Eine Orientierungsphase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sie haben einen neuen Kandidaten für eine offene Position gefunden und der Arbeitsvertrag ist unterschrieben? Dann gilt es nun herauszufinden, ob die Person tatsächlich in das Unternehmen passt. Denn selbst mit einem guten Recruiting oder zahlreichen Prüfungen in einem Assessment-Center steht nicht fest, dass der neue Mitarbeiter menschlich und professionell die Ansprüche der Firma erfüllt.
Umgekehrt kann auch der neue Mitarbeiter die Funktion der Probezeit nutzen, um für sich selbst zu entscheiden, ob der neue Arbeitgeber seinen Vorstellungen entspricht. Doch wann endet die Probezeit? Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben? Und kann man die Probezeit verkürzen? All diese Fragen und noch mehr beantwortet dieser Artikel.
Die Probezeit: Definition ‒ was bedeutet Probezeit?
Als Probezeit wird der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses bezeichnet. In dieser Zeit können Arbeitgeber ihren neuen Angestellten auf die Qualifikation für den Job testen. Doch nicht nur als Arbeitgeber ist eine Probezeit sinnvoll. Als Arbeitnehmer erhalten Sie in der Zeit wertvolle Einblicke hinsichtlich:
- der eigenen Vorstellungen gegenüber des Arbeitsplatzes,
- des allgemeinen Arbeitsklimas,
- der Wertschätzung gegenüber der eigenen Leistung,
- des persönlichen Gefallens an den Arbeitsinhalten und Herausforderungen.
Probezeit vs. Probearbeiten
Die Probezeit ist nicht zu verwechseln mit der Probearbeit. Zweitere dient als erster Kontakt zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten. Sie bietet einen Einblick in den möglichen neuen Arbeitsplatz. Das Probearbeiten unterscheidet sich daher in den folgenden Punkten:
- Es ist unbezahlt.
- Es erfolgt ohne das Abschließen eines Arbeitsvertrages.
- Es ist deutlich kürzer – häufig nur einen Arbeitstag.
- Der Kandidat wird noch nicht komplett ins Team eingegliedert.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die gesetzliche Probezeit für ein Arbeitsverhältnis darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal 6 Monate betragen. Es ist auch eine kürzere Probezeit möglich, die individuell gewählt werden kann. Seit dem 1. August 2022 gilt zudem, dass sie „im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen” muss.
Wie lange geht die Probezeit in der Ausbildung?
Während der Ausbildung gelten noch einmal andere Regeln. Dort ist nach § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit von mindestens 4 Wochen und maximal 4 Monaten Pflicht. Denn auch in diesem Fall stellt diese Zeit für beide Seiten eine wichtige Orientierungsphase dar. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Auszubildende lernen sich besser kennen, um zu entscheiden, ob sie beide glücklich mit den neuen Gegebenheiten sind.
Warum dauert die Probezeit 6 Monate?
Eine Probezeit von 6 Monaten ist üblich. Dieser Zeitraum entspricht der Wartezeit, bis sich Arbeitnehmer auf das Kündigungsschutzgesetz nach § 1 Abs. 1 KSchG berufen können. Dies gilt jedoch nicht für Betriebe mit weniger als 10 Angestellten (§ 23 KSchG).
Kann man die Probezeit verkürzen?
Die Probezeit kann vom Arbeitnehmer durch besonders gute Leistungen verkürzt werden. Dies kommt eher selten vor, ist aber möglich und erlaubt, wenn beide Vertragsparteien eine langfristige Zusammenarbeit anstreben. Für Arbeitnehmer gilt auch bei einer verkürzten Probezeit der allgemeine Kündigungsschutz erst nach der Wartezeit von 6 Monaten.
Ist eine Verlängerung der Probezeit möglich?
Wenn Arbeitgeber vor Ablauf der Probezeit die Arbeit ihres neuen Mitarbeiters evaluieren und zu einem uneindeutigen Ergebnis kommen, stellt sich die Frage: Sollen sie den Wackelkandidaten zum Ende der Probezeit hin kündigen? Oder wäre alternativ nicht eine Verlängerung der Probezeit möglich, um dem Mitarbeiter mehr Zeit zu geben, um sich sich vielleicht doch noch einzufinden? Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit ‒ allerdings nur, solange die Probezeit kürzer als sechs Monate ist und der Arbeitnehmer der Verlängerung zustimmt. Eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt über sechs Monaten ist insofern normalerweise nicht zulässig.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Das Durchführen einer Probezeit ist nicht Pflicht. Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld vereinbart werden. Normalerweise wird die Probezeit im Arbeitsvertrag oder in einem Dienstzettel festgehalten. In einer Absprache zwischen den Vertragsparteien kann jedoch auch ein Arbeitsvertrag ohne Probezeit aufgesetzt werden.
Jedoch ergibt das Durchführen einer Probezeit durchaus Sinn. Denn rund ein Viertel der neuen Arbeitsverhältnisse enden bereits wieder in der Probezeit.
Gilt eine Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis kann gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Probezeit festgelegt werden. Doch auch hier gilt: Wurde die Probezeit nicht ausdrücklich in dem befristeten Arbeitsvertrag vereinbart und festgehalten, treten die wichtigsten Kündigungsregelungen während der vereinbarten Probezeit nicht in Kraft.
Gerade für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, bei einem befristeten Arbeitsvertrag auf die Probezeit zu verzichten. So kann er sich darauf verlassen, dass das Arbeitsverhältnis mindestens der festgelegten Frist entspricht. Mitunter werden daher direkt in den befristeten Verträgen ordentliche Kündigungen explizit ausgeschlossen.