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Urlaubsanspruch während Elternzeit

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In der Elternzeit besteht Anspruch auf Erholungsurlaub

In Deutschland haben alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das gilt auch für Mitarbeiter in Elternzeit – selbst wenn diese dem Unternehmen oftmals für Monate oder Jahre nicht zur Verfügung stehen.

Doch ist der Arbeitgeber berechtigt, den Erholungsurlaub von Mitarbeitern während der Elternzeit zu kürzen? Und wenn ja, welche Regeln gelten? Ein Blick auf die Rechtslage rund um Mutterschutz und Elternzeit:

Was gilt für das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit? Während der Elternzeit, die Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 36 Monate am Stück nehmen dürfen, bleiben erwerbstätige Eltern formal Mitarbeiter ihrer Unternehmen – mit entsprechenden Rechten und Pflichten:

Was gilt für das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit?

Während der Elternzeit, die Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 36 Monate am Stück nehmen dürfen, bleiben erwerbstätige Eltern formal Mitarbeiter ihrer Unternehmen – mit entsprechenden Rechten und Pflichten:

  • Mitarbeiter müssen während der Elternzeit keine Arbeitsleistung erbringen und erhalten bis zu 24 Monate lang statt ihrer Vergütung eine Lohnersatzleistung in Form von Elterngeld durch den Bund.
  • Sie haben weiterhin Anspruch auf Erholungsurlaub und – wenn vorhanden – Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Damit der Arbeitgeber planen kann, müssen Eltern die ersten 24 Monate ihrer Elternzeit verbindlich festlegen. Eltern können bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes die restlichen 12 Monate der Elternzeit in Anspruch nehmen.

Mögliche Urlaubskürzungen: Das sagt der Gesetzgeber

Die meisten Grundlagen rund um Elterngeld und Elternzeit finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Demnach sammeln Eltern auch während der Elternzeit jenen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der ihnen laut Arbeitsvertrag zusteht bzw. den das Bundesurlaubsgesetz vorsieht.

Laut Artikel 17 Abs. 1 BEEG hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, diesen Anspruch anteilig um ein Zwölftel pro Elternzeitmonat zu kürzen. Wichtige Einschränkung: Dieses Kürzungsrecht gilt nur für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.

Beispielrechnung zur Urlaubskürzung

Ein Beispiel: Frau Schmidt arbeitet als Lageristin in einem großen Versandhaus. Nach der Geburt ihres Sohnes nimmt sie 15 Monate Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist auf den 19. Juli datiert. Ihre Elternzeit endet am 18. Oktober des Folgejahres. Laut ihrem Arbeitsvertrag stehen Frau Schmidt 28 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung. Während der Elternzeit sammelt Frau Schmidt einen Urlaubsanspruch über 35 Urlaubstage. Der Arbeitgeber macht von seinem Kürzungsrecht Gebrauch: Für die vollen Monate August bis Juni kürzt er insgesamt 26 Urlaubstage.

Für die verbleibenden Juli- und Oktobertage hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, Urlaubstage zu kürzen, da kein voller Monat vorliegt. Frau Schmidt bleiben 9 Urlaubstage, die sie nach der Elternzeit nimmt.

Das aktuelle BAG-Urteil

Mit seinem Urteil aus dem April 2024 (Az. 9 AZR 165/23) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Urlaubsansprüche während der Elternzeit weder automatisch verfallen noch verjähren. Die Verjährungsfrist, die in der Regel 15 Monate beträgt, beginnt erst mit dem Ende der Elternzeit .

Gleichzeitig bestätigt das Urteil, dass Unternehmen, die von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen, wichtige Punkte beachten müssen: So muss die Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit durch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen, die dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin in Elternzeit nachweislich zukommt. Eine nachträgliche Kürzung zu einem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis möglicherweise bereits beendet wurde, ist nicht wirksam.

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Mutterschutz und Elternzeit: Unterscheidet sich der Urlaubsanspruch?

Für die eigene Urlaubsplanung ist dies eine wichtige Frage. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen und Ansprüche während des Mutterschutzes regelt das Mutterschutzgesetz (MuschG). Für den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes gilt: Mütter sind in einem Zeitraum von 6 Wochen vor und 8 bis 12 Wochen nach der Geburt von der Arbeit freigestellt. In diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Gehaltszahlung. Mütter haben allerdings einen vollständigen Urlaubsanspruch im Mutterschutz, der auch nicht anteilig kürzbar ist.

Doch wie sieht es neben dem Mutterschutz-Urlaubsanspruch für den anderen Elternteil aus? Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für den zweiten Erziehungsberechtigten rund um die Geburt besteht nicht. Allerdings sehen nach Angaben des deutschen Bundestages viele Tarifverträge einen Tag Sonderurlaub für den begleitenden Elternteil vor.

Dürfen Eltern in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten?

Eltern dürfen während der Elternzeit bei ihrem eigenen oder einem anderen Arbeitgeber zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit ist in diesem Fall nicht kürzbar.

Kann man durch unbezahlten Urlaub die Elternzeit verlängern?

Obwohl die Elternzeit bereits eine Art unbezahlten Urlaub darstellt, während der der Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen leisten muss, verlängern Eltern die Elternzeit möglicherweise durch unbezahlten Urlaub. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn eine längere Reise oder eine berufliche Neuorientierung geplant ist.

Wichtig: Unbezahlter Urlaub ist nach Absprache mit dem Arbeitgeber und dessen Genehmigung möglich. Allerdings gelten für diesen Zeitraum nicht die gleichen Rechte, etwa der Kündigungsschutz und das Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wie während des Arbeitsverhältnisses. Nach 4 Wochen unbezahlten Urlaub muss das Unternehmen den Mitarbeiter bei den Sozialkassen abmelden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss in diesem Fall selbst für den Versicherungsschutz sorgen.

Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

In manchen Branchen erhalten Schwangere schon deutlich vor dem gesetzlichen Mutterschutz ein sogenanntes Beschäftigungsverbot. Dies ist häufig der Fall, wenn die Tätigkeit physisch und psychisch sehr belastend ist oder mit einem Infektionsrisiko einhergeht. Auch in diesem Szenario bleibt der Urlaubsanspruch unantastbar, der während des Beschäftigungsverbots entsteht.

Was passiert bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Wenn ein Mitarbeiter während oder nach der Elternzeit kündigt oder gekündigt wird und seinen Urlaubsanspruch noch nicht verbraucht hat, bleibt dieser bestehen. Die Verjährungsfrist beginnt erst nach dem Ende der Elternzeit. Mitarbeiter erhalten in diesem Fall häufig eine finanzielle Urlaubsabgeltung mit der letzten Lohnabrechnung.

So punkten familienfreundliche Arbeitgeber

Unternehmen, die in puncto Elternzeit nicht nur die rechtlichen Auflagen erfüllen, sondern ihren Mitarbeitern auch durch andere Regelungen entgegenkommen, können bei Arbeitnehmern punkten. Das kann etwa durch die flexible Gewährung von Urlaubstagen nach der Elternzeit geschehen oder durch einen Verzicht auf das Kürzungsrecht. Wer weiß, dass er oder sie auch nach und während der Elternzeit in der Firma wertgeschätzt wird, kehrt gerne an den Arbeitsplatz zurück.

Viele Abteilungen für Human Resources erarbeiten heutzutage detaillierte Pläne für die Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz und legen einen starken Fokus auf das damit verbundene Employee Wellbeing. Dabei hilft ein Urlaubsplaner HR Verantwortlichen dabei, den Überblick über Ansprüche und Urlaubszeiten aller Mitarbeiter zu behalten.

Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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