Mutterschutz und Elternzeit: Unterscheidet sich der Urlaubsanspruch?
Für die eigene Urlaubsplanung ist dies eine wichtige Frage. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen und Ansprüche während des Mutterschutzes regelt das Mutterschutzgesetz (MuschG). Für den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes gilt: Mütter sind in einem Zeitraum von 6 Wochen vor und 8 bis 12 Wochen nach der Geburt von der Arbeit freigestellt. In diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Gehaltszahlung. Mütter haben allerdings einen vollständigen Urlaubsanspruch im Mutterschutz, der auch nicht anteilig kürzbar ist.
Doch wie sieht es neben dem Mutterschutz-Urlaubsanspruch für den anderen Elternteil aus? Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für den zweiten Erziehungsberechtigten rund um die Geburt besteht nicht. Allerdings sehen nach Angaben des deutschen Bundestages viele Tarifverträge einen Tag Sonderurlaub für den begleitenden Elternteil vor.
Dürfen Eltern in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten?
Eltern dürfen während der Elternzeit bei ihrem eigenen oder einem anderen Arbeitgeber zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit ist in diesem Fall nicht kürzbar.
Kann man durch unbezahlten Urlaub die Elternzeit verlängern?
Obwohl die Elternzeit bereits eine Art unbezahlten Urlaub darstellt, während der der Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen leisten muss, verlängern Eltern die Elternzeit möglicherweise durch unbezahlten Urlaub. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn eine längere Reise oder eine berufliche Neuorientierung geplant ist.
Wichtig: Unbezahlter Urlaub ist nach Absprache mit dem Arbeitgeber und dessen Genehmigung möglich. Allerdings gelten für diesen Zeitraum nicht die gleichen Rechte, etwa der Kündigungsschutz und das Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wie während des Arbeitsverhältnisses. Nach 4 Wochen unbezahlten Urlaub muss das Unternehmen den Mitarbeiter bei den Sozialkassen abmelden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss in diesem Fall selbst für den Versicherungsschutz sorgen.
Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot
In manchen Branchen erhalten Schwangere schon deutlich vor dem gesetzlichen Mutterschutz ein sogenanntes Beschäftigungsverbot. Dies ist häufig der Fall, wenn die Tätigkeit physisch und psychisch sehr belastend ist oder mit einem Infektionsrisiko einhergeht. Auch in diesem Szenario bleibt der Urlaubsanspruch unantastbar, der während des Beschäftigungsverbots entsteht.
Was passiert bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Wenn ein Mitarbeiter während oder nach der Elternzeit kündigt oder gekündigt wird und seinen Urlaubsanspruch noch nicht verbraucht hat, bleibt dieser bestehen. Die Verjährungsfrist beginnt erst nach dem Ende der Elternzeit. Mitarbeiter erhalten in diesem Fall häufig eine finanzielle Urlaubsabgeltung mit der letzten Lohnabrechnung.
So punkten familienfreundliche Arbeitgeber
Unternehmen, die in puncto Elternzeit nicht nur die rechtlichen Auflagen erfüllen, sondern ihren Mitarbeitern auch durch andere Regelungen entgegenkommen, können bei Arbeitnehmern punkten. Das kann etwa durch die flexible Gewährung von Urlaubstagen nach der Elternzeit geschehen oder durch einen Verzicht auf das Kürzungsrecht. Wer weiß, dass er oder sie auch nach und während der Elternzeit in der Firma wertgeschätzt wird, kehrt gerne an den Arbeitsplatz zurück.
Viele Abteilungen für Human Resources erarbeiten heutzutage detaillierte Pläne für die Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz und legen einen starken Fokus auf das damit verbundene Employee Wellbeing. Dabei hilft ein Urlaubsplaner HR Verantwortlichen dabei, den Überblick über Ansprüche und Urlaubszeiten aller Mitarbeiter zu behalten.