetzliche Pausenzeiten in einer Tabelle

Pause bei genau 6 Stunden Arbeitszeit Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden sind Unternehmen nicht verpflichtet, dem Angestellten eine Pause zu genehmigen. Je nach Belastungsgrad der Arbeit sind Pausen jedoch auch bei kürzerer Arbeitszeit sinnvoll.
Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden und bis zu 9 Stunden müssen Arbeitgeber eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren.
Gesetzliche Pausenzeiten bei 9 Stunden Arbeit Dauert der Arbeitstag länger als 9 Stunden, haben Arbeitnehmer das Recht auf eine Pause von mindestens 45 Minuten. 

Rechtlich ist ein Arbeitstag von mehr als 8 Stunden nach § 3 ArbZG nicht vorgesehen. Arbeitstage mit 10 Stunden sind nur möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden tägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Die Pause bei 12 Stunden Arbeitszeit beträgt unter diesen Voraussetzungen somit auch lediglich 45 Minuten.

Teilzeitarbeit Da Arbeitnehmern erst ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden und 1 Minute eine Pause zusteht, trifft dies auf die Teilzeitarbeit nicht zu. Viele Arbeitgeber gewähren allerdings trotzdem eine kurze Pause.

Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit?

Die meisten Angestellten haben einen achtstündigen Arbeitstag. Da Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden und höchstens 9 Stunden ein Anrecht auf Ruhepausen von mindestens 30 Minuten haben, trifft dies auch bei einem Arbeitstag mit 8 Stunden zu.

Tipp:  Gerade HR oder leitende Angestellte können durch ein effektives Zeitmanagement die Pausenzeiten der Mitarbeiter so verwalten und planen, dass deren Produktivität deutlich höher ausfällt. Dazu zählen etwa Pausen in Form von mehreren kleinen Zeitabschnitten von jeweils mindestens 5 Minuten, die auf den Arbeitstag verteilt werden.

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Die Unterschiede zwischen Ruhepausen, Ruhezeiten und Betriebspausen

Wie unterscheiden sich Ruhepausen von Ruhezeiten?

Die Ruhepause bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung der Arbeit. Die Ruhezeit hingegen beschreibt die Zeit zwischen dem Ende und dem Beginn eines Arbeitstages. Diese muss nach § 5 Absatz 1 ArbZG mindestens 11 Stunden betragen.

Ausnahmen von dieser Regelung genauso wie für Pausenzeiten generell treffen auf folgende Einrichtungen und Personen zu:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Rundfunkeinrichtungen
  • Leiter öffentlicher Dienststellen
  • Angestellte auf Handelsschiffen
  • Arbeitnehmer, die in einer häuslichen Gemeinschaft Personen pflegen oder erziehen

Wie unterscheiden sich Ruhepausen von Betriebspausen?

Während die Ruhepause den Arbeitstag zur Erholung unterbricht, handelt es sich bei Betriebspausen um unvorhergesehene Arbeitsunterbrechungen. Dies trifft etwa zu, wenn das Internet oder eine Produktionsanlage eines Betriebs ausfällt. Die Betriebspause zählt zur Arbeitszeit, weshalb Angestellte während dieser Zeit ihr Gehalt erhalten.

Kann der Arbeitgeber die Pausenzeit vorschreiben?

Die Pausenregelungen im Arbeitsschutzgesetz sind lediglich Mindestanforderungen für Arbeitgeber. Durch das Weisungsrecht hat er die Befugnis, den zeitlichen Rahmen der Pausenzeiten vorzugeben. Er darf dabei jedoch nicht gegen die Vorschriften des ArbZG sowie die arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen verstoßen.

Müssen Pausen vergütet werden?

Pausen müssen vom Arbeitgeber nicht vergütet werden, da Arbeitnehmer während dieser Zeit keine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen. Pausenzeiten dienen ausschließlich der Erholung und sind somit kein Teil der Arbeitszeit.

Darf man in der Pause das Betriebsgelände verlassen?

Arbeitnehmer dürfen selbst entscheiden, wie sie ihre Pausenzeit verbringen. Sie können während dieser Zeit auch das Arbeitsgelände verlassen, solange dies der Arbeitsvertrag zulässt. Ansonsten hat der Arbeitgeber kein Recht zu bestimmen, wie seine Angestellten ihre Pause verbringen.

Wichtig: Hat der Arbeitnehmer während der Pausenzeit außerhalb des Arbeitsgeländes einen Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Arbeitszeit und Pausenregelung: Welche Ausnahmen gibt es?

Nach § 7 ArbZG sind besondere Regelungen und Zusatzvereinbarungen bei den Pausenzeiten möglich. Voraussetzung ist, dass diese einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entspringen. In Unternehmen mit einem Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Änderung von Pausenzeiten. Grund dafür ist das Mitspracherecht des Betriebsrates bei der Zeiterfassung eines Unternehmens.

Einige Personengruppen sind von vornherein von Ausnahmen bei den Pausenzeiten betroffen:

Besondere Regelungen für Jugendliche

Arbeitnehmer und Auszubildenden unter 18 Jahren stehen laut § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besondere Rechte zu.

Die Pausenzeiten Regelungen ergeben sich bei Jugendlichen wie folgt:

  • 30 Minuten bei 4,5 Stunden Arbeit
  • 60 Minuten bei 6 Stunden Arbeit

Gilt die Stillzeit als Ruhepause?

Stillende Mütter haben ein Anrecht auf Ruhepausen von mindestens zweimal einer halben oder einer vollen Stunde Stillzeit als Ruhepause. Bei einem zusammenhängenden Arbeitstag von 8 Stunden steigt dieser Anspruch auf zweimal 45 Minuten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen gesetzliche Pausenzeiten?

Gewährt ein Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer an Pausenzeiten zu spät oder gar nicht, handelt er nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ordnungswidrig. Bei vorsätzlicher Handlung gefährdet er die Gesundheit der Angestellten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Die Landesämter für Arbeitsschutz überwachen durch Betriebsprüfungen, ob Betriebe die Pausenzeiten laut Gesetz einhalten.

Arbeitgeber wiederum haben das Recht, Abmahnungen auszusprechen, wenn ihre Angestellten die festgelegten Pausenzeiten nicht einhalten. Bei wiederholten Verstößen dürfen sie den betroffenen Mitarbeiter kündigen.

Pausenzeiten kurzgefasst

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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