Wann wird ein befristeter Arbeitsvertrag unbefristet?
Gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes höchstens für 2 Jahre eingegangen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden befristete Arbeitsverträge automatisch unbefristet.
Doch es gibt weitere bestimmte Situationen, in denen ein befristeter Vertrag entfristet wird:
- Fehlende schriftliche Vereinbarung der Befristung, was ihre Rechtsgültigkeit aufhebt.
- Die maximal zulässige Befristungsdauer von 2 Jahren wird ohne triftigen Grund überschritten.
- Mehr als dreimalige Verlängerung des befristeten Vertrags erfolgt innerhalb von 2 Jahren.
- Fehlen eines gerechtfertigten Sachgrunds für eine erneute Befristung, wie z.B. die Vertretung während der Elternzeit.
- Änderungen der Arbeitskonditionen, darunter Stundenvolumen, Stundenlohn und Arbeitsbereich.
- Einrichtung eines neuen Vertrags nach einem vorangegangenen befristeten Verhältnis ohne Möglichkeit einer weiteren Befristung.
Hinweis: Wird ein Arbeitsvertrag entfristet, erlangt der Mitarbeiter einen besseren Schutz vor Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Unbefristeter Arbeitsvertrag unterschrieben und dann schwanger – hat dies Konsequenzen?
Schwangere genießen einen erweiterten Kündigungsschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieses untersagt Kündigungen während der Schwangerschaft sowie bis 4 Monate nach der Geburt. Dieser Schutz gilt ab der Unterschrift des Arbeitsvertrags und erstreckt sich nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) auch auf die Elternzeit.
Unbefristeter Arbeitsvertrag und Probezeit: Wie sind die Regelungen?
Im Normalfall enthält ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit. Sie dient Arbeitgebern und Arbeitnehmern dazu, einander kennenzulernen und zu prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für das angestrebte Arbeitsverhältnis stimmen.
Häufig dauert die Probezeit 6 Monate, manche Tarifverträge sehen aber auch kürzere Zeiträume vor. Während der Probezeit besteht ein eingeschränkter Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann meist beidseitig und ohne Begründung bei einer verkürzten Frist von 2 Wochen möglich.
Nach erfolgreicher Probezeit geht das befristete Arbeitsverhältnis in der Regel nahtlos in ein unbefristetes über, sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen gelten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach der Probezeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt. Es schützt die Beschäftigten vor einer Kette von befristeten Verträgen, die sogenannte Kettenbefristung, und gibt den Rahmen vor, in welchem eine Festanstellung erfolgt.
Was sind die Inhalte eines unbefristeten Arbeitsvertrags?
Arbeitgeber haben die Freiheit, den Inhalt und die Form unbefristeter Arbeitsverträge zu gestalten. Sie müssen jedoch gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsantritt die Arbeitsbedingungen schriftlich an den Arbeitnehmer weiterleiten. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, die folgenden Vertragsinhalte anzugeben:
Zuerst nennt der Vertrag die persönlichen Daten der Beteiligten, also Name und Anschrift des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers. Der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses sowie die genaue Bezeichnung der Position und der Abteilung, in der der Arbeitnehmer tätig wird, sind dabei ebenso zentrale Informationen. Hat der Betrieb mehrere Standorte, muss zudem der Ort der Beschäftigung erwähnt werden.
Tätigkeitsbeschreibung
Es folgt eine detaillierte Aufgabenbeschreibung. Diese formuliert die Erwartungen an den Arbeitnehmer und ermöglicht es, seine Aufgaben- und Arbeitsbereiche eindeutig zuzuordnen.
Arbeitszeit
Umfasst die vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit sowie Regelungen zu Überstunden.
Vergütung
Ein weiterer essenzieller Punkt des Arbeitsvertrags ist die Vergütung, die den monatlichen Bruttolohn sowie mögliche Zulagen, Boni und Provisionen festlegt.
Urlaubsregelung
Sie gibt Auskunft über den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer und hält fest, ob es spezielle Regelungen für den Urlaubsantritt gibt.
Kündigungsmodalitäten
Die Regelungen zur Kündigung umfassen Kündigungsfristen sowie die Form, in der eine Kündigung erfolgen muss.
Sonstige Vereinbarungen
Je nach Arbeitsstelle können zusätzliche Klauseln relevant sein. Dazu zählen Geheimhaltungsvereinbarungen, Wettbewerbsverbote und Regelungen zur Nebentätigkeit sowie Auskünfte zu Tarifverträgen und Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen.
Hinweis: Bei einem unbefristeten Vertrag sollte stets auf eine klare und verständliche Formulierung geachtet werden, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden.