Der entscheidende Schritt zum neuen Job
Das Probearbeiten ermöglicht Arbeitgebern und Bewerbern, vor einer möglichen Anstellung einen realistischen Eindruck voneinander zu gewinnen. Es ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit langfristig funktioniert – sowohl fachlich als auch menschlich.
Damit der Ablauf reibungslos bleibt, sind jedoch einige Fragen zu klären: Wie verläuft das Probearbeiten? Was ist erlaubt, was sollte vermieden werden? Worauf müssen Bewerber und Unternehmen achten?
Was bedeutet Probearbeiten? Definition
Beim Probearbeiten handelt es sich um eine Phase des Recruitings, in der potenzielle Mitarbeiter ihre Fähigkeiten praktisch unter Beweis stellen und dabei ihren zukünftigen Arbeitgeber kennenlernen. Dieses Einfühlungsverhältnis bietet die Gelegenheit, das Unternehmen und die Arbeitsbedingungen hautnah zu erleben. Arbeitgeber wiederum nutzen das Probearbeiten, um herauszufinden, ob der Bewerber nicht nur fachlich, sondern auch menschlich ins Team passt.
Inwiefern unterscheiden sich Probearbeit und Probezeit?
Zwischen Probearbeiten und Probezeit gibt es deutliche Unterschiede:
- Probearbeiten: Erfolgt, bevor ein Vertrag unterzeichnet wurde und begründet kein Arbeitsverhältnis. Es bietet eine Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen.
- Probezeit: Startet nach Vertragsabschluss und ist eine Testphase von gewöhnlich maximal 6 Monaten (§ 622 BGB Abs. 3) im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit verkürzter Kündigungsfrist.
Was macht man beim Probearbeiten?
Während des Probearbeitens übernimmt der Bewerber oft Aufgaben, die typisch für die ausgeschriebene Stelle sind. Ziel ist es, dass der Bewerber seine fachlichen Fähigkeiten zeigt, aber auch den Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten demonstriert. Oftmals werden dabei einfache, nicht produktive Aufgaben gestellt, um zu vermeiden, dass der Bewerber als günstige Arbeitskraft genutzt wird.
Welche Aufgaben sind beim Probearbeiten zulässig?
Erlaubt sind Aufgaben, die dem Bewerber einen Einblick in den Arbeitsalltag geben, ohne dass eine verwertbare Arbeitsleistung für das Unternehmen stattfindet:
Zulässige Aufgaben:
- Mitarbeit an internen Projekten unter Anleitung
- Unterstützung bei administrativen Aufgaben
- Teilnahme an Meetings und Workshops als Beobachter
Nicht zulässige Aufgaben:
- Eigenverantwortliche Kundenbetreuung
- Verkaufsgespräche und Vertragsabschlüsse
- Vollständige Bearbeitung von Projekten
Wozu dient die Probearbeit?
Ein Probetag ergänzt das Bewerbungsgespräch, um einen umfassenden Eindruck von den Hard Skills und Soft Skills eines Bewerbers zu erhalten. Dabei zeigt sich, wie selbstständig der Bewerber arbeitet, wie er mit Aufgaben umgeht und ob er ins Team passt und somit der Cultural Fit stimmt. Für Bewerber bietet der Tag die Chance, zu prüfen, ob Aufgabenfeld und Arbeitsumfeld ihren Erwartungen entsprechen. Eine kurze Einarbeitungszeit bleibt dennoch meist erforderlich.
Was muss man beim Probearbeiten beachten?
Beim Probearbeiten gelten verschiedene arbeitsrechtliche Vorgaben, die Arbeitgeber einhalten müssen, um beide Parteien rechtlich zu schützen.
Zu den häufigsten Fragen, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Probearbeiten stellen, zählen:
Muss Probearbeiten bezahlt werden?
Beim Probearbeiten wird grundsätzlich keine Vergütung gezahlt, da es sich um ein Einfühlungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis handelt. Arbeitgeber können jedoch auf freiwilliger Basis eine Aufwandsentschädigung für Fahrt- und Verpflegungskosten anbieten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte diese Entschädigung klar als solche und nicht als Vergütung für Arbeitsleistung definiert und schriftlich festgehalten werden.
Ist ein Probearbeitsvertrag notwendig?
Rein rechtlich ist ein Probearbeitsvertrag nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch empfehlenswert, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Diese schützt beide Seiten vor Missverständnissen und schafft Klarheit darüber, welche Rechte und Pflichten während des Probearbeitens gelten.
Folgende Angaben sollten festgehalten werden:
- Name des Bewerbers und Unternehmens
- Ort und Zeitraum des Probearbeitens
- Hinweis auf Freiwilligkeit der Arbeitsleistung und somit auf den nicht vorhandenen Vergütungsanspruch
- Ansprechpartner für den Bewerber
- Hausrecht des Unternehmens
- Vermerk, dass das Probearbeiten jederzeit von beiden Parteien mündlich beendet werden kann
Werden die Punkte festgehalten, hilft dies dabei, Missverständnisse zu vermeiden oder sogar ein unbeabsichtigtes Arbeitsverhältnis zu begründen. Eine mündliche Klarstellung über das Einfühlungsverhältnis und ggf. eine Geheimhaltungsvereinbarung bieten zusätzliche Sicherheit.